Zi startet Studie zum digitalen Monitoring von Infektpatienten in der ambulanten Versorgung
Hierbei wird den niedergelassenen Haus- und Fachärzten erneut eine zentrale Rolle als Schutzwall zukommen, der die Kliniken vor einer möglichen Überlastung schützt und die Ansteckungsgefahr reduziert. Infektpatienten sollten zur Unterbrechung von Infektionsketten den Kontakt zu Menschen außerhalb ihres Haushalts meiden. Deshalb wollen wir prüfen, inwieweit telemedizinische Home‐Monitoring‐Lösungen geeignet sind, Infektpatienten in ihrer Häuslichkeit zu behandeln und deren Besuche in Arztpraxen und Kliniken soweit möglich zu vermeiden“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Remote Patient Monitoring (RPM) bietet zudem die Chance, digital erfasste Infekt-Daten in anonymisierter Form zusammenzuführen, um in Echtzeit Einblicke in die Verläufe und das ambulante Versorgungsgeschehen von Infekten zu erhalten. So kann durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die zuständigen Behörden frühzeitig und zielgerichtet auf Infektionswellen reagiert werden. Das Zi wird bis zu drei digitale RPM-Lösungen miteinander und mit der bisher praktizierten Versorgung von Infektpatienten vergleichen. Hersteller von RPM-Lösungen können sich direkt beim Zi um die Teilnahme bewerben. Grundlage ist eine im EU-Amtsblatt veröffentlichte Wettbewerbsbekanntmachung. Weiterhin wird das Zi gemeinsam mit sieben Kassenärztlichen Vereinigungen (Nordrhein, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen) in Kürze Praxen zur Teilnahme einladen. Gesucht werden mindestens 120 Praxen mit jeweils einer mindestens etwa durchschnittlichen Patientenzahl je Quartal.
Im Ergebnis soll die Studie die Definition von Anforderungen ermöglichen, die ein erfolgreich umsetzbares Monitoring‐Verfahren erfüllen muss. Ferner sollen positive Versorgungseffekte validiert und Korrektur‐ bzw. Ergänzungsbedarf an bereits existierenden technischen Lösungen beschrieben werden. Auf dieser Grundlage könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen über etwaige partnerschaftliche Weiterentwicklungen oder Empfehlungen verordnungsfähiger digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) entscheiden, um eine breitere Nutzung zu unterstützen.