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04.08.2016 13:59
Hier finden Sie Original-Publikationen, die zuerst online (eFirst), zu einem späteren Zeitpunkt in Printform erscheinen. Monitor Versorgungsforschung - Fachzeitschrift zu Realität, Qualität und Innovation der Gesundheitsversorgung. 9. Jahrgang. ISSN: 1866-0533 (Printversion). ISSN: 2509-8381 (eFirst)
Persistenz-Probleme bei Patient:innen mit rheumatoider Arthritis: Wie können Patient:innenunterstützungsprogramme (PSP) helfen?
Die Autor:innen analysieren das Problem der geringen Persistenz bei Patient:innen mit rheumatoider Arthritis und diskutieren die Grundlagen und den möglichen Nutzen von Patient-Support-Programmen. Online-First zu MVF 01/23: http://doi.org/10.24945/MVF.01.23.1866-0533.2469
Partizipation von Stakeholdern in der Versorgungsforschung: politische Erwartungen, Nutzen und praktische Impulse
Partizipative Forschungsansätze finden im Bereich Gesundheit vermehrt Anwendung (Clar/Wright 2020; Jilani et al. 2020). Sie werden zudem zunehmend politisch gefordert, um Forschung im Bereich Gesundheit bedarfsgerecht und an der Versorgung orientiert gestalten zu können. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Stärkung der Partizipation von Bürger:innen an der Forschung festgeschrieben (Die Bundesregierung 2021). Die Beteiligung und der Dialog mit den Bürger:innen, den Betroffenen, Angehörigen und Akteur:innen wird im Gesundheitswesen als wichtiges Navigationsinstrument gesehen (BMBF 2016; BMBF 2021). Partizipative Forschung wird dabei nicht nur als nützlich, sondern in manchen Bereichen sogar als unabdinglich bewertet, z. B. um Akzeptanz von neuen Angeboten oder Versorgungsformen zu erhöhen (BMBF 2021a; Seeralan et al. 2020; van Beusekom et al. 2018). Trotz des politischen Willens und der zunehmenden Verbreitung partizipativer Ansätze in verschiedenen Lebens- und Forschungsbereichen finden diese im Bereich der deutschen Versorgungsforschung noch wenig Anwendung und/oder Anerkennung. Online-First zu MVF 01/23: http://doi.org/10.24945/MVF.01.23.1866-0533.2468
„Krankenkassen-spezifische Unterschiede in der Persistenz bei Frauen mit Brustkrebs unter endokriner Therapie
Ziel dieser Studie war es, die Persistenz bei Frauen mit Brustkrebs unter endokriner Therapie zu analysieren und dabei mögliche Krankenkassen-spezifische Unterschiede aufzuzeigen. Die vorliegende retrospektive Kohortenstudie basierte auf der IQVIA- LRx-Datenbank. Für die Analysen standen insgesamt 284.383 Patientinnen in 101 Krankenkassen zur Verfügung. Davon waren 269.214 Frauen in Krankenassen mit einer Mindestfallzahl von 1000 behandelten Patientinnen mit Brustkrebs versichert. Bis zu fünf Jahre nach dem Beobachtungsbeginn verblieben nur noch 51,9 % der Patientinnen in Behandlung. Die Unterschiede zwischen den Patientinnen, die bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, waren erheblich. Die 5-Jahres-Persistenzraten lagen zwischen 37 % und 60 %. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Persistenz bei allen endokrinen Behandlungen bei Frauen mit Brustkrebs gering ist und deutlich erhöht werden sollte. Weitere Forschung ist erforderlich, die helfen kann Krankenkassen-spezifische Unterschiede zu verstehen, um die Versorgung der Patientinnen in der klinischen Praxis zu verbessern. Online-First zu MVF 06/22: http://doi.org/10.24945/MVF.06.22.1866-0533.2451
8. Ad-hoc-Stellungnahme: Strategiewechsel notwendig
Covid-19: Wie ist die aktuelle infektiologische Situation? Deutschland befindet sich wie das übrige Europa und die restliche Welt derzeit im Übergang in die endemisch-epidemische Phase der SARS-CoV-2-Pandemie. Die derzeit dominierenden Virusvarianten (Omikron BA4 und BA5) zeichnen sich durch eine sehr hohe Ansteckungsfähigkeit bei gleichzeitig sehr geringer Krankheitslast aus. Selbst bei den als besonders vulnerabel geltenden hochbetagten Bewohnern von Altenpflegeheimen haben unter der Omikron-Variante und nach der Impfkampagne Krankheitsschwere und Hospitalisierungsrate deutlich abgenommen; die Sterblichkeit im Vergleich zu 2020 sogar um mehr als 90%. Die derzeit dominierenden Varianten haben bei den Geimpften und Genesenen zu einer deutlichen Zunahme der Infektionen geführt mit z.T. klinischen Zeichen eines grippalen Infektes, ohne dass dies mit einer spürbaren Überlastung des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur verbunden gewesen wäre. Die wenigen Fälle berichteter Überlastungen waren keine Folge erhöhter Inanspruchnahme intensivmedizinischer Ressourcen, sondern die Konsequenz von Isolierungsmaßnahmen für das Personal, die unabhängig von einer etwaigen Symptomatik angeordnet wurden.
Vergleich der Gesundheitskosten von Typ-2 Diabetikern bei der Anwendung von Empagliflozin, DPP-4-Hemmern und GLP-1-Agonisten
Gemäß der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) für die Behandlung des T2DM soll der Einsatz verschiedener antidiabetischer Therapien schrittweise erfolgen, wenn die Patienten nicht in der Lage sind, ihre individuellen Therapieziele durch Änderungen ihres Lebensstils zu erreichen, z. B. durch eine Umstellung der Ernährungsgewohnheiten und mehr körperliche Aktivität.3 Bei der individuellen Behandlungsentscheidung sollten auch bereits bekannte Risikofaktoren wie kardiovaskuläre und renale Vorerkrankungen berücksichtigt werden. Die Kombination aus Metformin mit einem SGLT-2 Hemmer (SGLT-2i) oder einem GLP-1-Rezeptor-Agonisten (GLP-1-RA) wird beispielsweise für Patienten empfohlen, bei denen bereits eine klinisch relevante Herz-Kreislauf-Erkrankung (HKE) festgestellt wurde.4 Weiterhin stellen Dipeptidyl-Peptidase-4-Hemmer (DPP-4i) in Ergänzung mit Metformin eine weitere Behandlungsalternative zur Blutzuckersenkung dar, zeigten jedoch keine signifikanten Vorteile bei der Reduzierung kardiovaskulärer Ereignisse. Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen die höchsten Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen und sind aufgrund der häufig erforderlichen Krankenhausaufenthalte für bis zu 50% der Behandlungskosten von Patienten mit T2DM verantwortlich.5 Die vorliegende Versorgungsforschungsstudie vergleicht die direkten Gesundheitskosten von T2DM-Patienten, die eine Behandlung mit dem SGLT-2 Hemmer Empagliflozin (EMPA) begonnen haben, mit erstmals mit DPP-4i oder GLP-1-RA behandelten Patienten aus der Perspektive der GKV in Deutschland. Online-Fist zu Artikel in MVF 06/22
7. Ad-hoc-Stellungnahme: STIKO-Impfempfehlung Kinder
Überraschend hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) am 24. Mai nun doch für die einmalige Impfung gesunder Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ausgesprochen. Empfohlen wird die einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, vorzugsweise mit ComirnatyR. Diese Impfempfehlung werde vorsorglich ausgesprochen, so die STIKO, weil ein erneuter Anstieg von SARS-CoV-2- Infektionen im kommenden Herbst bzw. Winter zu erwarten sei. Erneut sprach sie sich zudem explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialer Teilhabe vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht werde. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beeilte sich dann auch, im Rahmen einer Pressekonferenz auf dem Deutschen Ärztetag in Bremen zu betonen, dass die Entscheidungshoheit über die Impfung den Eltern überlassen bleiben müsse. Doch sind dieser Freiheit enge Grenzen gesetzt. So ist „in Fällen von widersprüchlichen Einstellungen gemeinsamer Sorgeberechtigter bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Regel davon auszugehen, dass demjenigen Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis übertragen wird, der die Impfung befürwortet.“ Auf diesen 2017 vom Bundesgerichtshof ergangenen Beschluss1 weist die STIKO in ihrer Empfehlung ausdrücklich hin. Und dass die Politik diesem Appell der STIKO nicht unbedingt zu folgen geneigt ist, hat sich schon bei der Impfempfehlung für die 12- bis 17-Jährigen gezeigt: selbige wurde ignoriert und die 2G-Regeln auf 16- und 17-Jährige ausgeweitet. Stand: 28. November 2021, 18:00h
Sepsis-Wissen nach überstandener Sepsis: Ergebnisse einer Befragung und Vorstellung einer Entlass-Kurzinformation
Von den weltweit circa 11 Millionen sepsis-assoziierten Todesfällen hält die WHO die Mehrzahl für vermeidbar. Hierfür gibt es zwei wesentliche Ansatzpunkte: erstens die Prävention von Infektionen und zweitens die frühzeitige Erkennung von Sepsis-Symptomen, denn eine Sepsis ist ein medizinischer Notfall, bei dem jede zeitliche Verzögerung die Prognose verschlechtert. Da seit Langem bekannt ist, dass in Deutschland das Sepsis-Wissen älterer Menschen, die per se einer Risikogruppe angehören, gering ist (Eitze et.al. 2018), fördert das Bundesgesundheitsministerium seit Juli 2021 den Aufbau der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ (1), die vom Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Sepsis-Dialog der Universitätsmedizin Greifswald, der Deutsche Sepsis-Hilfe sowie der Deutschen Sepsis-Stiftung gemeinsam umgesetzt wird. Stand: 28. November 2021, 18:00h
Kurzinformation bei der Entlassung aus dem Krankenhaus nach Sepsis steht zur Nutzung offen
Kommentar von Dr. Ilona Köster-Steinebach, Dr. Roman Marek, Dr. Frank Brunsmann, Prof. Dr. Konrad Reinhart
6. Ad-hoc-Stellungnahme: Routineversorgung
Exakt zwei Jahre nach dem Beginn ihrer Veröffentlichungen legt die Autorengruppe ihre 6. Adhoc-Stellungnahme zu SARS-CoV-2/CoViD-19 vor und fordert die umgehende Integration der Corona-Versorgung in die medizinische Routineversorgung. Anlasslose Tests sind zu beenden, stattdessen ist eine Abklärung von Symptomen und Erkrankungen nach den gängigen medizinischen Verfahren angezeigt. Die ambulant-stationäre Lücke in der Betreuung von erkrankten Infizierten muss durch energische Anstrengungen geschlossen werden, um Unterstützung zu zeigen und ggf. eine geregelte Hospitalisierung zu ermöglichen. Die vulnerablen Gruppen sind unter den Bedingungen ihres Impfstatus genauer zu definieren, und unter den mannigfaltigen Fragen in der sozialen und psychologischen Betreuung sollten den Bedürfnissen der institutionell versorgten Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen mehr Beachtung zukommen und z.B. dem Abschied von Verstorbenen ein würdevoller Rahmen zurückgegeben werden. Es werden hierzu sieben Forderungen aufgestellt. „The end of the pandemic will not be televise“, eine Pandemie geht nicht schlagartig vorbei, sondern erfordert komplexe Kompromisse und bedarf daher einer starken, erfahrenen politischen Führung. Da vielerlei Maßnahmen ohne stichhaltige Begründung eingeführt wurden, besteht jetzt die Schwierigkeit, deren Beendigung ohne Bezug auf den Wegfall dieser Gründe verständlich machen zu müssen. Auf die Politik kommt die schwierige Aufgabe zu, diese Phase des Ausklingens der Pandemie zu gestalten. Stand: 28. November 2021, 18:00h
Fünfte Ad-hoc-Stellungnahme: Omikron
Die Thesenpapier-Autorengruppe hat aus aktuellem Anlass eine 5. Adhoc-Stellungnahme zum Thema „Die Entwicklung durch Omikron: Jetzt den Übergang in die Endemie aktiv gestalten und die gesellschaftliche Diskussion öffnen“ veröffentlicht. Deutschland steht nun erneut vor grundsätzlichen Entscheidungen in der Pandemie, ohne dass die entscheidenden Fragen geklärt wären. Wie soll angesichts stark steigender „Inzidenzen“ durch die Omikronvariante künftig mit Kontaktverfolgungen, Quarantäneverordnungen, Genesenenstatus und 2G-Regel verfahren werden, welche Test- und Impfstrategien sind sinnvoll, brauchen wir eine allgemeine Impfpflicht, wie soll es für die Kinder und Jugendlichen weitergehen? Zentrale Empfehlung der 5. Adhoc-Stellungnahme ist die zeitnahe Formulierung einer Ebenen übergreifenden Exit-Strategie, die den Übergang in die Endemie eröffnet und begleitet. Ansonsten droht ein weiterer Verlust des Vertrauens in die Kompetenz und Handlungsfähigkeit der Politik und eine Verstärkung der bereits jetzt ausgeprägten gesellschaftlichen Polarisierung.
Zwei zentrale Facetten des Pandemiemanagements, die rasch umzusetzen sind: valide Datenbasis und professionelles Kommunikationsmanagement
In einem Appell der Wissenschaft, den die Mitglieder des Expertenrats der Initiative Strategiewechsel jetzt! mitunterzeichet haben, wenden sich die beiden Autoren des Fachbuchs "Strategiewechsel jetzt! Corona-Pandemie als Chance für die Neuausrichtung unseres Gesundheitssystems" an die Politik. Nach Meinung der Experten können sehr schnell zwei Faktoren umgesetzt werden, die für die Beherrschung jeder Pandemie nötig sind: eine valide Datenbasis und ein professionelles Kommunikationsmanagement. http://doi.org/10.24945/MVF.01.22.1866-0533.2366
Regionale Versorgung: Auf Landesebene Weichen stellen – vor Ort gestalten
Dr. h.c. Helmut Hildebrandt und Dr. Oliver Gröne von der OptiMedis AG beziehen in einer Replik zum Kommentar von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg in MVF 05/2021 mit dem Titel „Chancen von Versorgungswettbewerb in der GKV“ Stellung. http://doi.org/10.24945/MVF.01.22.1866-0533.2367
Die Zukunft wird nur mit resilientem Krisenmanagement sicherer!
Fast zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie funktioniert das Krisenmanagement noch immer nicht wirklich zufriedenstellend. Erfahrungen aus früheren Pandemien wurden noch nicht angemessen genutzt. Erprobte Methoden wie Logistik, Monitoring oder Risikomanagement werden zum Teil gerade erst aufgebaut. Es gab zu viele Tote und Patienten mit Langzeit­schäden. Gesellschaft und Wirtschaft wurden über Gebühr belastet. Milliarden Euro wurden ausgegeben. Der Nationale Pandemieplan und einschlägig ergänzende Materialien könnten konsequenter umgesetzt werden. Sie lösen zwar nicht alle Probleme, können aber Orientierung geben. Die aktuellen, gerade auch länder- und parteiübergreifenden Lösungsansätze der Koalition lassen positive Entwicklungen erkennen. Ein in Logistik erfahrener General ist sicher hilfreich, braucht aber ein zuverlässig funktionierendes Monitoringsystem und ein Netzwerk erfahrener Partner bis hinunter zur Impfung. Die Richtung stimmt, wir schlagen in diesem Papier vor, solche Funktionalität langfristig systemisch zu verankern. Das gelingt zum Beispiel durch eine konsequente Trennung politischer Entscheidungen von deren operativer Umsetzung. Dazu ist ein aber wirklicher Strategiewechsel erforderlich, der wertvolle Einzelinitiativen wie Logistik-General, Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI), Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), Krisenstab zur Impfkampagne, Expertenrunde zu einem resilienten Krisenmanagement logisch zusammenfasst. http://doi.org/10.24945/MVF.01.22.1866-0533.2364
Qualität und Patientensicherheit im Licht der SARS-CoV-2-Epidemie
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2/Covid-19-Epidemie sind zahlreiche Grundannahmen, wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Vorgehensweisen zur Thematik Qualität und Sicherheit in der Gesundheitsversorgung neu zu justieren. Hierzu gehören die Begriffsbestimmung, die Patientenorientierung in Abgleich zu anderen Perspektiven der Zielorientierung, die Methoden der Quantifizierung einschließlich des Indikatorenkonzeptes, die Generierung und Wertung sowie Synthese von Wissensbeständen und vor allem die Methoden zur Qualitätsverbesserung. Ein nachhaltiges Quality Improvement, das hat die Forschung in den letzten Jahrzehnten klar gezeigt, wird nicht durch punktuelle Einzelmaßnahmen, sondern nur durch ein sinnvoll aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel erreicht (Komplexe Mehrfachinterventionen). Paradoxe und unerwartete Ereignisse bzw. Ergebnisse stellen keine Auffälligkeiten dar, sondern sind bei einem hochgradig komplexen Geschehen wie einer epidemischen Situation an der Tagesordnung. Sie erfordern daher ein Zusammenwirken von mehreren Fachdisziplinen, auch außerhalb des engeren Bereiches der medizinischen Forschung. In der Zusammenschau muss sich die wissenschaftliche Diskussion im Bereich quality and safety rasch und energisch mit diesen Themen auseinandersetzen, will sie nicht einen Bruch mit ihren bisherigen konzeptionellen Grundlagen und damit eine zukünftige Entwertung ihrer Sichtweisen riskieren. http://doi.org/10.24945/MVF.01.22.1866-0533.2362
4. Ad-hoc-Stellungnahme zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19
Die Thesenpapier-Autorengruppe legt ihre 4. Ad-hoc-Stellungnahme mit zwölf konkreten Forderungen vor, die am ersten Arbeitstag der neuen Gesundheitsministerin bzw. des neuen Gesundheitsministers zu initiieren wären. Die Autorengruppe meldet sich damit zu einem Zeitpunkt zu Wort, an dem die Neubesetzung an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums einen Neuanfang möglich erscheinen lässt. Stand: 28. November 2021, 18:00h http://doi.org/10.24945/MVF.06.21.1866-0533.2360
Thesenpapier 8.0 zur Pandemie durch SARSCoV- 2/Covid-19
Die Thesenpapier-Autorengruppe hat ihr 8. Thesenpapier erarbeitet (Datum 29.8.2021), das zu folgenden Aspekten Stellung nimmt: 1. Es wird ein Konzept für das Verständnis der Epidemie entwickelt (Kap. 2 Pandemie als Komplexes System“), mit dem das schwer zu entschlüsselnde Verhalten der Epidemie zu erklären ist, und das es erlaubt, Empfehlungen für die Steuerung (Messparameter) und die Präventionsstrategie abzuleiten; 2. Es wird ein Indikatoren-Set entwickelt (Kap. 3), das die Melderate („Inzidenz“) ablösen kann und über eine erheblich bessere Aussagekraft verfügt; 3. Es werden in einem umfangreichen, kritischen Ansatz das Wissen zur SARS2-Epidemie im Kindes- und Jugendalter dargestellt (Kap. 4) und weitgehende Erleichterungen für diese bisher am stärksten psychosozial belastete Bevölkerungsgruppe gefordert; 4. Es wird eine Politische Theorie der Pandemie vorgestellt, die die „Massivreaktion“ der gesellschaftlichen und politischen Ebenen erklärt und für die Diskussion der Handlungsoptionen öffnet. Die Autorengruppe beschäftigt sich seit März 2020 ehrenamtlich mit der Corona-Thematik und greift kontinuierlich mit Thesenpapieren und adhoc-Stellungnahmen in die politische Diskussion ein. Stand: 29.August 2021, 12:00h
Zur Modellierung der Corona-Pandemie – eine Streitschrift
Bei diesem Text handelt es sich um ein Addendum zum Thesenpapier 8.0 der Autorengruppe Schrappe et al., das Prof. Bernhard Müller als Gastbeitrag und im Form einer Streitschrift verfasst hat. Die Erstveröffentlichung erfolgte über die Thesenpapier-Autorengruppe (Corona Info-Plattform: https://corona-netzwerk.info). In dieser Streitschrift wird eine Untersuchungskommission zur wissenschaftlichen Modellierung der Corona-Pandemie gefordert – zur retrospektiven Evaluierung, Einordnung und Verbesserung der eingesetzten Modelle. Stand: 10. Oktober 2021; doi: http://doi.org/10.24945/MVF.06.21.1866-0533.2354
Gesundheitssystem neu denken: Strategiewechsel jetzt! Teil 3
Kommentar von Dr. Dr. Klaus Piwernetz (medimaxx health management GmbH, München ) und Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Edmund A. M. Neugebauer (Senior-Professor Versorgungsforschung an der Medizinischen Hochschule Brandenburg) in MVF 06/21 und hier als "Online First"-Version
„Ein Paradebeispiel für hohen Erkenntnisgewinn“
In den Bundestags-Wahlprogrammen der wichtigsten Parteien manifestiert sich im Bereich der Gesundheit mehr und mehr ein Gedanke: Versorgung ist regional. So wollen beispielsweise Bündnis90/Die Grünen ambulante und stationäre Angebote in Stadt und Land besser vernetzen und kommunale Gesundheitszentren aufbauen, während die Linke regionale Gesundheitszentren als Anlaufstelle für eine wohnortnahe Versorgung sieht, die eine ambulante und stationäre Versorgung gewährleisten sollen, die auch die FDP besser vernetzen möchte. Während die CDU/CSU lediglich eine stärkere vernetzte Zusammenarbeit der einzelnen Akteure fördern will, spricht sich die SPD dafür aus, dass es in Kommunen mehr medizinische Versorgungszentren geben soll und Krankenhäuser mehr ambulante Behandlungen anbieten sollen. Dieses für Parteien recht neue Gedankengut hat sich über Jahre entwickelt und ist wohl zu Teilen auch zwei Innovationsfonds-Projekten und deren Protagonisten zu verdanken: zum einen Billstedt/Horn der OptiMedis AG, zum anderen dem allerersten Innovationsfonds-Projekt mit der laufenden Nummer 001 von IGiB-StimMT (1), das sich die große Aufgabe einer „Strukturmigration im Mittelbereich Templin“ vorgenommen hat. In diesem sehr umfassenden und hyperkomplexen Projekt wurden so ziemlich alle genannten Schlagwörter der Wahlprogramme erprobt und evaluiert. Die Frage ist nun, wie und was zuerst der G-BA beschließt und was dann vor allen Dingen die Politik daraus macht.
Welche Faktoren stehen im Zusammenhang mit der COVID-19-Diagnose bei symptomatischen Patienten in Hausarztpraxen?
Ziel dieser Studie war es, die Prävalenz und die Faktoren zu untersuchen, die mit der Diagnose der Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) bei symptomatischen Patienten in Allgemeinpraxen in Deutschland zwischen März 2020 und März 2021 in Verbindung stehen. In diese Studie wurden symptomatische Patienten aufgenommen, die auf Covid-19 getestet und zwischen März 2020 und März 2021 in einer von 962 Allgemeinpraxen in Deutschland untersucht wurden. Zu den Kovariaten gehörten Geschlecht, Alter und Komorbiditäten, die bei mindestens 3 % der Bevölkerung vorlagen. Der Zusammenhang zwischen diesen Faktoren und der Diagnose von Covid-19 wurde mithilfe eines angepassten logistischen Regressionsmodells analysiert. Insgesamt wurden 301 290 auf COVID-19 getestete Patienten in diese Studie aufgenommen (54,7 % Frauen; mittleres [SD] Alter 44,6 [18,5] Jahre). Die Prävalenz von Covid-19 betrug in dieser Stichprobe 13,8 %. Männliches Geschlecht und höheres Alter waren positiv und signifikant mit COVID-19 assoziiert. In Bezug auf Komorbiditäten wurden die stärksten positiven Assoziationen mit COVID-19 für Herzrhythmusstörungen, Depressionen und Adipositas beobachtet. http://doi.org/10.24945/MVF.06.21.1866-0533.2350
Demografische und klinische Charakteristika der hausärztlichen Patienten, die im Frühjahr 2021 gegen Covid-19 geimpft wurden
Wir untersuchten Altersstruktur sowie Komorbiditäten der in April und Mai 2021 in den hausärztlichen Praxen geimpften Personen wurden untersucht. . Die Analyse basierte auf der IQVIA Disease Analyzer Datenbank und umfasste 245.948 Patienten, die im April oder Mai 2021 ihre ersten Covid-19-Impfung in einer der 820 Hausarzt-Praxen erhielten. Insgesamt konnten 121.032 Frauen (49,2%) und 124.926 Männer (50,8%) erfasst werden. Das Durchschnittsalter aller Impflinge lag bei 59,9 Jahren (Frauen 61,5 Jahre, Männer 58,4 Jahre). 93,6% Personen bekamen Impfung aufgrund der allgemeinen Indikation, 6,2% aufgrund der beruflichen Indikation, und 0,2% waren Pflegeheimbewohner. Männer waren im Schnitt um 3,5 Jahre junger als Frauen (59,2 vs. 62,7 Jahre). 54% der Frauen und 52% der Männer unter 60 Jahren wiesen mindestens eine Diagnose aus der Prioritätsliste auf. Hypertonie war die häufigste Diagnose (23,6% der Männer und 20,7% der Frauen). Bei Männern war eine chronische wegwie COPD oder Asthma die zweithäufigste Diagnose (11,0%) während bei Frauen Depressionen (17,0%) am zweithäufigsten diagnostiziert wurde. Weitere Studien, die geimpfte und ungeimpfte Personen in Bezug auf ihre Charakteristika vergleichen, wären auch von großer epidemiologischer Relevanz. http://doi.org/10.24945/MVF.06.21.1866-0533.2349 http://doi.org/10.24945/MVF.06.21.1866-0533.2350
Behandlungskonzepte und Sterblichkeit bei Covid-19
Bei der in Wellen ablaufenden Corona-Pandemie war zu erwarten, dass sich Änderungen von Behandlungskonzepten in einem verbesserten Outcome von Patienten mit Covid-19 widerspiegeln. Im Rahmen des Vereins Qualitätsindikatoren für Kirchliche Krankenhäuser e. V. (QKK) wurde daher ein Vergleich von Behandlungsfällen der ersten und zweiten Welle aus Routinedaten der Mitgliedseinrichtungen unter besonderer Beachtung der maschinellen Beatmung vorgenommen. Eingeschlossen wurden 778.020 Fälle mit Entlassung im Jahr 2020. Der ersten Welle wurden 1.759 Fälle mit Covid-19 bei stationärer Aufnahme bis zum 30.6.2020 zugeordnet, der zweiten Welle 5.830 Fälle mit Covid-19 bei stationärer Aufnahme zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020. Die Behandlungsfälle beider Wellen wurden deskriptiv verglichen. Zum Ausschluss einer Verzerrung durch den kürzeren Beobachtungszeitraum der zweiten Welle wurde zusätzlich eine Matched-Pairs-Analyse durchgeführt. Die Sterblichkeit war in beiden Wellen vergleichbar. Hingegen wurde in der zweiten Welle seltener maschinell beatmet, bei Bevorzugung eines nichtinvasiven Ansatzes. Auch war die Beatmungszeit in der zweiten Welle statistisch signifikant kürzer. Trotz sichtbarer Änderung der Beatmungsstrategie zeigte sich damit keine Verbesserung des Outcome von Patienten mit Covid-19 im stationären Aufenthalt. Bedingt durch Beschränkungen in den Routinedaten lassen sich keine Aussagen zu Änderungen bei den weiteren, insbesondere medikamentösen Therapieoptionen treffen.
Zunahme von Depressions- und Angststörungsdiagnosen während der Covid-19-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen
Diese retrospektive Querschnittsstudie basiert auf Daten aus der Disease Analyzer Datenbank (IQVIA) und umfasst alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 2 bis 17 Jahren mit mindestens einem Besuch in einer von 168 deutschen Kinderarztpraxen zwischen April 2019 und Dezember 2019 (n=454.741) oder zwischen April 2020 und Dezember 2020 (n=417.979). Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Depressions- und Angstdiagnosen pro Praxis nahm im Zeitraum April 2020 bis Dezember 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 zu (Angst: +9%, Depression: +12%). Der Anstieg war bei Mädchen deutlich größer als bei Jungen (Angst: +13% vs. +5%; Depression +19% vs. +1%). Die Prävalenz der Angststörung stieg von 0,31% auf 0,59% (p<0,001), die der Depression von 0,23% auf 0,47% (p<0,001). Die größten Anstiege wurden bei Mädchen beobachtet (Angst von 0,35% auf 0,72% (+106%, p<0,001), Depression von 0,28% auf 0,72% (+132%, p<0,001). Diese Studie zeigt, dass die Zahl der pädiatrischen Diagnosen von Depressionen und Angststörungen im Pandemiejahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat.
The uncertainty of false-positive test results
In our commentary, we would like to point out errors in reporting that can be found in almost all media and can lead to inaccurate scientific and political conclusions. There are two ways to describe the frequency of events: prevalence and incidence.
Bedarfsgerechte Versorgung mit modernen Biopharmazeutika nach 2022
Der Gesetzgeber hat mit dem GSAV ab 2022 die automatische Substitution von Biologika in der Apotheke vorgesehen. Die Umsetzung dieser Regelung würde den Weg für exklusive Rabattvertragsausschreibungen der Krankenkassen (GKV) ebnen, von welchen ein maximal hoher Preisdruck auf die Anbieter ausgeht. Als Folgewirkung hieraus könnte sich ergeben, dass sich der durch Biosimilars erhoffte Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern nicht einstellt. Somit könnten Wirtschaftlichkeitspotenziale im Endeffekt nicht realisiert und zugunsten der Solidargemeinschaft genutzt werden. Als Alternative wird hier ein Ansatz vorgeschlagen, der im Kern vorsieht, nach Patentablauf eine mehrjährige Marktphase zu gewähren, in der es einen auf der kollektivvertraglichen Ebene festgelegten GKV-Erstattungsbetrag gibt. Alle Präparate, deren Preis auf bzw. unter diesem Betrag liegt, sind erstattungsfähig und stehen miteinander im Wettbewerb um die ärztliche Verordnung. Ein Nebeneffekt des Vorschlags besteht darin, dass die gegenwärtig in den Fachkreisen geführte Diskussion über die Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel im Allgemeinen und die speziellere Frage der automatischen Substitution in der Apotheke hier nachgelagert ist, da der Anlass für einen Austausch in dem vorgeschlagenen Modell nicht mehr gegeben ist. http://doi.org/10.24945/MVF.04.21.1866-0533.2320
Stellungnahme 2.0 zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19
Die Autorengruppe ergänzt anlässlich des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz ihre bisherigen sieben Thesenpapiere um eine zweite dringliche Ad-hoc-Stellungnahme. „Das „Notbremsengesetz“ ist verfassungsrechtlich und rechtspolitisch hochproblematisch. Es knüpft den Eintritt von z. T. gravierenden Grundrechtseingriffen unverhältnismäßig an einen politisch willkürlich gesetzten und zudem unsicheren „Schwellenwert“, der als Steuerungswert untauglich und zudem durch die neuen Testungen beeinflussbar ist. Das Gesetz verkürzt den Rechtsschutz, reduziert ihn auf Normenkontrollklagen oder (begrenzt) Verfassungsbeschwerden und schließt den Verwaltungsrechtsweg vollständig aus, der eigentlich für diese Grundrechtseingriffe ein unverzichtbarer Rechtsschutz für den Bürger darstellt. Das föderalistische Prinzip wird desavouiert und jeglicher Ansatz differenzierter Maßnahmen der Pandemiebekämpfung wird ausgeschlossen.
MVF-Triologie zur Online-Fachtagung „Strukturmigration mittels komplexer Intervention“
Die Inhalte der Online-Fachtagung „Strukturmigration mittels komplexer Intervention“ von IGiB StimMT (Ende 2020) beschrieb "Monitor Versorgungsforschung" in einer dreiteiligen Serie. Anbei lesen Sie die Zusammenstellung dieser Triologie.
Thesenpapier 7.0 zur Pandemie durch SARSCoV- 2/Covid-19
Das Thesenpapier 7.0 baut auf den vorangegangenen, jeweils in „Monitor Versorgungsforschung“ erschienenen Papieren (ab MVF 03/20) auf, aktualisiert die epidemiologische Analyse und beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Impfung und der Einordnung der Impfung in die aktuelle epidemiologische Situation und das Präventionskonzept. Nach Ansicht der Autoren ist die Organisation einer Impfkampagne eine der anspruchvollsten Aufgaben für eine Gesellschaft und muss wie eine Mehrfachintervention geplant (und evaluiert) werden, zudem ist die individuelle Aufklärung zur Impfung ist Pflicht. Auch sind drei Ziele und Strategien für die Impfkampagne denkbar. Stand: 10. Januar 2021, 12:00 Uhr.
Kennzahlen zur stationären Versorgung von Covid-19-Patienten in kleineren und mittleren Krankenhäusern
Die Corona-Pandemie ist seit Anfang 2020 das beherrschende Thema für das deutsche Gesundheitswesen. Für Fragestellungen der Versorgungsforschung mussten Datengrundlagen wie Register und Meldeverfahren geschaffen werden. Alternativ können die auf gesetzlicher Grundlage erfassten Routinedaten zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Gesundheitsversorgung in der Pandemie genutzt werden. Hierzu wurden im Verein Qualitätsindikatoren für Kirchliche Krankenhäuser – QKK e. V. 18 Kennzahlen zu Covid-19 definiert und für Auswertungen zum ersten Halbjahr 2020 genutzt. Diese geben einen Überblick zur Versorgung betroffener Patienten in kleineren und mittleren Krankenhäusern kirchlicher Träger. Der Anteil von Patientinnen und Patienten mit Covid-19 an allen stationären Behandlungsfällen betrug im untersuchten Zeitraum 0,47%. Von diesen Patienten verstarben 17,77% im Krankenhaus. Rund 30% der Patienten mit Covid-19 wurde auf Intensivstationen behandelt, ein Fünftel der Patienten mit Covid-19 wurde beatmet. Damit waren auch kleinere und mittlere Krankenhäuser in der Breite von der Corona-Pandemie getroffen. Die Krankenhäuser hatten für diese Patienten maximale Therapiemöglichkeiten vorzuhalten. Im Vergleich zu anderen Untersuchungen zeigten sich Unterschiede, bei denen strukturelle Gegebenheiten von Bedeutung sein können. DOI: 10.24945/MVF.06.20.1866-0533.2254
Thesenpapier 4.0 zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19
Der Anstieg der täglich gemeldeten Neuinfektionen, die Problematik der Reiserückkehrer, die Wiedereröffnung von Schulen und Kindergärten, der heraufziehende Wahlkampf – unsere Autorengruppe brauchte für die Entscheidung, ob es nach den Thesenpapieren von Anfang April, Anfang Mai und Ende Juni noch ein viertes Papier geben solle, keine langen Diskussionen. Die enorme Dynamik der jetzigen Situation ist nicht zu übersehen, gerade da nun hinter den Zahlen auch positive Entwicklungen sichtbar werden, so der recht deutliche Abfall der Hospitalisierungsrate, die geringe Intensivauslastung durch Covid-19, der Rückgang der Sterblichkeit auf 0,4% der Infizierten und – greifen wir es heraus – erste Befunde zu einer offensichtlich anhaltenden zellulären Immunität, die die etwas unzuverlässig anmutende Antikörper-bedingte Abwehr deutlich zu verstärken scheint (wie übrigens bei Viruserkrankungen üblich).
Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 – eine erste Bilanz
Das Thesenpapier 3.0 baut auf den vorangegangenen Papieren (s. MVF 03/20) auf, aktualisiert die epidemiologische Analyse und stellt den „Dritten Weg“ der spezifischen Prävention, eine Strategie zur stabilen Kontrolle des Infektionsgeschehens, ein multidimensionales Score zur Abschätzung des Outcomes und „aufsuchende“ Präventionsmaßnahmen zum Erkennen von Risikosituationen in den Vordergrund. Die juristische Analyse konzentriert sich auf die Verhältnismäßigkeit der einschränkenden Maßnahmen besonders in der Langzeitpflege und auf die Corona-Tracing-App. Stand: 28. Juni 2020. DOI: http://doi.org/10.24945/MVF.04.20.1866-0533.2231
Open-House-Verträge und Hilfstaxen-Abschläge im Biosimilarmarkt: Realistische Einsparvolumina für die GKV
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) unter anderem die automatische Substitution von Biologika in der Apotheke ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Faktisch wird durch die Neuregelung zur automatischen Substitution im GSAV der Weg für die Einführung exklusiver Rabattverträge im Biologikamarkt geebnet. Die aktuelle Vertragspraxis im Biologikamarkt ist bestimmt durch Ausschreibungen seitens der Krankenkassen von nichtexklusiven Open-House-Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Sowohl Hersteller der biologischen Referenzprodukte als auch der jeweiligen Biosimilars inklusive etwaiger Importe können diesen Verträgen zu den von der jeweiligen Krankenkasse vorgegebenen Konditionen beitreten. Zwar kann die Austauschbarkeit auch im Rahmen anders gearteter Wettbewerbsmodelle zum Tragen kommen, jedoch erscheint es offenkundig, dass speziell die GKV-Seite eben solche exklusiven Ausschreibungen nach dem Vorbild des Generikamarktes anstrebt. Vor diesem Hintergrund zeigen publizierte Berechnungen seitens des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), dass durch den Einsatz von Biosimilars in einem Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2018 ein Einsparvolumen in Höhe von 141 Millionen Euro realisiert wurde.
Thesenpapier 2.0 zur Pandemie durch SARSCoV- 2/Covid-19
Seit der ersten Veröffentlichung des „Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV- 2/Covid-19 – Datenbasis verbessern, Prävention gezielt weiterentwickeln, Bürgerrechte wahren“ am 5.4.2020 hat die Entwicklung einen raschen und teilweise überraschenden Verlauf genommen. Am 15.4.2020 wurden in der Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten/innen zu einzelnen Punkten Maßnahmen zur Lockerung des containment ergriffen (z.B. Wiedereröffnung bestimmter Geschäfte, einiger Schulen etc.) (Anonymous 2020). Vorausgegangen waren die dritte ad hoc-Stellungnahme der Leopoldina (Leopoldina 2020) am 13.4.2020, die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Lockerung der containment-Maßnahmen im EU-Raum vom 11.4.2020 (European Commission 2020) und die Stellungnahme der außeruniversitären Forschungseinrichtungen am 28.4.2020 (Kleiner et al. 2020). Im Ergebnis ergaben sich teilweise widersprüchliche Empfehlungen, insgesamt wird von offizieller Seite allerdings an der Einschränkung des öffentlichen Lebens, des Zugangs zu Bildung, der Berufsfreiheit und einiger Grundrechte wie z.B. der Bewegungs- und Demonstrationsfreiheit festgehalten. Auch in der Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten/innen am 30.4.2020 wurde von dieser Linie nicht abgewichen, allerdings wurde die Bedeutung der regionalen Lösungskompetenz hervorgehoben (Punkt 3). Stand: 03. Mai 2020
Thesenpapier 1.0 zur Pandemie durch SARSCoV- 2/Covid-19
Der vorliegende Text stellt sich der Aufgabe, die epidemiologische Problemlage wissenschaftlich zu klären und aus der gegebenen Situation Empfehlungen für wirksame Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die Vorschläge zur Prävention werden in einen gesellschaftspolitischen Rahmen gestellt, der für die Autoren in einem unauflösbaren Zusammenhang mit den geschilderten Sachverhalten steht. Dem umfangreichen analytischen Teil wird eine kürzere Zusammenfassung vorangestellt, die eine schnelle Orientierung über die vertretenen Standpunkte ermöglichen soll. Wie für ein Thesenpapier nicht anders zu erwarten, werden die wichtigsten Ergebnisse zu drei Thesen mit entsprechenden Unterpunkten verdichtet, die wortgleich in der Zusammenfassung und am Ende der jeweiligen Kapitel zu finden sind. Die Autoren bemühen sich um eine klare Benennung der Fakten und Probleme. Sie verbinden hiermit keine Kritik an den handelnden Personen, die in den zurückliegenden Wochen unter den Bedingungen einer – die Steigerung sei erlaubt – „noch unvollständigeren Information“ entscheiden mussten als dies heute der Fall ist. In jeder Beziehung sind die Ausführungen dieses Thesenpapiers als konstruktive Beiträge gedacht, die den Zweck verfolgen, die Entscheidungen der kommenden Wochen zu unterstützen. Stand: 05. April 2020
Evidenzanforderungen für die Substitution von Biosimilars
Anhand der Stellungnahmen zum GSAV wird erkennbar, dass neben anderen Akteuren insbesondere die Ärzteschaft erhebliche Kritik an der geplanten Regelung zur Austauschbarkeit von Biosimilars formuliert. So verweist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf, dass Biosimilars nicht „durch den Apotheker ohne engmaschige Kontrolle durch den Arzt automatisch substituierbar sind. Auch der Bundesrat hat deutliche Vorbehalte gegenüber der Gesetzesänderung formuliert und festgestellt, dass derzeit „valide Daten zur Beurteilung der Auswirkungen der Substitution auf Adhärenz und Therapieergebnisse fehlen“. Zugleich warnt der Bundesrat vor „einem erheblichen Risiko für den Erfolg einer Therapie und die Patientensicherheit“, das mit einer aut-idem Substitution von Biosimilars einhergehen kann. Der GKV-Spitzenverband begrüßt hingegen die vorgesehene Regelung ausdrücklich und bedauert das verzögerte Inkrafttreten, das für den Verband „auch inhaltlich nicht nachvollziehbar“ ist. Der vorliegende Bericht soll einen Beitrag zur gesundheitspolitischen Diskussion um die Anforderungen an die zugrunde liegende Evidenz für eine etwaige Austauschbarkeit von Biosimilars leisten.
Über die Efficacy zur Effectiveness zum Value
Auf dem Fachkongress „Extrapolation 2018“, veranstaltet am 11. April 2018 von „Monitor Versorgungsforschung“ (MVF) wurde klar, dass Randomized Controlled Trials (RCT) zwar von allen Referenten als Goldstandard zum Nachweis der Wirksamkeit unter Idealbedingungen geschätzt werden. Unklar ist jedoch noch, mit welchen konsentierten Prozessen die in RCT gewonnenen Ergebnisse in die Realversorgung zu übertragen – zu extrapolieren – sind. Grund genug, um auf diesen ersten deutschsprachigen Fachkongress ein wissenschaftliches Symposium mit dem Titel RCT - „Bias-Kontrolle?“ folgen zu lassen. Es diskutierten PD Dr. Stefan Lange (Stellv. Leiter des IQWiG) mit dem Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem und dem Begründer der Klinischen Ökonomik und des Institute of Clinical Economics (ICE) e.V., Prof. Dr. med. Franz Porzsolt.
Register sind für Nutzenfragen nicht geeignet
eFirst-Publikation eines Interview (Printform in MVF 01/18) mit Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, der sich auf den Artikel "Neugebauer: RCT negieren den Kontext“ in MVF/16 bezieht.
Wirksamkeit von Netzwerken Diabetischer Fuß
efirst-Publikation (Web-optimierte Datei) zur Print-Veröffentlichung in MVF 04/17 am 7.8.2017.
DNVF-Stellungnahme zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Stellungnahme des Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die das IQTIG in einem Vorbericht veröffentlicht hat
Das Methodenpapier des IQTIG: keine Kursänderung in Sicht
Schrappe TP 4.0
Dritte Ad-hoc-Stellungnahme und ergänzende Materialien Nr. 1: Bettenverfügbarkeit
Wer A sagt, muss auch B sagen“
Die Entwicklung durch Omikron
Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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