Termin-Service-Stellen lösen das Problem der Unterversorgung nicht
„Lange Wartezeiten sind eine Folge des Missverhältnisses zwischen Patienten-Nachfrage und Kapazitäten der niedergelassenen Ärzte. Sie sind Ausdruck einer Unterversorgung“, so Bergmann. Der Vorsitzende des SPiZ wies daraufhin, dass TSS zwar neue Bürokratie schaffen aber keine neuen Behandlungskapazitäten. „Hilfreich wäre dagegen eine bessere Vernetzung von ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Leistungen sowie an Kliniken angebotenen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen. Dann können die personellen und finanziellen Ressourcen im Sinne der Patienten besonders effektiv eingesetzt werden. Zusätzlich wünschen wir uns eine bessere Vernetzung und Koordination zwischen den psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Angeboten“, erläuterte Bergmann. Allerdings müssten die Kostenträger den erhöhten Verwaltungsaufwand für die Netzwerkarbeit auch angemessen entlohnen.
Der Vorsitzende des SPiZ wies ergänzend daraufhin, dass eine gute Vernetzung zwar hilfreich, aber auch kein Allheilmittel für die Versorgungsprobleme in Neurologie und Psychiatrie ist. „Letztlich brauchen wir dringend eine Überarbeitung der Bedarfsplanung mit höheren zusätzlich finanzierten fachärztlichen Kontingenten für die Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychischen Erkrankungen. Dies muss dringend einhergehen mit einer Förderung der Weiterbildung, damit diese Stellen auch besetzt werden können. Die Unterversorgung droht nicht, in vielen Regionen ist sie schon Realität geworden!“
Für Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen sind die TSS laut Bergmann noch ungeeigneter als für andere Patienten. „Faktisch heben sie ja die freie Arztwahl auf. Gerade unsere Patienten benötigen aber langfristige Ansprechpartner, zu denen sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen können“, so Bergmann.
Der Gesetzgeber hat die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Versorgungsstärkungsgesetz dazu verpflichtet, ab Januar 2016 TSS einzurichten. TSS vermitteln einem Patienten einen Termin innerhalb von vier Wochen, wenn er eine sogenannte dringliche Überweisung vorlegt. Falls auch die TSS keinen Termin innerhalb
vier Wochen vermitteln kann, verweist die TSS den Patienten an eine Krankenhaus-Ambulanz.