vdek zum Kabinettsbeschluss des GKV-VEG
Auch von der nun bis zum 31. Dezember 2019 verbindlich vorgesehenen Reform des Finanzausgleichs Morbi-RSA versprechen sich die Ersatzkassen weitere Entlastungen bei den Zusatzbeitragssätzen. „Die geplante Fortentwicklung des Morbi-RSA muss zwingend dazu beitragen, dass die Beitragsgelder aus dem Gesundheitsfonds wieder gerechter auf die Krankenkassen verteilt werden.“ Es sei sehr erfreulich, dass die Bundesregierung die Anregungen der Krankenkassenverbände aus der Anhörung aufgegriffen habe: Im Kabinettsentwurf werde die Verpflichtung zum Abbau der Finanzreserven nun verknüpft mit einer vorherigen Reform des Morbi-RSA.
Positiv sei auch, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema „Obligatorische Anschlussversicherung“ nun den realen Gegebenheiten anpassen will. „Denn es kann nicht sein, dass z. B. Saisonarbeiter, die diese Tätigkeit längst nicht mehr ausführen, als ‚obligatorische Anschlussversicherte‘ in der GKV weitergeführt werden.“ Für diese Mitgliedschaft haben Krankenkassen zu Unrecht noch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bezogen. Richtig sei daher, dass nun auch eine rückwirkende Bereinigung des Versichertenbestandes erfolgen soll, so die Vorstandsvorsitzende abschließend.