Zi zum Lieferengpass bei Tamoxifen zur Brustkrebstherapie
In der ambulanten Versorgung lassen sich erste Effekte des Engpasses bereits im Januar beobachten: Während der Anteil der verordneten Großpackungen (N3) sowohl im Verhältnis zum Vormonat als auch dem Vorjahresmonat noch relativ konstant bei mindestens 97 Prozent lag, stieg der Anteil der Verordnungen von Präparaten mit einer Wirkstärke von 10mg merklich von durchschnittlich 3 Prozent im zweiten Halbjahr 2021 auf 9 Prozent im Januar 2022.
Diese Ausweichbewegung spiegelt sich auch in der Zahl der verordneten Packungen je Verordnung wider, da Patient:innen, die 10mg Tamoxifen statt der sonst üblichen 20mg erhalten, die doppelte Anzahl Tabletten für eine konstante Therapie benötigen. „Die Behandlung kann so zwar gesichert werden, aber die Patientinnen und Patienten werden durch die je Packung fällige Zuzahlung finanziell stärker belastet. Abzuwarten bleibt, wie sich die Lage bis zur Behebung des Engpasses weiterentwickelt. Einzelberichten zufolge gibt es zurzeit streng kontingentierte Belieferungen der Apotheken durch den Großhandel und in der Folge auch Wartezeiten bis zur Versorgung“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Tamoxifen ist ein selektiver Estrogenrezeptormodulator, der als Arzneistoff zur Therapie von Brustkrebs eingesetzt wird. Er ist Bestandteil der Liste versorgungsrelevanter Wirkstoffe. Im Januar 2022 sind dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeschränkte Verfügbarkeiten für tamoxifenhaltige Arzneimittel mitgeteilt worden. Dies hatte eine Kritikalitätsprüfung ausgelöst. Diese ergab, dass von einer drohenden kritischen Versorgungssituation auszugehen ist und ohne entsprechende Maßnahmen spätestens Ende Februar 2022 eine Versorgungslücke zu erwarten sei. Um eine bestmögliche und lückenlose Versorgung der PatientInnen zu gewährleisten, sind am 9. Februar 2022 vom Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung der Lieferengpässe beschlossen worden. Am 22. Februar 2022 erging dann die entsprechende Anordnung durch das BfArM. Bestandteil des Maßnahmenpaketes ist neben der Gestattung von Importen auch die Aufforderung der behandelnden Ärzt:innen, kleinere Packungen oder tamoxifenhaltige Präparate mit geringerer Stärke (10mg statt 20mg) zu verordnen. Durch die getroffenen Maßnahmen soll die Versorgung bis zur erwarteten Beendigung des Engpasses im Mai 2022 sichergestellt werden können.