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Kritische Hinterfragung von Kriterien und Maßnahmen

31.03.2015 14:00
Maßgebend sind Therapieerfolg und -sicherheit, aber wie gehen diese und andere Kriterien in eine Nutzenbewertung ein und wie kann die Bewertung für den Patienten aussehen? Dieser Frage ist die Veranstaltung „Der Wert von Medizinprodukten“ der gemeinnützigen und unabhängigen B. Braun-Stiftung und der Hochschule Neubrandenburg in Berlin nachgegangen. Gesundheitsökonomen, Ärzte, Politiker, Patienten und Hersteller diskutierten dort über die im GKV-VSG geplante Nutzenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse und besonders invasivem Charakter des Eingriffs.

>> Die Referenten waren sich einig darüber, dass die Sicherheit von Medizinprodukten im Interesse aller Beteiligten liegt und eine Nutzenbewertung Chancen bietet. Für eine weitergehende Nutzenbewertung von Eingriffen mit Verwendung von Medizinprodukten hoher Risikoklasse seien einheitliche Bewertungskriterien und eine präzise Wert- und Nutzendefinition notwendig. Die Nutzenbewertung beinhalte nicht nur das Messen und Festhalten von klinisch relevanten Studiendaten, sondern auch deren definierte Bewertung. „Bei der Bewertung von klinischen Effekten einer Technologie müssen die Entscheidungsgremien auf einheitliche Werturteile zurückgreifen. Aus diesem Grunde sollten die einzelnen Entscheidungsträger ihre Werturteile auf Basis von Patientenpräferenzen formulieren“, erklärte Gesundheitsökonom Prof. Dr. Axel Mühlbacher aus Neubrandenburg.
Ähnlich wie bereits im ambulanten Sektor soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zukünftig entscheiden, ob eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse und invasivem Charakter im Krankenhaus eine besondere Erstattung erzielt bzw. überhaupt eingesetzt wird. Die Referenten kritisierten unter anderem an dem Gesetzentwurf des GKV-VSG, dass nicht geklärt sei, welche Innovationen zukünftig auf ihren Nutzen hin geprüft werden sollen. Die Definition im Gesetzentwurf, nach der Hersteller und Krankenhäuser nur dann Studien vorlegen müssen, wenn die neue Methode auf einem neuen „theoretisch wissenschaftlichem Konzept“ beruht und deren Anwendung „einen besonders invasiven Charakter aufweist“, stehe noch aus. Außerdem mangelt es laut der Experten noch an Aussagen zur Systematik, Zielkriterien und weiterer Verwendung einer Nutzenbewertung. Auch könnten die vorgesehenen Zeitabläufe zu gering bemessen sein, und es wird befürchtet, dass Medizinprodukt-Innovationen zukünftig später als bisher in den Markt gelangen.
Die Diskussion machte deutlich, dass der Nutzen von Medizinprodukten im Interesse aller Beteiligten liegt. Zwar hat jede Interessensgruppe ihre eigenen Wertvorstellungen, doch zeigt sich in den einzelnen Positionen eine ähnliche Herangehensweise: So lag für die Vertreterin der Patienten, Dr. Siiri Doka von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Wert eines Medizinproduktes darin, dass es sicher ...  <<

 

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