Zi und DEGAM legen Anforderungspapier zur Organisation der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Corona-Krise vor
„Hausärztinnen und Hausärzten kommt in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie eine systemrelevante Rolle zu. Sie betreuen schon jetzt einen Großteil der COVID-19-Patienten und werden nach der Lockerung der derzeitigen Maßnahmen als erste Ansprechpartner im Gesundheitssystem noch stärker in den Fokus rücken. Gemeinsam mit dem Zi definieren wir daher die essentiellen Anforderungen an die Organisation der ambulanten ärztlichen Versorgung für die nächsten Wochen und Monate. Insbesondere sprechen wir uns gegen Dirigismus aus und fordern die Förderung lokaler Netzwerke sowie den Schutz von Risikopatienten unter Berücksichtigung der Patientenautonomie“, erklärte DEGAM-Präsident Prof. Dr. Martin Scherer.
„Den aktuell nur noch knapp 22.000 mit dem SARS-Co-2-Virus infizierten Personen, die zu etwa 85 Prozent ambulant ärztlich betreut werden müssen, stehen rund 1,8 Millionen Menschen gegenüber, die täglich hausärztlich versorgt werden. Deshalb muss die ambulante medizinische Betreuung der COVID-19-Patienten Teil der (haus)ärztlichen Regelversorgung werden. Die Sorge vor einer COVID-19-Infektion darf nicht zu Unterversorgung der großen Zahl von Patienten, die chronisch erkrankt sind, ein sonstiges akutes Leiden haben oder eine Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchung benötigen, führen. Maßnahmen wie Infektsprechstunden in Hausarztpraxen und Advance Care Planning schützen Hochrisikopatienten vor Infektionen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Eine Kernforderung des gemeinsamen Papiers ist die systematische Testung der Patienten unter Risiko und der Gesundheitsberufe. Um das Pandemiegeschehen bei gelockerten Auflagen kontrollieren zu können, müssten laut Autoren ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Je nach Testprogramm und Pandemieverlauf seien nach Berechnungen des Zi etwa 500.000 Tests pro Tag erforderlich, um die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Infizierten und deren Kontaktpersonen in der Bevölkerung sowie die Bewohner von Pflegeheimen regelhaft zu testen. Durch geeignetes Pooling könne damit eine noch größere Anzahl von Personen erfasst werden.
Darüber hinaus schlagen Zi und DEGAM eine konsequente Dreiteilung der medizinischen Versorgung vor: Die Versorgung von Patientinnen und Patienten ohne Verdacht auf COVID-19-Infektion, mit Verdacht auf eine COVID-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson sowie mit bestätigter COVID-19-Infektion. Personen ohne Verdacht auf eine COVID-19-Infektion erhielten für ihre nicht COVID-bezogenen Beschwerden die Leistungen der Regelversorgung in den von ihnen bisher konsultierten Praxen. Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson würden nach den geltenden Kriterien getestet. Patienten mit bestätigter COVID-19-Infektion sollten während der üblicherweise 14-tägigen Quarantäneperiode laufend beobachtet werden. Mit Beginn der Quarantäneperiode solle daher unverzüglich der Hausarzt verständigt werden. Wenn dieser die Versorgung nicht leisten kann, bestehe für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, einen Arzt über die Rufnummer 116117 zu finden. Bei der Verlaufsbeobachtung sei je nach vorliegender Symptomatik eine Kombination aus telemedizinischem Monitoring und persönlichem Kontakt realisierbar.
Die fast 38.000 hausärztlichen Einzel- und Gemeinschaftspraxen bildetenn im Rahmen der COVID-19-Pandemie einen Schutzwall für Krankenhäuser. Sie seien entscheidend dafür, die Infektion bis zur anvisierten Immunisierung großer Teile der Bevölkerung durch Impfungen oder durchgemachte Erkrankung zu kontrollieren. In vielen Regionen werde in der ambulanten Versorgung bereits erfolgreich an der Umsetzung der Forderungen gearbeitet.