Zwischenergebnis aktueller Zi-Erhebung: Deutliche Kostensteigerungen für Sonderaufwendungen im Praxismanagement
Weitere Kostentreiber bei den besonderen Ausgaben im Praxismanagement waren laut Zi die IT-Kosten sowie die Aufwendungen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Mehr als 6.000 Euro mussten Praxisinhaber 2019 durchschnittlich für IT ausgeben – das entspreche einer Steigerungsrate von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere die Kosten für Praxisverwaltungssysteme (PVS) stiegen mit 400 Euro überdurchschnittlich stark an. Die Ausgaben für die Implementierung der DSGVO schlugen 2019 demnach im Durchschnitt mit fast 2.000 Euro zu Buche. Zentrale Kostenpositionen seien hier die Beschaffung von Soft- und Hardware sowie Personalschulungen gewesen.
„Die deutlichen Mehrkosten, die die Vertragsärztinnen und -ärzte durch das COVID-19-Pandemiemanagement und die Umsetzung der DSGVO schultern müssen, sind derzeit nicht im Orientierungswert abgebildet. Der ambulante Schutzwall, der die Kliniken vor einer Überforderung ihrer Versorgungskapazitäten bewahrt hat, hat standgehalten. Die damit einhergehenden Sonderaufwendungen müssen bei den nun anstehenden Honorarverhandlungen berücksichtigt werden“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Die angeschriebenen Praxen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten können noch bis zum 15. August 2020 an der Befragung teilnehmen. Weitere Informationen unter: https://www.zi.de/befragungen/besondere-kosten-im-praxismanagement