Differenzierter Blick auf den Mehrkosten-Bericht bei Hilfsmitteln notwendig
Insgesamt müsse der Bericht aber zwischen den Krankenkassen und innerhalb der Produktgruppen stärker differenzieren, um die Aussagekraft zu erhöhen. So gebe es beispielsweise keine Differenzierung zwischen aufsaugenden und ableitenden Inkontinenzprodukte, obwohl hier aufgrund der Verschiedenheit der Produkte und des Versorgungsrahmens eine Trennung der Daten sinnvoll sei. Außerdem fordert der BVMed einen Diskurs über die Qualitätsansprüche an die Hilfsmittel-Versorgungen.
Einen Teil der Aufzahlungen, die in 20 Prozent der Fälle geleistet werden, erklärt sich aus Sicht der BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl durch die Individualität der Hilfsmittel-Versorgungen sowie subjektive Erwartungen an das Hilfsmittel wie Komfort oder Design. Ungeachtet dessen sei es Ziel des Berichts, die Gewährleistung des Sachleistungsprinzips in der Hilfsmittel-Versorgung zu beobachten. „Nun zeigt sich, dass Aufzahlungen in jenen Bereichen verstärkt auftreten, in denen Festbeträge die Leistungspflicht der Krankenkassen limitieren“, so Pohl. In den Festbetrags-Bereichen finden sich beispielsweise individuelle Anfertigungen nicht ausreichend wieder.
Aus den aufgeführten Erhebungen einzelner Krankenkassen gehe zudem hervor, dass die Aufzahlungsquoten zwischen den einzelnen Kassen teilweise erheblich voneinander abweichen. „Aufgrund des Sachzusammenhangs zwischen Versorgungsanspruch nach Vertragsinhalt und Mehrkosten halten wir eine stärkere Differenzierung der Analyse zwischen Krankenkassen für erforderlich, um die Aussagekraft des Berichts zu erhöhen“, so Pohl. Zur Gewährleistung des Sachleistungsprinzips hält der BVMed zudem eine stärkere Transparenz und tiefergehende Analysen erforderlich, wenn Krankenkassen Versorgungen mit Aufzahlungen überdurchschnittlich durchführen.
Die Krankenkassen sind bereits seit dem HHVG zu einem Vertragscontrolling verpflichtet und müssen in diesem Zusammenhang unter anderem die Umsetzung der Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten überwachen – auch im Zusammenhang mit Mehrkosten. Der BVMed fordert in diesem Bereich, dass die Anforderungen an das Vertragscontrolling bundesweit einheitlich und verbindlich geregelt werden. „Nur so kann Aussagekraft und Vergleichbarkeit hergestellt werden. Das Vertragscontrolling erfolgt derzeit nur sehr kassenindividuell und unzureichend“, kritisiert der BVMed.
Aus der Auswertung der zitierten Qualitätsbefragungen der einzelnen Krankenkassen gehe zudem hervor, dass Unklarheit bei den Versicherten besteht, worin die Versorgungsansprüche bestehen und was Zu- und Aufzahlung jeweils sind. Zwar informieren darüber auch die Hilfsmittel-Leistungserbringer. Diese Informationen müssten aber Hand in Hand gehen mit einer entsprechenden Aufklärung an die Versicherten durch die Krankenkassen – wozu sie gesetzlich auch verpflichtet sind.
Eine weitere Herausforderung sieht der BVMed darin, Kriterien zu identifizieren, die eine funktionierende Hilfsmittelversorgung beschreiben und wie die Versorgungsqualität beispielsweise im Rahmen von Qualitätsbefragungen messbar gemacht werden kann. „Hier brauchen wir einen grundsätzlichen Qualitätsdiskurs, der auch vertiefen muss, was der tatsächliche Anspruch an eine Hilfsmittelversorgung ist. Denn die Vorstellungen darüber gehen bei Versicherten und Krankenkassen in der Praxis teilweise weit auseinander“, so Pohl abschließend.