Verband der Universitätsklinika Deutschlands kritisiert das Vorgehen von CDU und FDP
Trotz massiver Sachkritik und Protesten der vier Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm und gravierenden Einwänden von Experten der Hochschulmedizin bundesweit habe der baden-württembergische Landtag am 3. Februar 2011, das Universitätsmedizingesetz mit den Stimmen der CDU-FDP-Koalitionsregierung verabschiedet, kritisierte Verband der Universitätsklinika Deutschlands.
„Es ist einmaliger Vorgang in der Hochschulpolitik, dass ein Minister und die Regierungsfraktionen die ausdrücklichen Warnungen von Experten und Betroffenen komplett ignorieren“, erklärte Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg würden Bürokratie und Staatsaufsicht aufgezwungen; ihre Spitzenposition in Deutschland und Europa sei durch das Gesetz bedroht, wirtschaftliche Risiken wurden nicht geprüft oder missachtet. Der Verband setzt jetzt auf die veränderten Kräfteverhältnisse nach der Landtagswahl oder eine Verfassungsklage gegen das Gesetz, die von Rechtsexperten als aussichtsreich eingestuft wird.