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Vierte Welle gemeinsam brechen

15.11.2021 14:23
Angesichts der sich zuspitzenden Lage auf vielen Intensivstationen appellieren die Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft an die Bevölkerung und den Gesetzgeber zu rationalen Entscheidungen: Die Menschen sollten die vorhandenen Impfangebote nutzen und die in der Abstimmung befindlichen Pandemie-Gesetze sich an der aktuellen Versorgungslage orientieren.

„Auch die vierte Corona-Welle wird brechen, wenn wir alle einen kühlen Kopf bewahren und uns auf die Erkenntnisse der vergangenen zwei Jahre besinnen“, erklärt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK - Bundesverband Deutscher Privatklinken e.V., der die Interessen von 1.300 Krankenhäusern und Reha-Vorsorge-Einrichtungen in privater Trägerschaft vertritt. Der deutliche Zuwachs an Krankenhauspatienten und die steigende Anzahl schwerkranker und pflegeintensiver Corona-Patientinnen und -Patienten seien eine enorme Herausforderung für die Kliniken und ihre Beschäftigten. Diese hätten aber bewiesen, dass sie ebenso leistungsfähig wie motiviert sind. „Alle Beteiligten unternehmen auch jetzt wieder die größten Anstrengungen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten,“ versichert Bublitz. Deshalb sollten die Menschen sich nicht Bange machen lassen, sondern jeder für sich die Möglichkeiten nutzen, eine Infektion zu vermeiden oder den Verlauf abzuschwächen. „Impfen ist das Klügste, was Sie machen können“, empfiehlt der BDPK-Hauptgeschäftsführer.

Zu den hilfreichen Erkenntnissen der knapp zwei Corona-Jahre gehöre es auch, dass die Politik wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken eingesetzt habe. „Die Dosis war vielleicht nicht immer perfekt, aber die Mittel haben geholfen. Deshalb sollte das Bewährte jetzt wieder und weiter angewendet werden,“ meint Bublitz. Verbesserungsbedarf gebe es noch beim vorgesehenen Versorgungszuschlag für die Behandlung von Covid-Patienten, der von den Kliniken im Ganzjahresausgleich zu 85 Prozent zurückgezahlt werden soll. Diese Quote würde laut Bublitz besser auf 50 Prozent begrenzt. Zudem sei es notwendig, auch Ausgleiche für abgesagte Operationen zu finden. In einigen Bundesländern gebe es bereits wieder die Verpflichtung, Behandlungen zu verschieben. Das betrifft vor allem kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen und Spezialversorger, die dadurch in wirtschaftliche Schieflage geraten. Einbezogen werden sollten auch die Reha-/Vorsorge-Einrichtungen. Ihre aufgrund des Leerstands entstehenden Mindererlöse müssten weiter finanziell ausgeglichen und sie sollten angesichts der gegenwärtigen Zuspitzung wieder als Entlastungskrankenhäuser zugelassen werden, so die Forderung von Bublitz.

Die Reha-Kliniken hätten bewiesen, dass sie wertvolle Beiträge zum Brechen der Corona-Wellen leisten. Regional sehen Allgemeinverfügungsverordnungen der Länder bereits wieder die Ernennung von Reha-Kliniken als Entlastungskrankenhäuser vor. Damit Reha-Kliniken diesen Auftrag erfüllen können, muss die entsprechende Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz deshalb dringend verlängert werden.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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