Therapiesicherheit: Kassen und Apotheker am Zug
Die Möglichkeit, das Thema Substitution in die Verhandlungen zum Rahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung aufzugreifen, habe der Gesetzgeber bereits im Oktober 2012 mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes geschaffen, betonte der Präsident der Deutschen Schmerzliga, Dr. Michael Überall. Geschehen sei bisher jedoch nichts, was vielleicht nicht wundert, weil der Gesetzgeber hier nur eine Kann-Regelung eingeführt hat. Ob sich darum an dieser Stelle etwas ändern wird sei dahingestellt, wie eine aktuelle Nachfrage von "Monitor Versorgungsforschung" beim Spitzenverband Bund ergab: Die Gespräche mit dem DAV seien zwar aufgenommen worden, doch es bestünde ja ob der Kann-Regelung "keine Eile"; zudem wird auf die bestehende Aut-Idem-Möglichkeit des Arztes verwiesen - wenn der die nicht wahrnehme, hätte das wohl therapeutische Gründe, medizinisch notwendige Ausnahmen könnten ja immer begründet werden.
Nur ein wenig erhellenderes erklärt Christian Splett, Referent Wirtschaftspresse der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). DAV und GKV-Spitzenverband würden, so Splett, gemeinsam daran arbeiten, die gesetzlich vorgesehene Regelung mit Leben zu erfüllen. Und im Sinne der betroffenen Patienten würden Apotheker und Kassenvertreter auch über generelle Ausnahmen von der Austauschpflicht verhandeln, ein Ergebnis der Gespräche liege indes noch nicht vor; auch könne noch kein Datum benannt werden.
Eile würde dennoch Not tun. Norbert van Kampen, der Vorsitzende der Deutschen Epilepsievereinigung, berichtet von vielen Anrufen von Patienten, die verstärkt über Probleme bei Umstellungen klagen. Er forderte Krankenkassen und Apotheker daher auf, nun eine einfache und rechtlich eindeutige Regelung zu schaffen, um Ärzten und Apothekern die Furcht vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen zu nehmen." Nur dadurch könnte eine unsinnige und letztlich Kosten erhöhende Substitution verhindert und wirklich allen Beteiligten geholfen werden.