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Uniklinika bei besonders aufwendigen Krankenhausfällen weiterhin unterfinanziert

17.03.2016 09:42
Am 16. März hat die Selbstverwaltung den 2. Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Er zeigt, dass die untersuchten Universitätsklinika und Maximalversorger weiterhin beträchtliche Finanzierungslücken von durchschnittlich 3,5 Mio. Euro pro Klinikum durch sogenannte Extremkostenfälle haben. Grund ist ihr im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionaler Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen und die dafür erforderliche Vorhaltung.

Der Extremkostenbericht zeige außerdem, dass Uniklinika und Maximalversorger im Bereich der Extremkostenfälle nach wie vor deutlich schlechter finanziert seien als kleinere Krankenhäuser. Das gelte für das gesamte Spektrum medizinischer Leistungen. Das hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Während Universitätsklinika und Maximalversorger überproportional viele unterfinanzierte Fälle verzeichneten, hätten die anderen Krankenhäuser überdurchschnittlich viele überfinanzierte Fälle.

„In größeren Krankenhäusern werden tendenziell mehr Patienten mit ungewöhnlichen oder besonders schweren Krankheitsverläufen behandelt. Der Vorhalteaufwand ist entsprechend hoch. Das Entgeltsystem trägt diesen leistungs- und strukturbedingten Kostenunterschieden nicht ausreichend Rechnung“, sagt Prof. Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika (VUD).

Man müsse anerkennen, dass es dem InEK im Vergleich zum Vorjahr gelungen sei, die Abbildung von besonders aufwendigen und teuren Fällen im Fallpauschalenkatalog zu verbessern. Dies ändere jedoch nichts daran, dass Universitätsklinika und Maximalversorger hier weiterhin erhebliche Finanzierungslücken aufwiesen. Darüber hinaus bestehe das Ungleichgewicht in der Vergütung zwischen den unterschiedlichen untersuchten Krankenhausgruppen im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert fort.

„Bei der Finanzierung von Extremkostenfällen besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Das Krankenhausstrukturgesetz hat dieses seit Jahren existierende Problem leider ausgeblendet“, erläutert Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. „Notwendig ist ein klares Konzept, wie diese Verwerfungen im Fallpauschalensystem beseitigt und die Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. Diese Diskussion müssen wir dringend führen. Ein schlichtes „Weiter so“ ist keine Option“, ergänzt Albrecht.

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