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Zum Innovationsfonds müssen wir eine intensive Diskussion führen!

31.03.2015 14:00
Über nichts wird derzeit so viel geredet und geschrieben, wie über den Innovationsfonds. Die Eckdaten sind seit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD vom 27.11.2013 „Deutschlands Zukunft gestalten“ (Seiten 77/78) bekannt. Nach nur kurz anhaltender Freude fing sofort die Diskussion und Interpretation der Bedingungen und der Zahlen an. Die Sprecher der beiden Parteien MdB Jens Spahn (CDU) und MdB Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sahen sich daher schnell aufgefordert, ein Papier zu veröffentlichen, wie sie sich die Mittelverteilung vorstellen und was der Innovationsfonds eigentlich leisten soll. Weiteren Spekulationen sollte damit Einhalt geboten werden. Das ist nicht wirklich gelungen – zu viel steht auf dem Spiel, zu viel kann man falsch machen!

>> Der Innovationsfonds wurde in der Folge als Teil des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (§§92a und 92b) auf den Weg gebracht. Anhörungen und Stellungnahmen von fast allen Stakeholdern und Interessensverbänden zum Referentenentwurf vom 21.10.2014, zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 08.12.2014 sowie eine intensive Diskussion im Gesundheitsausschuss am 20.03.2015 folgten. Der Deutsche Bundestag hat nun gegen Kritik aus der Opposition am 11.06.2015 das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)) verabschiedet, welches zum 01.08.2015 wirksam werden soll. Die Einrichtung des Innovationsfonds ist dabei für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems das herausragende Merkmal des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes.
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsfor-
schung (DNVF e.V.) mit derzeit 44 wissenschaftlichen Gesellschaften, 19 wissenschaftlichen Instituten & Forschungsverbünden, 15 juristischen Personen und Personenvereinigungen sowie mehr als 80 natürlichen Personen hat sich von Beginn an in die Diskussion um die Überlegungen zum Gesetzesentwurf eingebracht und im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens mehrere Stellungnahmen verfasst. In einer ersten grundlegenden Stellungnahme vom 17.09.2014 haben wir deutlich gemacht, dass sich der Innovationsfonds positiv auf die Qualität, den Nutzen und die Wirksamkeit der Gesundheitsversorgung und der Versorgungsforschung in Deutschland auswirken muss.
Die Versorgungsforschung geht von folgenden Annahmen aus, die sie begründen:
1. Die Gesundheits- und Krankenversor-
gung ist optimierbar – die Versorgungs-forschung trägt durch die Schaffung von Transparenz über Versorgungssituationen, über die Klärung von Zusammenhängen (Kontextforschung), über die Entwicklung von innovativen Konzepten sowie durch evaluative Begleitforschung und Wirksamkeitsstudien (unter Alltagsbedingungen) dazu bei, dieses Optimierungspotenzial zu entfalten.
2. Das Gesundheitssystem ist ein „lernendes“ System. Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Basis, diesen Lernprozess systematisch zu begleiten und mitzugestalten. Bestehende Technologien, Verfahren, Konzepte sollen über die Versorgungsforschung weiterentwickelt und implementiert werden.
3. Das Gesundheitswesen ist ein komplexes System. Eine Gesundheitsleistung
wird im Gesundheitssystem, z.B. Arzt behandelt Patienten erbracht. Dies erfolgt in einem ...  <<

 

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Reinhold
Roski

 

 

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