AMNOG-Rabatte kommen an
Somit kämen diese AMNOG-Rabatte den Krankenkassen und Versicherten nun direkt und in voller Höhe bei der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke zu Gute.
Entsprechend fänden die Erstattungsbeträge auch bei der Berechnung der Mehrwertsteuer Berücksichtigung, so dass die Krankenkassen auch Einsparungen durch einen geringeren Mehrwertsteuer-Betrag haben.
Die vor dem 1. Februar 2013 zu Gunsten der Krankenkassen aufgelaufenen Erstattungsbeträge werden laut Presseinformation rückwirkend direkt zwischen den einzelnen Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer abgerechnet. Somit erhielten die Krankenkassen auch diese vereinbarten Rabatte in voller Höhe.