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Wenn Qualität auf einmal zum Planungsfaktor wird

31.03.2015 14:00
Der Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das die Behandlungsqualität und die Versorgungssicherheit in den Kliniken verbessern soll, wird grundsätzlich begrüßt, jedoch werden von vielen Seiten Nachbesserungen gefodert. Mit dem Gesetz, das bereits zum 1. Januar 2016 inkraft treten soll, sollen bestimmte Eckpunkte umgesetzt werden, die die Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 5. Dezember 2014 nach über sechsmonatiger Beratung zur Krankenhausreform vorgelegt hat. Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im September bezogen Institutionen, Vereine und Verbände Stellung.

>> Nach Willen der Politik sollen künftig als Maßstab der Krankenhausvergütung auch Qualitätsaspekte herhalten. Das Grundgedanke klingt recht trivial: Gute Qualität wird mit Zuschlägen honoriert, Mängel hingegen mit Abschlägen bestraft. Doch so einfach ist das nicht, wie diverse Einwürfe zeigen, die nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausstrukturgesetz, kurz KHSG, aufkamen. Der AOK-Bundesverband betont beispielsweise, dass Vergütungsabschläge für schlechte Qualität sowohl aus Patienten- als auch aus Krankenkassensicht nicht geeignet seien, um eine Verbesserung der Versorgungsqualität herbeizuführen. Der AOK BV geht sogar noch weiter, indem er fordert, dass kontinuierlich schlechte Qualität die Konsequenz haben müsse, dass Leistungen gar nicht mehr erbracht werden dürften.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die Abschläge kritisch, da seiner Ansicht nach statt einer verbesserten Versorgung eher ein gegenteiliger Effekt erzielt werde. Der Bundesverband schlägt darum vor, alle Häuser vorab mit einem Abzug zu belegen und in der Folge den besten Kliniken dann entsprechende Aufschläge zu gewähren.
Damit aber die Qualität überhaupt als weiteres Kriterium Einzug in die Krankenhausplanung und die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung halten kann, müssen die entsprechenden Indikatoren erst gefunden werden. Mit dieser Aufgabe will die Politik den G-BA beauftragen. Dieser soll nun Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickeln, die sich – so die gesetzlich formulierte Aufgabe – als Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder eignen; anders als die bisherigen Qualitätsindikatoren, die im Prinzip nur zum Benchmarking dienten.
Weiters sollen die einrichtungsbezogenen Auswertungsergebnisse den
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Ausgabe 05 / 2015

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