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VDGH: Nationale Diabetesstrategie konkretisieren und zügig umsetzen

06.07.2020 17:22
Der VDGH begrüßt, dass nach jahrelangem politischen Ringen die Nationale Diabetesstrategie kommt. „Nun müssen konkrete Schritte folgen, die Prävention und Früherkennung der Volkskrankheit Diabetes fördern und zugleich gezielte Verbesserungen für Diabeteskranke erbringen.“ Dies sagt Ulrich Schmid, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag der Regierungsfraktion.

Aufgrund seiner Häufigkeit und der diabetisch bedingten Folge- und Begleiterkrankungen entstünden für das Gesundheitswesen hohe Anforderungen und Krankheitskosten, heißt es in dem Antrag. Nach Schätzungen der Fachkreise wird für Deutschland aktuell von ca. 9 bis 10 Millionen Betroffenen inklusive einer nicht quantifizierbaren Dunkelziffer ausgegangen. Die Volkskrankheit Diabetes ist ein Tsunami, der das deutsche Gesundheitssystem überrollt: Täglich kommen etwa 1.000 Neuerkrankungen hinzu. Weltweit wird die Zahl der Diabeteskranken auf rund 425 Millionen geschätzt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Nationale Diabetesstrategie zügig zu initiieren und die Einzelmaßnahmen strategisch zu bündeln. Die Bekämpfung der Krankheit müsse dabei als ressortübergreifende Aufgabe verstanden werden. Vorbeugung und Früherkennung müssten ausgebaut werden.

Da die Nationale Diabetesstrategie nun beschlossene Sache ist, sollten Versorgungsthemen aktiv aufgegriffen werden. Der VDGH hält eine Verknüpfung zur Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung für zwingend notwendig. „Diabeteskranke werden wie keine andere Patientengruppe von digitalen Versorgungsangeboten, wie z. B. medizinischen Apps, profitieren. Technologische Innovationen und patientengerechte Lösungen erleichtern die vernetzte Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Der rasche Zugang zu digitalen Versorgungsangeboten muss allen Betroffenen ermöglicht werden“, sagt der VDGH-Vorsitzende. Basis eines nachhaltigen Therapiemanagements ist für Millionen Diabeteskranke die Selbstmessung des Glukosewertes.

Auch bei der Früherkennung des Diabetes mellitus sind konkrete Verbesserungen möglich. Hierzu gehört aus Sicht des VDGH eine Weiterentwicklung des Früherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erlaubt derzeit einen Check-up auf Diabetes im Alter zwischen 18 und 35 Jahren nur ein einziges Mal, ab 35 Jahren im Abstand von drei Jahren.

Der VDGH setzt sich mit seinem Ausschuss Diabetesselbstmanagement für die Früherkennung von Diabetes sowie eine bessere Versorgung von Diabetespatienten ein.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
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