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AMNOG-Rabatte kommen an

29.01.2013 17:56
Zwei Jahre nach Inkrafttreten sind bereits eine Reihe von AMNOG-Erstattungsbeträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband vereinbart worden. Die Verbände der Hersteller, des Großhandels und der Apotheker haben nach eigener Darstellung zudem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab dem 1. Februar 2013 die vereinbarten Erstattungsbeträgedurch die Handelsstufen an die Krankenkassen durchgereicht werden.

Somit kämen diese AMNOG-Rabatte den Krankenkassen und Versicherten nun direkt und in voller Höhe bei der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke zu Gute.

Entsprechend fänden die Erstattungsbeträge auch bei der Berechnung der Mehrwertsteuer Berücksichtigung, so dass die Krankenkassen auch Einsparungen durch einen geringeren Mehrwertsteuer-Betrag haben.

Die vor dem 1. Februar 2013 zu Gunsten der Krankenkassen aufgelaufenen Erstattungsbeträge werden laut Presseinformation rückwirkend direkt zwischen den einzelnen Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer abgerechnet. Somit erhielten die Krankenkassen auch diese vereinbarten Rabatte in voller Höhe.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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