Wechsel vom Zulassungsverfahren zum Antragsverfahren
Die Präqualifizierungsstelle (PQS) der CONVEMA hat beim GKV-Spitzenverband einen Antrag auf Benennung als Präqualifizierungsstelle gestellt. Mit Bescheid vom 14.06.2011 wurden die personellen und fachlichen Voraussetzungen als gegeben anerkannt. Die PQS der CONVEMA wird als Prüfstelle ihre Arbeit somit sofort aufnehmen.
Es gibt derzeit rund 55.000 Leistungserbringer zur Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln in Deutschland. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurden die Qualitätsprüfungen im Hilfsmittelbereich neu bewertet.
Bevor eine Krankenkasse mit einem Leistungserbringer einen Vertrag schließt, muss sie sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel von den Leistungserbringern erfüllt werden (Eignungskriterien). Die Prüfung erfolgt mittels Präqualifizierungsverfahren. Dies gilt für Ausschreibungsverträge, Bekanntmachungsverträge und für Einzelverträge gleichermaßen. Für Leistungserbringer,
- die mit mehreren Kassen Verträge zu unterschiedlichen Versorgungsbereichen abschließen wollen
- die viele Versorgungsbereiche aufweisen oder
- die keine Rahmenverträge nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V haben,
ist das Präqualifizierungsverfahren das Mittel der Wahl. Bisher gab es dazu ein Zulassungsverfahren, das zwischen drei Leistungserbringer-Gruppen unterschieden hat.
Der fachliche Leiter der PQS der CONVEMA, Alexander Müller, hierzu: „Die Präqualifizierungsstelle der CONVEMA bietet einen neuen Service für Leistungserbringer. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind nicht nur die Stützen unseres Unternehmens, sie stellen mit ihrer Kompetenz die von den Leistungserbringern erwartete Dienstleistung sicher. Durch unseren professionellen Internetauftritt ist gewährleistet, dass die Antragsteller immer und jederzeit auf alle Informationen zugreifen können.“ Alexander Müller weiter: „Anträge werden schnell bearbeitet. Zudem erfolgt die Präqualifizierung zu einem fairen Preis.“
Erste Anträge auf Präqualifizierung können jetzt gestellt werden. Unter www.pqs-berlin.de erhalten die Leistungserbringer alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Leistungserbringer können sich auch bei Fragen zum Präqualifizierungsverfahren an den fachlichen Leiter der PQS der CONVEMA, Alexander Müller, unter folgenden Kontaktdaten wenden: Präqualifizierungsstelle der CONVEMA GmbH, Markgrafenstr. 62, 10969 Berlin, Telefon 030 / 2593861 – 6707, Telefax 030 / 2593861 – 6719, E-Mail pqs-berlin@convema.com, wenden.