vdek fordert Nachbesserungen bei der Krankenhausreform und Reform der ärztlichen Versorgung
Auf den Prüfstand müsse beim GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) etwa die Erhöhung der ärztlichen Vergütung für einige Bundesländer (Konvergenzregelung), diese schlage allein mit je 500 Millionen Euro in 2017 und 2018 zu Buche und bringe keinen Mehrwert für die Patienten. Hauptprofiteur sind die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit 285 Millionen Euro. Auch der geplante Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen sei mit jährlich 300 Millionen Euro überdimensioniert ausgestattet, zumal er lediglich eine Ergänzung zur Regelversorgung darstelle.
Nicht konsequent genug gehe die Politik das Thema Überversorgung in Ballungsgebieten an. So werde der sogenannte Strukturfonds in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), der u. a. Zuschüsse bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen sowie Ausbildungszuschüsse oder Stipendien für Studenten vorsieht, nun flächendeckend ausgerollt. „Statt wie bislang neun KVen, werden künftig alle 17 KV-Bezirke davon profitieren. Das Angebot schafft Nachfrage, Überversorgung bauen wir damit nicht ab, sondern befördern sie sogar“, so Elsner.
Für die geplante Krankenhausreform geht die Bund-Länder-AG für die kommenden drei Jahre von 3,8 Milliarden Euro Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus. „Damit ein wirklicher Mehrwert für die Patienten entsteht, sollte Qualität zum verbindlichen Kriterium der Krankenhausplanung festgeschrieben werden. Elsner: „Es passt nicht zusammen, einerseits Qualität als Kriterium bei der Krankenhausplanung gesetzlich einzuführen und Qualitätsindikatoren in Auftrag zu geben, dann aber den Ländern zu überlassen, ob sie diese bei der Planung berücksichtigen wollen oder nicht“. Um die unnötigen Operationen und Behandlungen in den Griff zu bekommen, sollten Mindestmengenregelungen, wie zu der Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP), konsequent ausgebaut werden. „Sieben Mindestmengen reichen nicht aus, um die Qualität der Versorgung zu verbessern“, betonte Elsner. Um die Pflegesituation in den Krankenhäusern zu verbessern, sollte es klare überprüfbare Strukturvorgaben, etwa Personalschlüssel, geben, „damit das dringend notwendige Pflegefördergeld auch da ankommt, wo es benötigt wird“. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen müsse deren Einhaltung prüfen.
Die Krankenhausreform sollte zudem stärker dazu genutzt werden, die Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor durchlässiger zu machen, so Elsner. Der mit einer halben Milliarde Euro ausgestattete Umstrukturierungsfonds sollte aber nicht nur die Schließung der Krankenhäuser im Blick haben. Vielmehr sollte das Geld auch für die Neustrukturierung von Krankenhäusern der Grundversorgung im ländlichen Raum genutzt werden. Krankenhäuser sollten bei drohender Unterversorgung auch die Möglichkeit erhalten, die fachärztliche Versorgung von stationären und ambulanten Patienten zu übernehmen, etwa in Integrierten Versorgungszentren.