Sie sind hier: Startseite News TK fordert Reform der Krankenhausfinanzierung: weniger Anreize für unnötige OPs, benötigte Kliniken stärken
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

TK fordert Reform der Krankenhausfinanzierung: weniger Anreize für unnötige OPs, benötigte Kliniken stärken

09.09.2020 12:37
Mit einer Reform der Krankenhausfinanzierung will die Techniker Krankenkasse (TK) unnötige Operationen vermeiden und eine gleichmäßigere Verteilung der Kliniken auf Stadt und Land schaffen. Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der TK, Thomas Ballast, erklärte: "Ländliche Kliniken oder Kliniken mit Spezialdisziplinen haben aktuell Probleme, ihre Kosten zu decken. Bei ihnen verteilten sich die Fixkosten auf weniger Patienten. Die derzeitigen umfassenden Fallpauschalen berücksichtigten dies jedoch nicht."

Deshalb sollten die Fixkosten in Teilen nicht mehr über die Pauschalen finanziert werden. "Sofern eine Klinik für die Versorgung notwendig ist, sollten wir ihr dafür ein festes Budget geben. Die Fallpauschalen decken dann nur noch die Behandlungskosten“, so Ballast. Voraussetzung für solche Budgets ist laut Ballast, dass der Gesetzgeber verbindlich festlegt, welche Ausstattung ein Krankenhaus haben muss, um eine Leistung zu erbringen. „Bei der Berechnung des Fixkostenbudgets sollen auch Informationen über das Versorgungsangebot in der jeweiligen Region einfließen. Dadurch können wir die verschiedenen Angebote der Kliniken besser aufeinander abstimmen.“

Finanzielle Anreize für viele Operationen

Der TK-Vorstand: „Die wirtschaftlichen Anreize führen derzeit dazu, dass die Ärzte sich aus finanziellen Gründen im Zweifelsfall eher für als gegen eine Operation entscheiden.“ Wie sich das auswirkt, zeigt ein TK-Programm: Beim Zweitmeinungsangebot können Versicherte mit einer Krankenhauseinweisung für eine Rücken-OP bei spezialisierten Schmerzzentren überprüfen lassen, ob der Eingriff wirklich notwendig ist. Ballast: „Unsere Auswertungen zeigen, dass acht von zehn Rücken-Operationen dauerhaft unnötig sind. In Deutschland greifen wir derzeit zu oft zum Skalpell. Das ist nicht im Interesse der Patienten.“ Weitere Finanzierungsbausteine – etwa ein separates Budget für Fixkosten – seien deshalb sinnvoll. "Medizinisch sinnvolle Eingriffe sollen sich auf jeden Fall lohnen, aber wir wollen keine Operationen aus wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser, auf die man aus medizinischer Sicht gut verzichten kann", so der TK-Vorstand.

Fallpauschalen weltweit zentrales Finanzierungselement

Für eine Reform hat die TK den renommierten Hamburger Gesundheitsökonom Professor Dr. Jonas Schreyögg, der auch Mitglied im Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen ist, mit einem Gutachten beauftragt. Die TK will mit dem Gutachten, das verschiedene Reformoptionen untersucht, eine notwendige Diskussion über ein zukunftsfähiges Vergütungssystem anstoßen.

Fallpauschalen für mehr Effizienz

Schreyögg sagt: „Fallpauschalen sind nicht nur in Deutschland sondern weltweit ein zentrales und wichtiges Element der Klinikfinanzierung.“ Die 2003 eingeführten einheitlichen Preise für vergleichbare Krankenhauseingriffe seien ein wichtiger Beitrag für mehr Effizienz und Patientenorientierung in den deutschen Kliniken gewesen, erklärt Schreyögg. Besonders auffällig am deutschen System sei allerdings, dass nahezu die gesamte Vergütung an diese Pauschalen geknüpft ist. Die Fallpauschalen hätten so auch problematische Anreize gebracht, die er mit der Reform beseitigen will.

Modular aufgebautes leistungsgerechtes Vergütungssystem

Schreyöggs Gutachten schlägt ein modular aufgebautes Vergütungssystem vor, welches in einem Gesamtbudget pro Krankenhaus mündet. Dieses besteht aus einem separaten Krankenhausbudget für Vorhaltekosten, Fallpauschalen zur Honorierung von medizinischen Leistungen sowie einem Qualitätsmodul. Die Budgets sollen analog zum Pflegebudget mit einer leistungsgerechten Umlage durch die Krankenkassen finanziert werden. „Auf diese Weise stellen Budget und Leistungsgerechtigkeit keinen Widerspruch dar“, erklärt Schreyögg.

Qualitäts-Budget für besonders gute Behandlungen

In dem neuen Konzept bekommt laut Ballast eine Klinik einen finanziellen Bonus, wenn sie beispielsweise nachweisen kann, dass sie leitliniengerecht behandelt hat und der Patient besonders schnell von Spezialisten versorgt wurde oder aber das Haus deutlich überdurchschnittliche Qualitätsergebnisse erzielt hat. Der TK-Vorstand: „Damit schaffen wir einen besonderen Anreiz dafür, dass die Häuser sich Gedanken machen und besonders innovative Konzepte entwickeln, wie sie ihre Arbeit und die Behandlungsergebnisse optimieren.“ Als Beispiel nennt Schreyögg die leitliniengerechte Behandlung von Herzinfarkten. Eine Klinik müsse dafür beispielsweise rund um die Uhr ein Herzkatheterlabor einschließlich einer Intensivstation und ausreichend erfahrene Kardiologen vorhalten, damit die Behandlung im Ernstfall sofort starten kann. Schreyögg: „Das ist für eine qualitativ hochwertige Behandlung notwendig, verursacht aber hohe Kosten und wird durch die derzeitigen Fallpauschalen nur unzureichend abgedeckt. Deshalb ist es absolut gerechtfertigt, spezielle Krankenhäuser für diese qualitativ bessere Versorgung auch ein separates Budget zu geben, wenn sie ihre Leistungen entsprechend der Qualitätsvorgaben erbringen.“

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031