„Enormes Innovationspotenzial im System“
http://doi.org/10.24945/MVF.01.17.1866-0533.1997
>> Herr Prof. Hecken, auf der Pressekonferenz, auf der die 29 Projekte des Bereichs „Neue Versorgungsformen“ vorgestellt wurden, die in der ersten Welle des Innovationsfonds gefördert werden, sagten Sie mit Anlehnung an die letzte Botschaft vion Jesus: „Es ist vollbracht.“ Und in eben jener Pressekonferenz hat selbst die Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft erklärt, dass sie nie gedacht habe, dass Geld ausgeben so schwer sein könnte.
Das war in der Tat sehr schwer, mit einer solchen Antragsflut hatten wir nicht gerechnet. Im Rahmen der ersten und zweiten Förderwelle „Neue Versorgungsformen“ und für die Versorgungsforschung gingen knapp 700 Anträge mit einem Antragsvolumen von 1,7 Milliarden Euro ein. Es war von allen Beteiligten ein enormer Kraftakt erforderlich, um diese alle zu bewerten. Die zweite Förderwelle zu den „Neuen Versorgungsformen“ aus dem Jahr 2016 werden wir 2017 bedienen.
Obwohl Sie bekanntlich zwei Förderbekanntmachungen 2016 veröffentlicht haben.
Dass wir die Entscheidung über die zweite Förderwelle 2016 für 2017 eingeplant haben, ist der fehlenden „echten“ Übertragbarkeit der Mittel geschuldet. Der Innovationsausschuss arbeitet bekanntlich nach dem Für-Prinzip und wird darum von den 225 Millionen, die 2017 für die „Neuen Versorgungsformen“ zur Verfügung stehen, etwa 80 bis 100 Millionen für die zweite Förderwelle aus 2016 binden. So können wir 2017 eine neue Ausschreibungswelle mit 125 Millionen Euro auf den Weg bringen. Das ist aus meiner Sicht eine vernünftige Entscheidung, denn ansonsten müssten sehr gute Anträge abgelehnt werden.
Was hat Sie denn jenseits der damit verbundenen Arbeit gefreut?
Außerordentlich positiv war die sehr ergebnisorientierte und reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem Expertenbeirat und dem Innovationsausschuss, dem zuständigen Arbeitsausschuss, der Geschäftsstelle und dem Projektträger. Bereits vor Abgabe der ersten Projektskizzen beziehungsweise Anträgen und den ersten Förderentscheidungen gab es ja jede Menge zu erledigende Aufgaben – angefangen bei der Klärung der europarechtlichen Vergabefragen, der Ausschreibung eines Projektträgers, der Schaffung der verfahrensmäßigen Regelungen bis hin zur Konzeption der entsprechenden Fördervereinbarung. Alles in allem war das schon eine gigantische Leistung, die hier von allen Beteiligten vollbracht worden ist.
Daher auch ihre Wortwahl auf der Pressekonferenz: „Es ist vollbracht“
Ja, das alles spielte eine Rolle. Aber auch, dass es im Vorfeld eine ganze Reihe von Kritikern gegeben hat, die schon im Gesetzgebungsverfahren aus Büschen und Hecken gefeuert haben.
Ein schönes Bonmot.
Hier zu kontern, muss schon erlaubt sein, gerade weil im Vorfeld an der Struktur des Innovationsausschusses, an der Form der Patientenbeteiligung und auch an den ersten Förderbekanntmachungen herumgemäkelt wurde.
Sie bezeichnen das ganz bewusst als Gemäkel?
Wenn man auf der einen Seite die Fördergelder möglichst schnell, rechtsicher und vollständig ausgegeben sehen möchte, kann man nicht gleichzeitig ein sich langsam entwickelndes Verfahren im Stile der „Schülermitverwaltung“ im Sinn haben. Bei-des geht nun einmal nicht.
Auch die Kritik an dem angeblich überstürzten Verfahren ist doch eigentlich vom Tisch.
Kritik am überstürzten Verfahren? Die faktische Nicht-Übertragbarkeit der Mittel bedeutet doch, dass die für ein Jahr zur Verfügung stehenden Fördergelder auch in diesem Jahr gebunden sein müssen. Die Alternative für die Antragsteller – das bitte ich genau so zu zitieren – war ganz einfach: im ersten Aufschlag...
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Zitationshinweis: doi:10.24945/MVF.01.17.1866-0533.1997
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