Rabattquoten in der GKV – eine gute Entwicklung?
http://doi.org/10.24945/MVF.02.16.1866-0533.1949
>> In Deutschland ist es gesetzlichen Krankenkassen seit der Einführung des Beitragssatzsicherungsgesetzes im Januar 2003 möglich, Arzneimittel-Rabattverträge abzuschließen. Die Hersteller räumen der Kasse einen Rabatt für ihre Produkte ein, die in der Apotheke in Folge bevorzugt an die Patienten ausgegeben werden. Durch die Verabschiedung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) in 2006 sowie des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) in 2007 wurden die Möglichkeiten der Rabattverträge erweitert. Apotheker sind heute verpflichtet, bei einem eingereichten Rezept ein wirkstoffgleiches Präparat abzugeben, für das die Krankenversicherung des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
21% der patentgeschützten
Arzneimittel rabattiert
Schon wenige Monate nach Inkrafttreten des GKV-WSG in 2007 haben sich die Arzneimittel-Rabattverträge im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Bereits im Mai 2009 war mit 48,9 Prozent der Verordnungen fast jede zweite rabattiert. Während die Rabattquote im patentgeschützten Bereich lediglich bei 4,4 Prozent lag, betrug diese bei den Generika 72,1 Prozent. Werden die Ausgaben nach Apothekenverkaufspreisen (AVP) betrachtet war knapp jeder vierte Euro rabattiert (vgl. Bensing/KIeinfeld: Rabattverträge – quo vadis?, Monitor Versorgungsforschung, Nr. 4/2009). In den Folgejahren entwickelten sich die Rabattverträge dynamisch weiter und die Quote erreichte mit 55,9 Prozent im Dezember 2012 einen Höchststand. Nach einem deutlichen Rückgang der Rabattanteile auf unter 50 Prozent in 2013 stiegen diese bis zum Januar 2015 stetig an und näherten sich mit gut 55 Prozent wieder dem Maximum aus 2012 (vgl. Abb. 1).
Der Einbruch in 2013 ist auf die leicht rückläufigen Rabattquoten im Segment der Altoriginale und Generika sowie auf die Biosimilars zurückzuführen. Obwohl Letztere einen geringen Verordnungsanteil und damit nur einen schwachen Einfluss auf die gesamte Rabattquote haben, wird hier das gesetzliche Verbot der Portfolio-Verträge im Rahmen der 16. AMG-Novelle und die damit verbundene Aufhebung aller bestehenden Verträge besonders deutlich. So fiel die Quote bei den Biosimilars (dem Segment mit dem höchsten Rabattanteil vor Aufhebung) von 75,1 Prozent im Dezember 2012 auf 19,2 Prozent im Mai 2013. Ein Vergleich der Rabattanteile bei biosimilaren Wirkstoffen in 2015 ergibt ein sehr heterogenes Bild. Auf die Biosimilars von Infliximab und Insulin glargin mit Markteintritt in 2015 entfielen Rabattquoten von 64,5 und 79,5 Prozent. Epoetin alfa und Somatropin-Biosimilars, die in 2012 mit 89,1 und 42,6 Prozent deutliche Rabattanteile aufwiesen, liegen in 2015 lediglich bei 21,8 und 10,1 Prozent.
Während patentgeschützte Arzneimittel nach Inkrafttreten des GKV-WSG nur in Ausnahmefällen Bestandteil des Rabattgeschehens waren (vgl. Bensing/KIeinfeld), liegt hier der Rabattanteil nach Verordnungen in 2015 bei 21,4 Prozent. Verglichen mit den 4,4 Prozent aus 2007 hat dieser deutlich zugenommen. Demnach haben sich Rabattverträge auch im Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel etabliert. Dies
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Zitationshinweis: doi: 10.24945/MVF.02.16.1866-0533.1949