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MVF 03/22

24.05.2022 09:59
„Wir gehen offensiv mit den uns zur Verfügung stehenden Daten um“
19.05.2022

„Wir gehen offensiv mit den uns zur Verfügung stehenden Daten um“

Ausgabe 03 / 2022

„Was wir aus unseren Daten nicht herauslesen können, sind die damit verbundenen Einschränkungen von Lebensqualität und sozialer Teilhabe, Leiden, Schmerzen oder bleibende Schäden, die verhindert hätten werden können.“ Das sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, die im ersten „Titelinterview“ mit „Monitor Versorgungsforschung“ einen wichtigen, aber oft verdrängten Aspekt der Digitalisierung anspricht: die Qualitätssicherung. Es sei – so Teichert – zu hoffen, dass unser neuer Gesundheitsminister das Datennutzungsgesetz auf den Weg bringt, in dem vorgeschrieben werden sollte, dass Transparenz nicht nur schön ist, sondern auch genutzt werden muss, um die Qualität der Versorgung weiter nach vorne zu bringen.

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„Es gibt in Deutschland keinerlei nahtlosen Übergang von Daten“
19.05.2022

„Es gibt in Deutschland keinerlei nahtlosen Übergang von Daten“

Ausgabe 03 / 2022

Von einer – wie sie selbst sagt – „One-Woman-Show“ einer Digital-Change-Managerin der Universitätsmedizin Essen führte ihr Weg zur Chief Transformation Officerin des UK Essen: Nun ist Dr. Anke Diehl obendrein zu einem der sieben Mitglieder des vom BMG berufenen „Nationalen Expertengremium für Interoperabilität im Gesundheitswesen“, kurz Interop-Council, ernannt worden. Mit Interoperabilität tut sich Deutschland Diehls Worten zufolge noch schwer: Derzeit ist der Übergang von Daten von einem Krankenhaus zum anderen nur im Fall einer Mitbehandlung möglich. Bei Daten aus dem Gesundheitsversorgungsprozess steht Deutschland – was Interop betreffe – „noch ganz am Anfang“, weil sich jeder seine Partikularinteressen leiste, seine eigenen Projekte pflege und die Politik das auch noch zulasse.

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„Digitalisierung kann man nicht anordnen, man muss sie wollen“
19.05.2022

„Digitalisierung kann man nicht anordnen, man muss sie wollen“

Ausgabe 03 / 2022

Als General Manager DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) von GE Healthcare – einem Unternehmen mit rund 45.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von 20 Milliarden Dollar – bereitet Christian Bernhard gerade den wahrscheinlich größten Spin-Off vor, den es im Medizinbereich je gab: Er spricht im Interview mit „Monitor Versorgungsforschung“ über die derzeitige Herausforderung vom Zustand der „Durch-Elektrifizierung“ zu jenem der „Digitalisierung“ zu kommen, bis hin zur Vision des durchaus möglichen Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, die „etwas ganz Neues“ schaffen sowie das Workflow- und das Wissensmanagement revolutionieren kann, wenn man es – so Bernhard – „richtig und natürlich immer datenschutzkonform einsetzt“.

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„Meilenstein der digitalen Medizin in Deutschland“
19.05.2022

„Meilenstein der digitalen Medizin in Deutschland“

Ausgabe 03 / 2022

Mit dem Metathema Digitalisierung beschäftigte sich der letzte DGIM-Talk im Rahmen des „Health innovation day“. Und damit mit der – wie es Moderator Prof. Dr. med. Friedrich Köhler (Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Charité in Berlin) formulierte – Frage, „wie man mit besseren Verfahren bessere Medizin zum Wohl unserer Patient:innen“ machen kann. Prof. Köhler nannte den Beschluss des G-BA, dass das Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz als ambulante Leistung erbracht und abgerechnet werden kann, einen „Meilenstein der digitalen Medizin in Deutschland“. Prof. Dr. med. Sebastian Spethmann (Medizinische Klinik A der Medizinischen Hochschule Brandenburg und Mitglied der DGIM-Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung) gab in seinem Vortrag „Telemedizin bei chronischer Herzinsuffizienz“ einen Überblick vom weiten Weg „von klinischen Studien zur Regelversorgung“ und den daraus resultierenden Chancen für die Versorgung der betroffenen Patienten und das Gesundheitssystem.

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„Flächendeckendes Telemonitoring bei Herzinsuffizienz möglich“
19.05.2022

„Flächendeckendes Telemonitoring bei Herzinsuffizienz möglich“

Ausgabe 03 / 2022

Der G-BA hat am 15. Dezember 2020 entschieden, dass Patient:innen mit Herzinsuffizienz auch in der Regelversorgung telemedizinisch betreut werden können. Dementsprechend hat der Erweiterte Bewertungsausschuss den EBM geändert und entsprechende Gebührenordnungspositionen beschlossen. Damit kann Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz von niedergelassenen Ärzten verordnet werden. Telemedizinzentren können von niedergelassenen Kardiologen mit einer KV-Zulassung für die Schrittmacherabfrage betrieben und mit der KV abgerechnet werden. Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband als Anlage 3 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) eine Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz („QS-V TmHi“) beschlossen. Was das für die Anwendung des Telemonitorings in der Fläche bedeutet, darüber hat „Monitor Versorgungsforschung“ mit Prof. Dr. Martin W. Bergmann vom Cardiologicum Hamburg, einer Unternehmenstochter der Sanecum Gruppe, gesprochen.

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19.05.2022

ePA-Nutzung ist in der EU recht unterschiedlich

Ausgabe 03 / 2022

Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission unter der Leitung des Unternehmens Open Evidence – ein Spinoff der spanischen Universität Oberta de Catalunya (UOC) – hat die Umsetzung der elektronischen Gesundheitsakte und den derzeitigen Grad der Interoperabilität in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen und im Vereinigten Königreich untersucht: mit recht ernüchternden Ergebnissen.

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Anforderungen an die technische Ausstattung für die Umsetzung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz
19.05.2022

Anforderungen an die technische Ausstattung für die Umsetzung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz

Ausgabe 03 / 2022

Kommentar von Dr. Wolfgang A. Rehmann, Rechtsanwalt bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, München

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Das Nutzererlebnis ist entscheidend
19.05.2022

Das Nutzererlebnis ist entscheidend

Ausgabe 03 / 2022

Kommentar von Dr. med. Ali Halboosm, ärztlicher Leiter des telemedizinischen Zentrums (TMZ) der Gesellschaft für Integrierte Gesundheitsversorgung

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Cloud-Services – Telemonitoring – Datenschutz
19.05.2022

Cloud-Services – Telemonitoring – Datenschutz

Ausgabe 03 / 2022

Im Unterschied zu DiGA und Videosprechstunde fordert das Telemonitoring eine asynchrone Kommunikation und eine Verteilung von Aufgaben zwischen Patienten, TMZ, PBA und Dienstleistern. Genau dafür sind Cloud-Dienste prädestiniert. Ein lückenloses Telemonitoring erfordert die ständige Verfügbarkeit und blitzschnelle Skalierung, wie eigentlich nur Cloud-Dienste sie mit ihrer enormen Rechenleistung ermöglichen. In der Cloud wird außerdem ein höherer Schutz vor Hackerangriffen, Datenverlusten und Systemausfällen erreicht als beim Betrieb eines Rechners in der Arztpraxis. Es existieren bereits Hybrid-Cloud-Lösungen für das Telemonitoring, die die Anforderungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) erfüllen.

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Digitalisierungspotenziale in der Pflege
19.05.2022

Digitalisierungspotenziale in der Pflege

Ausgabe 03 / 2022

Vier Millionen häuslich versorgte Pflegebedürftige haben zukünftig Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Während die ungedeckten Bedarfe in der Pflege allgemein groß sind, sind nicht alle pflegerischen Bereiche gleichermaßen für eine Digitalisierung geeignet. Wichtig ist die Integration in das gesamte pflegerische Ökosystem.

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19.05.2022

„Wir gehen offensiv mit den uns zur Verfügung stehenden Daten um“

Ausgabe 03 / 2022

„Ich freue mich sehr, dass der abschließende Evaluationsbericht ein so positives Gesamtfazit zieht und empfiehlt, den Innovationsfonds dauerhaft als Förderinstrument beizubehalten.“ Das erklärte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), anlässlich der Veröffentlichung des abschließenden Berichts der Prognos AG über die wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt hatte. Der Abschlussbericht, der die Jahre 2019 bis 2021 beleuchtet, bestätigt nach Meinung Heckens die Pläne der Koalitionsparteien, den bislang bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren.

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Starke Partner für „Wissenslandschaft VF“ gesucht
19.05.2022

Starke Partner für „Wissenslandschaft VF“ gesucht

Ausgabe 03 / 2022

Kommentar von Peter Stegmaier, Chefredakteur von „Monitor Versorgungsforschung"

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Impfen ist immer eine Investition in die Zukunft
19.05.2022

Impfen ist immer eine Investition in die Zukunft

Ausgabe 03 / 2022

Nach dem letztjährigen MVF-Fachkongress „Impfstatus 2021 – Impfen bei Erwachsenen in Zeiten der Pandemie“ führt „Monitor Versorgungsforschung“ den thematischen Zyklus weiter. Erneut wurde diskutiert, was man besser machen könne, um die Impfquoten generell zu erhöhen. Ende April erörterten die Referent:innen und Teilnehmenden des Online-Fachkongresses „Impfstatus 2022 – Impfen in Zeiten der Pandemie“ mögliche Ansätze, diesmal ganz speziell bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit einem Blick auf die inzwischen fast eine halbe Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und auch Russland – die meisten von ihnen kleine Kinder und deren Mütter. Dazu Dr. med. Gunther Gosch, niedergelassener Kinder- und Jugendarzt (Kinderarztpraxis am Domplatz in Magdeburg) und Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und des Arbeitskreises Impfen Sachsen-Anhalt: „Die Diphtherie ist in Russland immer noch endemisch, darum wäre es durchaus möglich, dass diese impfpräventable Krankheit punktuell wieder eingeschleppt wird – bei Tetanus und Keuchhusten könnte es ähnlich sein.“ Ein Ansporn, die in Deutschland unzureichenden Impfquoten mit einem ganz anderen Blick zu sehen.

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Implementierungsstand des Zweitmeinungsverfahrens in Hessen – I
17.05.2022

Implementierungsstand des Zweitmeinungsverfahrens in Hessen – I

Ausgabe 03 / 2022

Seitdem Formen vergüteter Krankenbehandlungen bekannt sind, gibt es auch Befürchtungen, dass Angehörige der Heilberufe ihren Patient:innen Versorgungsoptionen empfehlen, die nicht oder noch nicht erforderlich sind. Gesundheitspolitische Brisanz gewinnt diese Befürchtung im Hinblick auf eine gesetzliche Krankenversicherung, bei der die Kosten und Folgekosten für nicht oder aber noch nicht angezeigte Behandlungen von der Gesamtheit der Versicherten solidarisch finanziert werden (Breyer/Zweifel/Kifmann, 2013; Breyer/Buchholz, 2021). Bereits in den Jahren 2000/2001 führte der Sachverständigenrat in seinem Gutachten aus, dass eine Versorgung mit nicht-indizierten Leistungen oder aber mit Leistungen ohne hinreichend gesichertem Netto-Nutzen einer „medizinischen Überversorgung“ gleichkommt. Hingegen werden Leistungen mit nur geringem Nutzen, der die Kosten nicht (mehr) rechtfertigt oder aber in ineffizienter (also unwirtschaftlicher) Form erbracht wird, als eine „ökonomische Überversorgung“ klassifiziert (Sachverständigenrat 2000/2001). Auch diese Form der Fehlversorgung geht mit falsch gesetzten Anreizen einher, die sich in niedrigschwelligen Zugangsbedingungen manifestieren und damit zu Inanspruchnahme von nicht-angemessenen Versorgungsebenen führen können (John/Stillfried 2021).

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Strukturationstheorie
19.05.2022

Strukturationstheorie

Ausgabe 03 / 2022

Die Strukturationstheorie des britischen Soziologen Anthony Giddens (1984) ist eine Sozialtheorie, die soziale Praktiken, d. h. wiederkehrende Handlungen, ins Zentrum der Betrachtung und Erklärung stellt. Mittels solcher Praktiken werden Strukturen typischerweise reproduziert, während das Handeln wiederum durch Strukturen bedingt, d.h. beschränkt und ermöglicht, ist. Aus Perspektive der Strukturationstheorie wäre die Nutzung von ambulanter vor stationärer Versorgung eine solche Praktik. Durch sie werden die ambulanten Infrastrukturen genutzt und so das Vorhandensein eines starken ambulanten Sektors als Strukturmerkmal des deutschen Gesundheitssystems reproduziert. Und zugleich gilt: Nur wenn die ambulante Infrastruktur vorhanden ist und Akteure wie Patient:innen und Gesundheitsfachkräfte „wissen“, dass man regelhaft ambulante Behandlungen vorzieht, kann entsprechend gehandelt werden. Anliegen der Strukturationstheorie ist es, die Betrachtungsebenen der Handlung und der Struktur stärker als in anderen Ansätzen miteinander zu verbinden und ihre wechselseitige Bedingtheit ernst zu nehmen. Deshalb wird die Theorie in verschiedenen Disziplinen herangezogen, um die Handlungsspielräume von individuellen und kollektiven Akteuren (wie z. B. Organisationen des ambulanten oder stationären Sektors) in regulierten oder institutionalisierten Kontexten mit Blick auf Wandel und Stabilität gleicher Maßen auszuloten (vgl. Wilz 2019, Sydow/Wirth 2014 oder den Hond et al. 2012).

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Theorie der Pfadabhängigkeit
19.05.2022

Theorie der Pfadabhängigkeit

Ausgabe 03 / 2022

Die Theorie der Pfadabhängigkeit (David 1985; Arthur 1994; Sydow et al. 2009) ist ein zentraler Ansatz, nicht zuletzt der Organisations- und Managementforschung, um die Rigidität von Organisationen, Technologien oder Systemen gegenüber Wandel zu erklären. Die Theorie geht davon aus, dass sich durch die Folgeentwicklungen nach kritischen, oft möglicherweise zunächst unbedeutend wirkenden Ereignissen der Entscheidungsspielraum von Akteuren sukzessive einschränkt. Selbstverstärkende Mechanismen führen dann zur Herausbildung eines Pfades, der schließlich in ein „Lock-in“ mündet. In diesem Zustand ist eine Abweichung vom Pfad nur noch sehr schwer möglich. Pfadbruchstrategien können allerdings in der Lage sein, die selbstverstärkenden Mechanismen außer Kraft zu setzen oder in eine neue Richtung zu lenken.

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„Energetische Atmosphäre mit inspirierendem Austausch“
19.05.2022

„Energetische Atmosphäre mit inspirierendem Austausch“

Ausgabe 03 / 2022

Der Lehrstuhl „Multimedikation und Versorgungsforschung“ am Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt ist der bisher einzige in Deutschland, der von einem Dienstleister gestiftet worden ist. Der viel zu früh verstorbene Stifter und Inhaber von Insight Health, Roland Lederer († 2019), hatte die feste Überzeugung, dass Daten an sich keinen großen Wert haben, sondern das, was man aus ihnen macht, den Wert darstellt. Mit der Bezeichnung des 2019 gegründeten Lehrstuhls „Multimedikation und Versorgungsforschung“ wurde ganz klar die Versorgungsforschung in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch neue Studien am Arbeitsbereich konzipiert: Diese zielen darauf ab, das Leben von Patient:innen mit Multimorbidität und Multimedikation zu erleichtern und Patientenpräferenzen zu berücksichtigen.

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Templin: "Vom Pilotprojekt zum Vorzeigemodell“
19.05.2022

Templin: "Vom Pilotprojekt zum Vorzeigemodell“

Ausgabe 03 / 2022

In Anwesenheit von Michael Zaske, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, öffnete das Ambulant-Stationäre Zentrum (ASZ) am 30. März 2022 am Standort des Sana Krankenhauses in Templin offiziell seine Pforten. Der feierliche Akt kennzeichnete den Beginn einer neuen Ära regional gedachter, erprobter und mit vielen Partnern umgesetzter gesundheitlicher Versorgung, die im Rahmen des Innovationsfondsprojekts „IGiB – Strukturmigration im Mittelbereich Templin“ sowie mit Mitteln des Krankenhausstrukturfonds vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 aufgebaut und seit dem Juli 2021 mit Hilfe eines Konsortialvertrags zwischen den Sana Kliniken Berlin-Brandenburg, dem Ärztenetzwerk „Gesund in Templin“, der Stadt Templin und der KV Brandenburg weitergeführt wird. Fast zeitgleich wurde das Projekt zudem durch den beim G-BA angesiedelten Innovationsausschuss auch anderen Regionen Deutschlands in einer positiven Empfehlung zur Übernahme in die Regelversorgung ans Herz gelegt.

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Suizidprävention per App: Potenzial für die deutsche Versorgungslandschaft? – eine Übersichtsarbeit
17.05.2022

Suizidprävention per App: Potenzial für die deutsche Versorgungslandschaft? – eine Übersichtsarbeit

Ausgabe 03 / 2022

Seit 2020 bieten digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA oder „Apps auf Rezept“) neue Perspektiven für das deutsche Gesundheitswesen. Im August 2021 waren bereits 20 DiGAs durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich geprüft und im Verzeichnis verschreibungsfähiger DiGAs gelistet. Diese können nun verordnet und damit von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Zehn Apps dienen der Prävention und Therapie psychischer Erkrankungen (insb. Panikstörungen und Depressionen). Jedoch findet sich darunter keine App zur Suizidprävention (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

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Analyse der Therapie- und Kostenstrukturen bei Patienten mit DLBCL in der GKV
17.05.2022

Analyse der Therapie- und Kostenstrukturen bei Patienten mit DLBCL in der GKV

Ausgabe 03 / 2022

Die von den Immunzellen ausgehende bösartige Tumorerkrankung des diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms (DLBCL) gilt mit etwa 30 bis 58% als häufigstes Non-Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen (Tilly et. al 2015: S. 116). Mit einer Inzidenz im Zweijahreszeitraum von 3,8 Fällen pro 100.000 Einwohnern ist es die häufigste maligne Erkrankung des lymphatischen Systems in Europa (Sant et al. 2010: 3728). Die Inzidenz steigt mit zunehmendem Lebensalter an, bei einem Median von 70 Jahren (Morton et al. 2006: 265). Neben einer Vergrößerung der Lymphknoten kann auch die Milz betroffen sein. Lymphome haben häufig einen aggressiven Verlauf. Bleibt DLBCL unbehandelt, kann die Erkrankung zum Tod führen. Aufgrund einer hohen histologischen, klinischen und molekularen Variabilität fällt die mittlere Überlebensdauer sehr unterschiedlich aus. Die 5-Jahres-Überlebensraten werden mit 60-90% angegeben (Ärztezeitung 2021), wobei das Überleben insbesondere bei Nichtansprechen auf die 1L-Therapie schlechter ausfällt (AWMF online 2022). In der Therapie werden u.a. autologe oder allogene Stammzelltransplantationen (STZ) durchgeführt; die Ausgaben belaufen sich dabei zwischen 107.457 Euro bis 230.399 Euro je Patienten (Mayerhoff et al. 2019: 126). Nunmehr gibt es neu zugelassene Therapieoptionen in Deutschland, die den Erkrankten ein längeres Überleben ermöglichen sollen. Im August 2018 wurde in der Europäischen Union die Behandlungsmethode der CAR-T-Zelltherapie (Chimärer Antigenrezeptor an T-Zellen) nach 2L oder mehr Therapielinien zugelassen. Hierbei handelt es sich um eine Krebsimmuntherapie, die auf genetisch veränderten T-Zellen mit synthetischen antigenspezifischen Rezeptoren basiert (Srivastava/Riddell 2015: 494). Weiterhin werden, v.a. in der 1L und 2L, Immunchemotherapien oder klassische Chemotherapien, häufig in Form von komplexen Behandlungsschemata und teilweise in Kombination mit Rituximab (RTX), eingesetzt. Aufgrund dieser komplexen Behandlungsmöglichkeiten besteht ein Bedarf an wissenschaftlicher Evidenz zur Versorgung.

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Hat die Pandemie zu einer (weiteren) Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Gesundheitsversorgung geführt?
17.05.2022

Hat die Pandemie zu einer (weiteren) Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Gesundheitsversorgung geführt?

Ausgabe 03 / 2022

Seitdem Formen vergüteter Krankenbehandlungen bekannt sind, gibt es auch Befürchtungen, dass Angehörige der Heilberufe ihren Patient:innen Versorgungsoptionen empfehlen, die nicht oder noch nicht erforderlich sind. Gesundheitspolitische Brisanz gewinnt diese Befürchtung im Hinblick auf eine gesetzliche Krankenversicherung, bei der die Kosten und Folgekosten für nicht oder aber noch nicht angezeigte Behandlungen von der Gesamtheit der Versicherten solidarisch finanziert werden (Breyer/Zweifel/Kifmann, 2013; Breyer/Buchholz, 2021). Bereits in den Jahren 2000/2001 führte der Sachverständigenrat in seinem Gutachten aus, dass eine Versorgung mit nicht-indizierten Leistungen oder aber mit Leistungen ohne hinreichend gesichertem Netto-Nutzen einer „medizinischen Überversorgung“ gleichkommt. Hingegen werden Leistungen mit nur geringem Nutzen, der die Kosten nicht (mehr) rechtfertigt oder aber in ineffizienter (also unwirtschaftlicher) Form erbracht wird, als eine „ökonomische Überversorgung“ klassifiziert (Sachverständigenrat 2000/2001). Auch diese Form der Fehlversorgung geht mit falsch gesetzten Anreizen einher, die sich in niedrigschwelligen Zugangsbedingungen manifestieren und damit zu Inanspruchnahme von nicht-angemessenen Versorgungsebenen führen können (John/Stillfried 2021).

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Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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