Themensuche für das Förderjahr 2023 beginnt
Den Rahmen für diese Themensuche bildet ein sogenanntes Konsultationsverfahren, an dem Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie von Patientenorganisationen teilnehmen können. Wichtige Bedingung: Sie dürfen dem Innovationsausschuss nicht angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass unterschiedliche Sichtweisen systematisch Eingang in den Auswahlprozess finden.
Das Konsultationsverfahren ist dem Beschluss des Innovationsausschusses zur Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen vorgeschaltet. Die späteren Förderbekanntmachungen basieren auf den im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingegangenen und ausgewerteten Vorschlägen zu Förderthemen und -kriterien. Ziel ist es, solche Projekte aus Mitteln des Innovationsfonds zu fördern, die über die bisherige Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und innovative Wege erforschen.