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Von der Innovation in den Versorgungsalltag

31.03.2015 14:00
Der Boom der Medizintechnik führt in Deutschland wie auch international zu einer erheblichen Zunahme an Innovationen in der Gesundheitsversorgung. 2012 wurden alleine in Europa 10.000 Patente im Bereich der Medizintechnik angemeldet (von Bandemer, Merkel & Nimako-Doffour, 2013). Allerdings finden diese Innovationen in Deutschland nicht immer den direkten Weg in die Patientenversorgung. Für die Vorbereitung einer Übernahme in die Regelversorgung bieten kassenspezifische Versorgungsprojekte im Rahmen besonderer Versorgungsverträge eine alternative Lösung, da neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in räumlich und zeitlich begrenzten Projekten angewendet und für die anschließende Regelversorgung adaptiert werden können. Anhand des Modellverfahrens zum Einsatz der Kapselendoskopie des Kolons in der Darmkrebsfrüherkennung, das von August 2013 bis Oktober 2015 mit der AOK Bayern, den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Hochfranken und Dorfen sowie der Managementgesellschaft Libertamed durchgeführt wird, werden in diesem Beitrag Erfolgsfaktoren für eine gelungene Implementierung derartiger Projekte aufgezeigt.

>> Bevor zugelassene Medizinprodukte in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden, muss beurteilt werden, ob diese Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt dabei die Rolle des Gatekeepers ein und gewährleistet einerseits die Patientensicherheit sowie andererseits die Kosteneffizienz des Gesundheitssystems.
Für neue medizintechnische Methoden wurde seitens des G-BA häufig keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährt, da keine ausreichenden Studiendaten vorlagen. Mit der Anpassung des § 137e SGB V und der Einführung der Erprobungsregelung für Medizinprodukte können Medizinprodukthersteller nun beim G-BA einen Antrag auf Erprobung stellen, um diese notwendigen Daten zu generieren. Während der Erprobungsphase werden die Kosten für die neue Methode übernommen und das Verfahren evaluiert. Auch können Verfahren zur Methodenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nun während der laufenden Beurteilung angehalten werden, wenn neue Studiendaten erscheinen oder ein Erprobungsverfahren initiiert wird. Selbst wenn ausreichend Daten vorliegen, muss man aber von einer langen Verfahrensdauer ausgehen; durchschnittlich ist laut G-BA mit 29 Monaten zu rechnen – ohne Unterbrechung aufgrund eines Erprobungsverfahrens. Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass dies eine sehr lange Zeitspanne ist.
Basu and Hassenplug (2012) haben am Beispiel der Medizinprodukte Klasse III (z.B. Implantate) gezeigt, dass die Bewertung in Deutschland ca. 72 Monate in Anspruch nimmt. Selbst die Kapselendoskopie des Dünndarms, die als Medizinprodukt der Klasse IIa mit lediglich mittlerem Risiko bewertet ist und mit Antragstellung bereits als Standard der Diagnostik galt, benötigte 44 Monate, um den GBA zu passieren und weitere 41 Monate, um durch den Bewertungsausschuss in einer EBM-Position abgebildet zu werden. In den USA hingegen dauert eine Methodenbewertung im Durchschnitt nur 21 Monate. Bei Innovationen ist der Faktor Zeit allerdings ein entscheidendes Kriterium.
Bei guter Datenlage für eine neue Methode besteht als schnellere und flexible Alternative zur langwierigen Methodenbewertung des G-BA ...  <<

 

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Ausgabe 04 / 2015

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