vdek-Verbandsvorsitzender Zahn fordert gerechte Finanzierung von Gesundheitsreformen
Die Politik müsse für eine gerechte und verlässliche Finanzierung der Reformpakete sorgen, so Zahn. Der Arbeitgeberbeitragssatz dürfe daher nicht auf Dauer auf 7,3 Prozent festgeschrieben sein, vielmehr müsse der von Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam finanzierte allgemeine Beitragssatz angepasst werden.
Darüber hinaus schlägt der vdek vor, einen Teil der vorhandenen Finanzreserven aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszuschütten, um damit die Kosten der anstehenden Reformen finanzieren zu können. „Solange der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, ist dies ein Muss, um die Versicherten nicht zu stark zu belasten“, sagte Zahn. Dafür will der vdek die gesetzliche Liquiditätsreserve im Fonds auf etwa 35 Prozent einer Monatsausgabe, das sind umgerechnet sechs Milliarden Euro, begrenzen. Der restliche Überschuss in Höhe von rund vier Milliarden Euro würde entsprechend den Finanzwirkungen der Gesetze an die Kassen verteilt werden. Änderungen sollte es auch beim Finanzausgleich der Kassen, kurz Morbi-RSA, geben, der momentan zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen der Ersatzkassen führe, so der Verbandsvorsitzende. 2013 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen bereits mehr als 400 Millionen Euro, während Mitbewerber eine Überdeckung von bis zu 600 Millionen Euro aufweisen.