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"Zielvereinbarungen dürfen Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidung nicht gefährden"

16.03.2013 18:33
In der Diskussion um „Chefarzt-Boni“ haben Schleswig-Holsteins Ärzte deutlich Stellung bezogen: „Die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen muss gewährleistet sein. Mengenbezogene Zielvorgaben dürfen nicht mehr Bestandteil von Zielvereinbarungen sein“, heißt es in einem Papier, das die Mitglieder der Kammerversammlung am Mittwochabend (13. März) in Bad Segeberg verabschiedet haben (s. Anhang). Das Ärzteparlament beschäftigte sich zudem mit der Verfolgung von Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung und stellte die Weichen für eine organisatorische Reform der Ärztekammer.

Das von der Kammerversammlung verabschiedete Positionspapier soll jetzt in die bundesweite Diskussion um Zielvereinbarungen eingebracht werden. Der Gesetzgeber hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer verpflichtet, sich bis Ende April auf Empfehlungen für die Formulierungen von Zielvorgaben in den Verträgen leitender Krankenhausärzten zu verständigen. „Es geht nicht darum, Ökonomie zu verteufeln. Auch Ärzte müssen sich angesichts der finanziell angespannten Situation in den meisten Krankenhäusern wirtschaftlicher Verantwortung stellen“, sagte Schleswig-Holsteins Ärztekammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann in Bad Segeberg. Aus ärztlicher Sicht gebe es aber klare Grenzen: „Mengenvorgaben dürfen keinesfalls dazu führen, dass Menschen unnötig medizinisch behandelt werden. Sie dürfen auch nicht dazu führen, dass Patienten eine medizinisch angeratene Behandlung vorenthalten wird, weil sich die Leistung für das Krankenhaus möglicherweise nicht lohnt. Die Qualität der Medizin muss im Vordergrund stehen.“
Das vom Ärztekammer-Ausschuss „Medizin&Ökonomie“ erarbeitete Positionspapier enthält konkrete Vorschläge für Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und ihren ärztlichen Führungskräften. Sie beziehen sich auf alle Verantwortungsbereiche leitender Ärzte im Krankenhaus. Dazu zählen neben der Wirtschaftlichkeit insbesondere die medizinische Ergebnisqualität und das Risikomanagement, die Organisationsentwicklung und das Personalmanagement, medizinisch-technische Innovation sowie Marketing.

„Untersuchungsführer“ als Modell für bundesweite Lösung

Im Zusammenhang mit dem Vorgehen von Ärztekammern bei Verstößen gegen ärztliches Berufsrecht empfiehlt die Kammer Schleswig-Holstein ihr Modell des Untersuchungsführers (http://www.aeksh.de/start/presse-_und_oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/stellungnahme_der_aerztekammer_schleswig-holstein_zur_diskussion_um_die_verfolgung_von_vorteilsnahme_im_aerztlichen_bereich.html). „In Sachen Ermittlungskompetenz sind wir bestens aufgestellt“, betonte Kammerpräsident Bartmann. Das sieht auch der langjährige Staatsanwalt Karl Lienshöft so. Als einer der derzeit  drei für die Ärztekammer tätigen Untersuchungsführer berichtete er den Delegierten in Bad Segeberg über seine Arbeit. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten setzt der Kammervorstand einen Untersuchungsführer ein, der den Fall unabhängig untersucht und dazu auch richterliche Beschlüsse, zum Beispiel Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen erwirken kann. „In Schleswig-Holstein benötigen wir deshalb keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten“, sagte Lienshöft mit Blick auf die Diskussion über eine strengere Gesetzgebung. Bei den Untersuchungsführern handelt es sich um Volljuristen, die nach dem Heilberufekammergesetz Schleswig-Holstein durch die Landesaufsicht berufen werden.

Kammerreform auf den Weg gebracht

Die Delegierten der Kammerversammlung stellten zudem die Weichen für eine Organisationsreform. Sie  beinhaltet neben einer Verschlankung der Ärztekammergremien eine deutliche Stärkung des ärztlichen Ehrenamtes. Die Delegierten legten einstimmig fest, dass künftig dauerhaft vier Kernausschüsse (Weiterbildung, Fortbildung, Ärztliches Qualitätsmanagement und Berufsordnung) die wichtigsten Aufgaben der Ärztekammer steuern und begleiten sollen. Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse werden von der Kammerversammlung gewählt und nehmen beratend an den Sitzungen des Ärztekammervorstandes teil. Das Ärzteparlament trat am Mittwochabend in Bad Segeberg zum letzten Mal in der laufenden Legislaturperiode zusammen. Im Mai/Juni wählen die mehr als 15.800 Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein eine neue Kammerversammlung. Die dann gewählten Delegierten vertreten die Interessen der Ärzte im Norden erstmals für die Dauer von fünf Jahren; bisher dauerte eine Wahlperiode vier Jahre. Die kon stituierende Sitzung der neuen Kammerversammlung findet am 14. August statt.

Über Die Ärztekammer Schleswig-Holstein

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der rund 15.800 Ärztinnen und Ärzte des Landes. Zu den Aufgaben der Kammer gehören neben der Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft insbesondere die Berufsaufsicht, die ärztliche Fort- und Weiterbildung, Schlichtung, Altersversorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten (MFA). Wichtigste Organe der Ärztekammer sind die Kammerversammlung mit 70 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, Vizepräsidentin und fünf Beisitzern. Amtierender Präsident ist Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vizepräsidentin ist Dr. Hannelore Machnik. Die Ärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sitz ist Bad Segeberg.

Editorial

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