Zu den Vorfällen an den Transplantationszentren in Göttingen und Regensburg erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
Die Vorfälle in Göttingen und Regensburg erschüttern mich zutiefst. Erste Erkenntnisse zeigen, dass in den Transplantationszentren Göttingen und Regensburg Spenderorgane in vielen Fällen nicht nach medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit vergeben wurden. Sollte das zutreffen, wäre dies gesetzeswidrig und ethisch in höchstem Maße verwerflich. Die Spende, die Entnahme von Organen, die Vermittlungsentscheidung und die Transplantation sind in Deutschland klar geregelt. Alle: Entnahmekliniken, Transplantationszentren und die hier tätigen Ärzte müssen sich an die Regeln des Transplantationsgesetzes, die Richtlinien der Bundesärztekammer und nicht zuletzt an die ärztliche Berufsordnung halten. Verdachtsfälle oder Regelverstöße müssen an die Überwachungs- und die Prüfkommission gemeldet werden. Ich erwarte, dass hier die betroffenen Transplantationszentren die Kommissionen bei der lückenlosen Aufklärung des Geschehens unterstützen. Die staatlichen Aufsichtsbehörden beider Länder müssen aus den Berichten der Kommissionen Konsequenzen ziehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat für den 27. August den GKVSpitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Stiftung Eurotransplant, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Bundesärztekammer, die ständige Kommission Organtransplantation sowie die Überwachungs- und Prüfungskommission bei der Bundesärztekammer zu Gesprächen eingeladen. Ich erwarte Vorschläge, wie künftig Manipulationen und andere Verstöße besser zu verhindern sind. Neben der lückenlosen Aufklärung der Vorfälle werden wir zusammen über die Konsequenzen beraten. Das sind wir den Menschen auf der Warteliste, den Spendern und ihren Angehörigen schuldig.“
2012-03/neuregelung-zur-organspende.html
Informationen der BZgA: http://www.organspende-info.de