Zi-Wissenschaftspreis „Regionalisierte Versorgungsforschung“ 2018
Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt sind Forscherinnen und Forscher, die nicht dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), dem wissenschaftlichen Beratungsgremium des Versorgungsatlas (Redaktionsbeirat) oder den Stiftungsträgern des Zi (Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenärztliche Bundesvereinigung) angehören.
2. Die beim Zi eingereichten Publikationen dürfen in den Folgejahren nicht noch einmal eingereicht werden.
3. Bewerbungen sind auf eine Einreichung pro Bewerber mit Erstautorenschaft oder gleich- berechtigter Erstautorenschaft beschränkt.
4. Bei bereits anderweitig veröffentlichten Arbeiten mit mehreren Autoren muss die Bewerbung durch den Erstautor bzw. durch die gleichberechtigten Erstautoren erfolgen. Das Einverständnis der Koautoren mit der Bewerbung muss schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden.
Anforderungen an die Einreichung
1. Grundsätzlich können Arbeiten aus allen Bereichen der Versorgungsforschung eingereicht werden, sofern sie auf regional differenzierte Untersuchungsergebnisse abzielen. Die Arbeiten sollen durch ihre innovative methodische oder inhaltliche Ausrichtung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der regionalisierten Versorgungsforschung in Deutschland leisten.
2. Mit Einreichung der Publikation geht der Bewerber im Falle der Prämierung der Arbeit die Verpflichtung ein, die Ergebnisse auch im Versorgungsatlas zu veröffentlichen.
3. Die Einreichung von bereits anderweitig veröffentlichten Publikationen aus dem vorangehenden Kalenderjahr ist grundsätzlich möglich. Auch unveröffentlichte Manuskripte, Ergebnisse aus Diplom- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen können eingereicht werden.
4. Nicht eingereicht werden dürfen Arbeiten, die bereits zu einem anderen Preiswettbewerb angemeldet und ausgezeichnet wurden.
5. Nicht angenommen werden können Arbeiten, die vom Zi gefördert wurden, z. B. im Rahmen der Forschungsförderung oder anderer Projekte.
6. Bei bereits anderweitig publizierten Arbeiten ist sicherzustellen, dass dem Zi für die Veröffentlichung im Versorgungsatlas ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.
7. Es wird zugesichert, dass die eingereichte Arbeit frei von Schutzrechten Dritter ist. Das Zi wird von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die Dritte aufgrund von tatsächlichen oder angeblichen Schutzrechtsverletzungen geltend machen.
8. Die eingereichte Arbeit muss dem Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation und den Autorenrichtlinien des Versorgungsatlas entsprechen (siehe dazu die Vorgaben unter www.versorgungsatlas.de). Für den Wissenschaftspreis eingereichte Arbeiten sollten nicht mehr als 10 Seiten aufweisen. Die Ergebnisse müssen zumindest in Teilen kartografisch darstellbar sein.
9. Vorgegebene mögliche räumliche Analyseebenen sind Bundesländer bzw. KV-Bereiche, Raumordnungsregionen (ROR), die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie Mittelbereiche. ROR, Kreise und Mittelbereiche sollen den vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlichten Einheiten entsprechen. Idealerweise handelt es sich um bundesweite Ergebnisse, eine Teildarstellung (z. B. Kreise einzelner Bundesländer) ist jedoch grundsätzlich auch möglich.
10. Die Ergebnisse müssen für das Webportal des Versorgungsatlas geeignet sein (siehe Vorgaben unter www.versorgungsatlas.de). Sollten neben den unter Punkt 9. genannten Raumeinheiten andere Analyseebenen (z. B. Gemeinden, PLZ-Gebiete, LOR-Berlin) verwendet werden, können diese Ergebnisse kartografisch nur im Bericht selbst, nicht aber im Webportal in Form interaktiver Karten dargestellt werden.
Entscheidungsgremium
Das Entscheidungsgremium setzt sich aus der Redaktion und dem Redaktionsbeirat des Versorgungsatlas zusammen (vgl. www.versorgungsatlas.de).
Entscheidungskriterien
Die Bewertung der Arbeit durch das Entscheidungsgremium erfolgt nach herausragenden methodischen, inhaltlichen und individuellen Merkmalen der Arbeit. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt im Entscheidungsgremium durch Mehrheitsbeschluss. Das Entscheidungsgremium behält sich vor, bei Nichterfüllung der Entscheidungskriterien keinen Preis zu vergeben.
Fristen
Einsendeschluss für die Einreichung von Publikationen ist der 17. August 2018. Die Einsendung kann auf dem Postwege, per E-Mail (Anhänge bis max. 5 MB) oder persönlich (bis 16:00 Uhr am Stichtag) erfolgen.
Preisverleihung
Die Preisverleihung wird nach derzeitiger Planung im November 2018 erfolgen.
Einsendeadresse
Die Bewerber werden gebeten, die Arbeiten mit Lebenslauf und Publikationsliste des Erstautors an folgende Adresse zu senden:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)
z. H. Frau Andrea Kuserau
Salzufer 8
10587 Berlin
Telefon: 030-4005-2480
Fax: 030-4005-272480
E-Mail: akuserau@zi.de
Pressekontakt:
Dr. Annika Steffen Dr. Jörg Bätzing
Telefon: 030-4005-2466 Telefon: 030-4005-2419
Fax: 030-4005-272466 Fax: 030-4005-272419
E-Mail: asteffen@zi.de E-Mail: jbaetzing@zi.de