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vdek sieht GKV-Schätzerkreisempfehlung für 2023 mit Sorge
Der GKV-Schätzerkreis hat die Einnahmen und Ausgaben für 2023 geschätzt. Basierend darauf würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte steigen. Das entspräche einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent 2023. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung um 0,3 Prozentpunkte für das kommende Jahr vorgesehen.
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Gassen: „Es droht eine massive Schädigung der ambulanten Versorgungsstrukturen“
Der GKV-Spitzenverband fordert den Gesetzgeber dazu auf, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten für die kommenden Jahre einen Inflationsausgleich vorzuenthalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigt deutliche Konsequenzen an.
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Bundesärztekammer veröffentlicht Thesen zur Ökonomisierung der ärztlichen Berufstätigkeit
"Unser Gesundheitswesen gerät immer mehr in eine Schieflage. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Kommerzialisierung der Medizin, die von der Politik seit Jahrzehnten vorangetrieben wird. Wenn aber betriebswirtschaftliche Ziele in den Mittelpunkt rücken, steht die ärztliche Unabhängigkeit auf dem Spiel - und mit ihr die Sicherheit und das Wohl der Patientinnen und Patienten." Das erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Vorstellung der "Thesen zur Ökonomisierung der ärztlichen Berufstätigkeit" der BÄK.
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BKK Pfalz: „Finanzstabilisierungsgesetz“ gefährdet die gesamte GKV
Die politischen Gremien beschäftigen sich aktuell mit dem Entwurf des sogenannten „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zur Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Doch was positiv klingt, hätte massive finanzielle Auswirkungen für die 74 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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AOK schlägt Quote für ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor
Aus Sicht der AOK sind die vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht geeignet, um die dringend notwendige Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland voranzubringen: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig auf dem bisherigen DRG-Niveau bezahlt werden sollen, ohne dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Stattdessen schlägt die AOK die Einführung einer definierten Quote von ambulanten Leistungen der Krankenhäuser vor.
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Reimann: „Das Gesetz wird nicht weit tragen“
Im Vorfeld der morgigen Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) unterstreicht Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die zentralen Kritikpunkte und Kernforderungen der AOK-Gemeinschaft: „Dieses Gesetz führt vor allem zu zusätzlichen Belastungen für die Arbeitgeber und für die 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Die Krankenkassen werden durch den geplanten Abbau ihrer Reserven weiter geschwächt."
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Brandbrief an die Regierungskoalition
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt mit einem Brandbrief an die zuständigen Fraktionen in der Regierungskoalition angesichts der aktuellen Gesetzes- und Reformvorstöße des Bundesgesundheitsministeriums vor massiven Versorgungsengpässen in der klinischen Geburtshilfe.
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„Eine Streichung der Neupatientenregelung wäre unsozial!“
Die Bundesregierung rechtfertigt die geplante Streichung der TSVG-Neupatientenregelung insbesondere damit, dass alle Akteure bzw. Leistungserbringer ihren Beitrag leisten müssten. Bisher wenig thematisiert: die Streichung der Regelung trifft nicht alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, sondern insbesondere Praxen in sozial oder strukturell benachteiligten Standorten.
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Zi zur geplanten Streichung der Neupatientenregelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz plant Bundesgesundheitsminister Lauterbach unter anderem, die so genannte Neupatientenregelung zu streichen. 2019 war diese zusammen mit einer erhöhten Sprechstundenzeit im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden. Sie diente als Anreiz für Arztpraxen, mehr Termine anzubieten und mehr Menschen zu behandeln.
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DEKV-3-Punkteplan für die Energiekostensicherung der Krankenhäuser
Die enormen Preissteigerungen am Energiemarkt sind – nach zwei belastenden Pandemiejahren – eine zusätzliche Herausforderung, der sich die Krankenhäuser stellen müssen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) haben sich die Energiepreise in Deutschland mehr als verdoppelt und lagen im August 2022 im Durchschnitt 139,0 Prozent höher als im Vorjahresmonat.1 Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Krankenhäuser trifft diese Kostensteigerung besonders schwer, da sie anders als Industrieunternehmen auf steigende Kosten nicht flexibel reagieren können: Nahezu alle ihre Leistungen werden durch Festpreise finanziert, die auf Basis der Vorjahresdaten festgelegt und im Jahresverlauf nicht angepasst werden.
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