vdek fordert Ende des Verbots von Online-Sprechstunden
"Viele medizinische Probleme können qualifiziert und sicher per Videochat oder Telefon abgeklärt werden. Für die Versicherten bedeutet das: Wartezeiten und Anfahrtswege entfallen. Damit können Fernbehandlungen zu einer merklichen Verbesserung und Modernisierung der Versorgung führen", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Bislang sind Telefon-, Video- und Onlinesprechstunden nur erlaubt, wenn die Patienten die Arztpraxis zuvor bereits aufgesucht haben. Dies sieht die Musterberufsordnung für Ärzte vor. Elsner unterstrich, dass bei Fernbehandlungen immer der behandelnde Arzt mit seiner Expertise entscheide, ob die Fernbehandlung ausreiche. In Zweifelsfällen hätten Ärzte immer die Möglichkeit, ihren Patienten in die Praxis zu bestellen oder zu einem Kollegen zu schicken.
Bereits seit Längerem wächst auch in der Ärzteschaft die Bereitschaft, das Fernverhandlungsverbot aufzuheben. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte Mitte April 2018 beschlossen, das Verbot voraussichtlich im Sommer abzuschaffen. Ebenfalls seit Mitte April 2018 läuft ein Modellprojekt zur Fernbehandlung, an dem sich neben den Ersatzkassen u. a. die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg beteiligt.
Die vdek-Vorstandsvorsitzende unterstrich, dass die Abschaffung des Fernbehandlungsverbots nur ein erster Schritt zu mehr Digitalisierung in der ambulanten Versorgung sein kann. Elsner: "Wenn der Arzt Diagnosen per Telefon oder Video stellt, müssen zeitnah auch das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt werden. Hier ist die gemeinsame Selbstverwaltung gefordert, die nötigen Schritte einzuleiten." Zudem sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen einen elektronischen Terminservice einrichten, über den Versicherte Sprechstundentermine bei einem Facharzt direkt buchen können.