ZQP entwickelt Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege
Die gesetzlichen Beratungs- und Schulungsangebote gemäß § 7a SGB XI, § 37 Abs. 3 SGB XI und § 45 SGB XI bieten die Chance, häusliche Pflegearrangements zu stabilisieren. Die Beratungsbesuche, die das Sozialgesetzbuch für Pflegegeldbezieher als Hilfe vorsieht, stellen dabei beispielsweise das einzige verbindliche Qualitätsinstrument in der familialen Pflege dar.
„Momentan werden die Chancen, Familienpflege wirksam zu unterstützen, fahrlässig vertan. Bestehende Angebote müssen noch viel gezielter zur Qualitätssicherung genutzt werden, als bisher. Besonders gilt das für die verpflichtenden Beratungsbesuche, die auch die einzige Möglichkeit bieten, direkte Erkenntnisse über Art und Umfang von Unterstützungsbedarfen vor Ort zu gewinnen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Jährlich finden mehr als zwei Millionen solcher Beratungseinsätze überwiegend durch ambulante Dienste statt. Obwohl die Relevanz hoch ist, sind Ablauf und Inhalte der Beratung nicht einheitlich geregelt, und Qualitätskriterien liegen nicht vor. Zudem erfolgt keine Auswertung – somit bleibt die Situation der familialen Pflege in Deutschland weitestgehend im Dunkeln.
„Beratung für die häusliche Pflege ist derzeit ein Zufallsprodukt. Trotz der erheblichen Bedeutung von Beratung fehlt es an einer konzeptionellen Grundlage hinsichtlich Inhalten, Qualitätsanforderungen sowie Dokumentation und Auswertung“, erklärt Professor Andreas Büscher, Pflegewissenschaftler der Hochschule Osnabrück, der sich seit vielen Jahren mit diesem Thema befasst.
Das ZQP wird daher Anfang 2016, nach zweijähriger Arbeit, einen Qualitätsrahmen für Beratung und Schulung in der Pflege vorlegen. Er wird im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem ZQP von Professor Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück, erstellt. In die Entwicklung des Qualitätsrahmens sind relevante Akteure auf Bundesebene einbezogen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Gesundheit, AOK-Bundesverband, Verband der Ersatzkassen e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., MDK Bayern, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. und Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V.
Der Qualitätsrahmen wird Qualitätsbereiche, Qualitätsziele und Qualitätskriterien für Beratung und Schulung in der familialen Pflege definieren. Zudem werden Empfehlungen zur Planung, Durchführung und Auswertung der verpflichtenden Beratungsbesuche gegeben.
Eine erste Entwurfsfassung des Qualitätsrahmens wird bereits im Spätsommer 2015 vorliegen, die Veröffentlichung erfolgt im Februar 2016.