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Motor für Prozessinnovationen?

30.03.2016 14:00
Die Idee, über finanzielle Anreize die sektorenübergreifende Versorgung zu verbessern, ist im deutschen Gesundheitswesen nicht neu und hat schon spätestens mit dem Auslaufen der Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung (IV) Ende 2008 für Ernüchterung gesorgt. Viele Verträge waren ohne die „Subvention“ schlicht und einfach unwirtschaftlich und wurden beendet; die Zahl der Neuverträge ging massiv zurück. Zudem war aufgrund unzureichender Vorgaben zur Evaluation keine Aussage darüber möglich, ob die vertraglichen Vereinbarungen tatsächlich zur Verbesserung der Versorgung und Überwindung von Sektorengrenzen geführt hatten.

>> Nun also ein neuer Anlauf: ähnliches Ziel, andere Umsetzung. Trotz aller Bedenken, ob eine zentral gesteuerte Innovationsoffensive mit all ihren bürokratischen Mehraufwendungen tatsächlich zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung in Deutschland führt, muss man zugestehen, dass der Gesetzgeber aus einigen Erfahrungen des letzten Jahrzehnts gelernt hat: Ohne unabhängige, wissenschaftliche Evaluation zur Schaffung von Evidenz und ohne positive Vorabprüfung des Vorhabens, erfolgt keine Förderung. Ob die Einrichtung des Expertenbeirats und das wettbewerblich ausgerichtete Antragsverfahren für die Auswahl der besten und tragfähigsten Projektideen sorgen oder ob proporzorientierte oder undurchsichtige Verteilungsmechanismen die Oberhand gewinnen, bleibt abzuwarten.
Positiv zu werten ist, dass im Gesetzgebungsverfahren wichtige Änderungen in § 92 a Abs. 1 SGB V aufgenommen wurden. Insbesondere die Klarstellung, dass auch Projekte gefördert werden, die hinreichendes Potential aufweisen, in einen großen Selektivvertrag übertragen zu werden, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass aus den geförderten neuen Versorgungsformen keine zeitlich begrenzten „Strohfeuer“ werden, sondern diese in wettbewerblichen Strukturen nach Ablauf der Förderung eine Fortführung finden. Im Hinblick auf die Grundidee des Innovationsfonds, Prozessinnovationen zu fördern, ist diese Klarstellung von hoher Bedeutung: Prozessinnovationen sind in der Regel keine Selbstläufer; sie benötigen verbindliche Strukturen und funktionieren meist nur durch Steuerung und enge Begleitung. Diese Faktoren werden vermutlich in allen geförderten Projekten aufgrund der Notwendigkeit selektivvertraglicher Strukturen
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Ausgabe 03 / 2016

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