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Wirkstoffvereinbarung in Bayern: Ein Vorbild?

31.03.2015 14:00
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll u.a. beschlossen werden, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich verordneter Leistungen durch regionale Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu ersetzen. Die KV Bayern hat hierzu mit ihrer neuen Wirkstoffvereinbarung eine Option vorgelegt, die in den nächsten Monaten mit Sicherheit für viel Diskussionsbedarf sorgen wird. In diesem Beitrag sollen Hintergründe dargestellt sowie erste Analysen gezeigt werden, die INSIGHT Health auf Basis abgerechneter GKV-Verordnungen durchgeführt hat.

http://doi.org/10.24945/MVF.03.15.1866-0533.1987

>> Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) soll im Sommer dieses Jahres verabschiedet werden. Mit der Etablierung neuer Steuerungsinstrumente zielt das GKV-VSG „insbesondere darauf ab,
• auch künftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen,
• Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung weiter zu flexibilisieren und zu verbessern […],
• den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgehenden Zugang zur medizinischen Versorgung zu verschaffen, um so die Situation der Versicherten im konkreten Versorgungsalltag zu verbessern […],
• Innovationen in der Versorgung und die Versorgungsforschung durch die Schaffung eines dafür vorgesehenen Fonds verstärkt zu fördern,
• Leistungsansprüche der Versicherten zu erweitern […],
• den Gestaltungsspielraum der Krankenkassen insbesondere beim Abschluss von Verträgen im Wettbewerb zu vergrößern sowie
• die Nutzenbewertung neuer Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse zu stärken“ (Entwurf zum GKV-VSG, 17.12.2014, S. 1).
Regionale Vereinbarungen statt
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Neben diesen in der Einleitung zum Gesetzentwurf besonders hervorgehobenen Zielen wurde der Tatsache, dass auch im Arzneimittelbereich wieder Änderungen geplant sind, weniger Beachtung geschenkt. So merkt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hierzu an, dass durch eine Vielzahl an Reformen in den letzten Jahren die effektive Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen erschwert wurde. Die hieraus folgenden Unsicherheiten bei Ärzten trügen mit dazu bei, dass sie sich gegen eine Niederlassung im ländlichen Raum entschieden (vgl. BMG 2014). Deshalb sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen für verordnete Leistungen in ihrer jetzigen Form aufgehoben und ab dem 1. Januar 2017 durch regionale Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen ersetzt werden. „Dabei sind die Vertragspartner der Selbstverwaltung auf regionaler Ebene frei, den jeweiligen regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Prüfungsarten. Die gesetzlich zwingende Vereinbarung von Richtgrößenvolumina durch die Vertragspartner auf Bundesebene entfällt. Die Vertragspartner auf Bundesebene haben jedoch Rahmenvorgaben mit einheitlichen Mindestanforderungen für das Prüfungswesen zu vereinbaren. Bis zum Abschluss neuer regionaler Vereinbarungen werden die bisherigen Regelungen als regionale Vertragsinhalte fortgeführt“ (Entwurf zum GKV-VSG, 17.12.2014, S. 70).
Bayern legt vor
Auf die Problematik der Arzneimittelprüfung hat in den vergangenen Jahren nicht nur die KV Bayern hingewiesen. Sie hat ...  <<

 

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doi: 10.24945/MVF.03.15.1866-0533.1987

Ausgabe 03 / 2015

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Prof. Dr.
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