TSVG und Bedarfsplanung: ein ungedeckter Scheck?
Das Zi weist mit einer Simulationsrechnung darauf hin, dass durch einen geplanten Wegfall der Zulassungsbeschränkungen für diese drei Fachrichtungen ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf entstehen kann, der nach bisherigem Stand des Gesetzentwurfs nicht von den Krankenkassen finanziert werden soll.
„Im Ergebnis sollen die bereits niedergelassenen Ärzte für die Leistungen bezahlen, die dann zusätzlich von den neu niedergelassenen Ärzten erbracht werden“, sagt Hofmeister weiter. Der Gesetzentwurf greift die Versorgungsbereiche auf, in denen Versicherte häufiger über Probleme berichten, schnell Arzttermine zu erhalten. Solange der Gemeinsame Bundesausschuss keine Beschlüsse zur Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinien fasst, sollen sich Ärzte dieser Fachrichtungen ohne weitere Zulassungsbeschränkungen niederlassen können. „Damit ist nicht einmal sicher gestellt, dass die Niederlassungen dort erfolgen, wo ein besonderer Bedarf der Versicherten besteht“, erläutert Hofmeister.