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Zahl des Monats April: 2 Mrd. Euro

28.04.2015 12:02
2 Mrd. Euro Zuzahlungen mussten Patienten aus eigener Tasche für Arzneimittel im Jahr 2014 zahlen.

Patienten müssen bei Arzneimitteln seit Jahren kontinuierlich mehr Zuzahlung leisten, mittlerweile über 2 Mrd. Euro.

Ein Grund hierfür ist die restriktive Festbetragspolitik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die die Festbeträge für Arzneimittel absenkt.

Arzneimittelherstellern bleibt so kein Spielraum mehr, ihren Arzneimittelpreis unter die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen zu senken -Ergebnis: Nicht einmal 3.500 Arzneimittel sind noch von der Zuzahlung befreit.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt die Höhe der Festbeträge. Ein Festbetrag kennzeichnet dabei die maximale Erstattungshöhe, die die GKV für ein Arzneimittel vergütet. Zusätzlich werden sogenannte "Zuzahlungsbefreiungsgrenzen" definiert, die weitere 30 % unter dem festgesetzten Festbetrag liegen. Senkt der Arzneimittelhersteller dann den Preis für sein Arzneimittel unter die Zuzahlungsbefreiungsgrenze, fällt für den Versicherten keine Zuzahlung an.

Die Höhe der Festbeträge kommt jährlich auf den Prüfstand und wird in den allermeisten Fällen durch die GKV deutlich abgesenkt. Die wiederholten Absenkungsrunden führen dazu, dass für die Hersteller kein Spielraum mehr bleibt, um ihren Preis erneut 30 % unter den stark reduzierten Festbetrag zu senken. Die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel nimmt ab, der Patient muss für immer mehr Arzneimittel aus eigener Tasche zuzahlen.

Für die GKV ein lukratives Geschäft. In vielen Fällen liegt der Festbetrag für Arzneimittel weit unter einem Euro. Die GKV zahlt somit weniger als einen Euro für das Arzneimittel, während der Patient 5 Euro Zuzahlung leisten muss.

Im Jahr 2014 hat die GKV durch Zuzahlungen für Arzneimittel über 2 Mrd. Euro eingenommen. Das entspricht in etwa dem gesamten Netto-Umsatz der Generikaindustrie, die allerdings dafür 76 % der gesamten Arzneimittelversorgung in Deutschland leisten muss.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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