Wie kommt Zukunft in den Fonds?
Abstract
Die Genehmigungsprozesse durch das Bundesversicherungsamt sind komplex. Das erhöht den Aufwand für die Kassen deutlich. Es ist deshalb zu begrüßen, dass mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) diese Vorlagenpflicht für Selektivverträge beim Bundesversicherungsamt (BVA) entfällt und so unnötige Bürokratie abgebaut werden kann.
Den Kassen fehlen zum Teil Anreize, Verträge zu forcieren. Das liegt unter anderem daran, dass der Aufwand für Entwicklung und Umsetzung von Selektivverträgen oftmals die zu erwartenden „Erträge“ deutlich übersteigt. Die Ansprache von Versicherten, die Einbindung von Partnern und die Auswahl von passenden Akteuren und Leistungserbringern sind aufwendig und erfordern ein hohes Engagement. Diese, durch Selektivverträge, entstehenden Investitions-, Personal- und Transaktionskosten können sich oft nur wenige, größere Kassen leisten. Auch erreichen Kassen durch Selektivverträge meist nur eine geringe Anzahl an Versicherten; und sie sprechen vor allem Versicherte an, welche häufiger und intensiver Leistungen in Anspruch nehmen. All diese Faktoren stellen derzeit Hemmnisse dar.
Ulrike Elsner
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Zitationshinweis : Elsner, U.: Wie kommt Zukunft in den Fonds?", in "Monitor Versorgungsforschung" (MVF) 06/15, S. 31-34