Unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung: „Die Weichen für die Zukunft sind gestellt!
Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten, der am 20.5. vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, auf das bisher vorgesehene, alle sieben Jahre durchzuführende, Vergabeverfahren zu verzichten. Der Förderzeitraum des derzeitigen Trägers, der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH, wird um zwölf Monate bis Ende 2023 verlängert. Diese Übergangsphase wird genutzt, um die Rahmenbedingungen der institutionellen Neuausrichtung der UPD im Rahmen einer Stiftungslösung ab dem Jahr 2024 zu schaffen.
Schmidtke: „Ich freue mich, dass meine Vorschläge, die bisherige Vergabe mit den damit verbundenen Schwächen zu beenden und eine nachhaltige Organisationsform für die UPD zu entwickeln, doch noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Da die gesundheitliche Beratung in besonderer Weise auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit basiert, ist eine unabhängige und neutrale Stiftung als Trägerin der UPD sehr gut geeignet, um zukünftig eine hohe Akzeptanz bei Ratsuchenden zu gewährleisten. Zudem kann durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Beteiligungen eine Weiterentwicklung der Beratungsqualität und innovativer Beratungsformen vorangetrieben werden.
Da die Stiftungslösung komplexer und umfangreicher Vorbereitungen bedarf, ist die vorgesehene Übergangsphase nachvollziehbar und notwendig. Ich appelliere jedoch mit Nachdruck, nun zügig mit der Erarbeitung der entsprechenden Rahmenbedingungen zu beginnen. Es muss in jedem Fall gewährleistet werden, dass Patientinnen und Patienten weiterhin eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung zu gesundheitsrechtlichen und medizinischen Fragen zu Verfügung steht, die sie darin unterstützt, gut informierte Entscheidungen über die eigene Gesundheit treffen zu können.“