MVF 05/22
„Wir brauchen einen Priorisierungskatalog Versorgungsforschung“
Ausgabe 05 / 2022
Im großen Sommer-Interview anlässlich des 10-jährigen Dienstjubiläums als unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses sprach Prof. Josef Hecken über Entwicklungen des AMNOG, die zukünftige EU-HTA-Bewertung sowie Veränderungen beim Nutzenbewertungsprozess durch das aktuelle GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – nachzulesen in der eben erschienenen Ausgabe von „Market Access & Health Policy“, dem Schwestermagazin von „Monitor Versorgungsforschung“. In diesem Interviewpart beschreibt Hecken seine Erfolge, aber auch das, was seiner Meinung nach nicht so gut oder auch falsch lief. Ebenso formuliert er eine klare Handlungsmaxime für die Versorgungsforschung, welche die Durchschlagskraft dieser Wissenschaftsrichtung wesentlich erhöhen würde.
„Wer am AMNOG herumschraubt, sollte genau wissen, was er tut“
Ausgabe 05 / 2022
„Ändert man das Ziel, führt das den ganzen Prozess ad absurdum.“ Schon mit diesen wenigen Worten tut Dr. Marco Penske, Volkswirt, Leiter des Bereichs Market Access und Healthcare Affairs bei Boehringer Ingelheim und Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access, kund, was er von Änderungen der zweckmäßigen Vergleichstherapie nach Beginn von Zulassungsstudien hält (siehe dazu auch das Interview mit Prof. Hecken, G-BA). Ebenso wenig hält er von der im Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beinhalteten Gleichschaltung von drei Zusatznutzenkategorien. Wie Hecken befürchtet auch er mehr Opt-outs als bisher, ebenso eine nachhaltige Beschädigung der Versorgung an sich, wenn man seitens der Politik „derartige AMNOG-Leitplanken ändert“.
Sachsen will Gesundheit gemeinsam neu denken
Ausgabe 05 / 2022
Mit dem seit kurzem vorliegenden und zur Anhörung freigegebenen Referentenentwurf zum Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG), soll – so die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping – sichergestellt werden, dass „jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird“. Ziel sei es laut Köpping, im Freistaat Sachsen auch noch im Jahre 2030 und darüber hinaus über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft zu verfügen, die eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bietet, wofür mit dem neuen Sächsischen Krankenhausgesetz, seit dem 1. September 1993 in Kraft und zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 26. April 2018 geändert, der rechtliche Rahmen geschaffen werde.
Gesundheitszentren stehen im Mittelpunkt
Ausgabe 05 / 2022
Die Landesverbände der Thüringer Krankenkassen und die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landesärztekammer Thüringen haben gemeinsam Heike Werner, der thüringischen Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, ihr „Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen“ übergeben. Das nun vorliegende Zielbild soll aufzeigen, wie sich eine zukünftige Versorgungslandschaft aus Sicht der Verfasser:innen entwickeln kann. Neben einer hohen Versorgungsqualität umfasst es effiziente Versorgungsstrukturen, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sowie attraktive Arbeitsbedingungen. Zudem beschreiben sie in Impulsen, die dafür nötigen Kriterien und geben eine klare Orientierung, wie die Thüringer Versorgungslandschaft zukunftsfest zu gestalten ist, wofür nach Meinung der Autor:innen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen seien. Hier seien alle Entscheidungsträger gefordert, die Umsetzung des Zielbildes mit den entsprechenden Gesetzgebungen auf Landes- und Bundesebene zu begleiten.
Sieben Problemfelder und Hürden identifiziert
Ausgabe 05 / 2022
„Krankenhäuser umwandeln statt schließen: Voraussetzungen für neue Gestaltungsoptionen schaffen“, nennt die Münch-Stiftung ihre aktuelle Studie, die vom Institute for Health Care Business GmbH und der Oberender AG erarbeitet wurde. Die Auftragsarbeit finanziert und publiziert die Stiftung als Leitfaden, der konkrete Handlungsbedarfe und Lösungsansätze zum Abbau von Hürden darlegt, die es den Gesetzgebern im Bund sowie in den Ländern ermöglichen soll, zielgerichtet die zukunftssichere Gestaltung der Gesundheitsversorgung voranzutreiben.
Gesundheitskioske als Teil von Netzwerken
Ausgabe 05 / 2022
Im Februar 2022 gab es grünes Licht vom Innovationsausschuss des G-BA: Die Übernahme des Gesundheitskiosks in Hamburgs Stadtteilen Billstedt und Horn in die Regelversorgung wird empfohlen. Seitdem wächst die Aufmerksamkeit rund um das niedrigschwellige Case-Management-Modell – politisch und medial. Ende August hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach Eckpunkte für den bundesweiten Aufbau von Gesundheitskiosken vorgelegt. Aber wer kann eigentlich einen Gesundheitskiosk aufbauen? Wer sollte davon besonders profitieren? Wie sollten die Mitarbeiter:innen qualifiziert sein? Und ist das Konzept auch für den ländlichen Raum geeignet? Dr. Oliver Gröne, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, und Anja Klose, Project & Healthcare Managerin von OptiMedis, gaben im unternehmenseigenen Newsletter erste Antworten.
Auch eine Geschichte verpasster Chancen
Ausgabe 05 / 2022
„Von der Projektförderung zur Innovationsinfrastruktur“ nennt der Bundesverband Managed Care e. V. sein aktuelles Positionspapier zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds (IF). Sechs Jahre nach seinem Start sei es an der Zeit, den Innovationsfonds grundlegend weiterzuentwickeln, um die damit verbundenen Chancen besser als bisher zu nutzen. Statt der gegenwärtigen Projektförderung plädiert der BMC für eine Innovationsinfrastruktur, die das Gesundheitssystem nachhaltig weiterentwickelt. Dafür müsse die Politik klar benennen, welche Ziele der Fonds erreichen soll – insbesondere die tatsächliche Verbesserung der Regelversorgung müsse in den Fokus rücken – und praxistaugliche Bedingungen für die Erprobung von Innovationen schaffen.
„Zukunft klinischer Studien ist vielversprechend“
Ausgabe 05 / 2022
Medidata, ein Unternehmen von Dassault Systèmes, kündigte kürzlich die Veröffentlichung des Berichts „Europäischer Industrie-Forschungsbericht: Die Zukunft klinischer Studien“ (Originaltitel: „European Industry Research Report: The Future of Clinical Trials“) an. Der Report stützt sich auf neue unabhängige Erhebungen, die Erkenntnisse von 400 Führungskräften aus dem Bereich Klinische Studien aus Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien enthalten. Ziel der Befragung war es, ein tieferes Verständnis dafür zu gewinnen, wie sich klinische Studien in den vergangenen zwei Jahren verändert haben, in welcher Form neue Technologien eine Rolle spielen und was die Zukunft in diesem Bereich bringen könnte.
Änderungen der zweckmäßigen Vergleichstherapie
Ausgabe 05 / 2022
Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) ist eine zentrale Komponente der AMNOG-Nutzenbewertung und ist entscheidend für die Bewertung des Zusatznutzens eines neuen Arzneimittels. Zu der festzulegenden zVT können sich betroffene pharmazeutische Unternehmen vom G-BA beraten lassen. Nach einer Beratung erfolgen jedoch in zahlreichen Fällen und zu verschiedenen Zeitpunkten nachträgliche Änderungen der zVT. Dies kann teils erhebliche Konsequenzen für die Bewertung haben. Zugleich sind dabei die Möglichkeiten, auf solche Änderungen zu reagieren, sehr limitiert. Für die Gewährleistung der Planungssicherheit sollte die beratene zVT, für die eine klinische Studie generiert wurde, zusätzlich berücksichtigt werden. Die Transparenz der Änderungen ist zugleich nicht hinreichend. Eine frühe und proaktive Kommunikation des G-BA bei Änderungen ist erforderlich, um den Grundsatz des fairen Verfahrens, die Verlässlichkeit und die Beratungskapazitäten zu gewährleisten.
Kulturwandel zum Wohl aller Patient:innen
Ausgabe 05 / 2022
Einen Tag vor dem, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufenen, weltweiten Tags der Patientensicherheit wurde am 16. September 2022 das neue nationale Gesundheitsziel „Patientensicherheit“ in Berlin in einer Dialogveranstaltung in der Berliner Landesvertretung Sachsen-Anhalt vorgestellt. Entwickelt wurde die Publikation von der Arbeitsgruppe Patientensicherheit des Kooperationsverbundes Gesundheitsziele (GVG). Mit dem neuen Nationalen Gesundheitsziel „Patientensicherheit“ haben über 140 Organisationen des Gesundheitswesens, aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft gemeinsam Ziele und Maßnahmen definiert, um die Patientensicherheit in Deutschland voranzubringen. Das Gesundheitsziel stellt dabei zwei Ziele – Patientensicherheitskultur und Patientensicherheitskompetenz – in den Vordergrund, wobei diesen beiden Hauptzielen wiederum weitere Teilziele zugeordnet sind.
Service-Dominant Logic (SDL)
Ausgabe 05 / 2022
vorgestellt von Prof. Dr. Dr. Klaus Nagels, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Lehrstuhl Medizinmanagement und Versorgungsforschung der Universität Bayreuth
Prospekt-Theorie / Mittel-Varianz-Schiefe-Modell
Ausgabe 05 / 2022
vorgestellt von: Dr. Alexander Wilke M.Sc., ANIMUS-Zentrum für kognitive Neurowissenschaft, Neuroökonomie und Neuro-Public-Health
Konstruktivismus
Ausgabe 05 / 2022
vorgestellt von: Markus Greß-Heister M.A., LL.M., Akademischer Mitarbeiter BWL-Gesundheitsmanagement an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Lörrach
„Mit der Verpflichtung am ,point of care‘ zu forschen“
Ausgabe 05 / 2022
Die Katholische Stiftungshochschule München (KSH), eine spezialisierte Hochschule für Sozial-, Pflege-, Gesundheits- und pädagogische Berufe in kirchlicher Trägerschaft, bietet ihren rund 2.500 Studierenden neben Bachelorstudiengängen in der Sozialen Arbeit, Pflege, Gesundheit, Kindheits- und Religionspädagogik konsekutive Masterstudiengänge und Weiterbildungs-Masterstudiengänge an. Einer davon ist der Masterstudiengang „Angewandte Versorgungsforschung“, der die Pflegestudiengänge – von Hebammenkunde über Healthcare-Management bis Pflegepädagogik – ergänzt und von Prof. Dr. Bernd Reuschenbach, Professor für Pflegewissenschaft und Gerontologie am Campus München, geleitet wird.
Implementierungsstand des Zweitmeinungsverfahrens in Hessen – II
Ausgabe 05 / 2022
Die kollektivvertraglichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden im Jahr 2019 um Zweitmeinungsverfahren ergänzt. Ist bei Versicherten ein Eingriff an den Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie), eine Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), eine Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie), eine Implantation einer Knieendoprothese, eine Amputation bei einem diabetischen Fußsyndrom oder ein Eingriff an der Wirbelsäule geplant, so können sie über den indikationsstellende:n Ärzt:in (Erstmeiner:in) hinaus auch eine:n ärztliche:n Zweitmeiner:in um medizinischen Rat fragen (§ 27b SGB V; Gemeinsamer Bundesauschuss 2022). In Ausgabe 03/2022 des „Monitor Versorgungsforschung“ konnten bereits Abrechnungsdaten und Einzugsbereiche ausgesuchter Indikationen im KV-Bereich Hessen analysiert werden. Die mutmaßlichen Einflüsse und Anreize auf die Leistungserbringung und Inanspruchnahme wurden herausgearbeitet (Hartweg/Suk 2022). Doch über diese kollektivvertraglichen Angebote hinaus haben viele Krankenkassen in der Zwischenzeit auch eigene Zweitmeinungsverfahren etabliert. Diese Zweitmeinungsverfahren stehen im Fokus dieses Beitrags.
Therapiekosten von Orphan Drugs vor und nach Einführung des AMNOG
Ausgabe 05 / 2022
Durch das Wegfallen des ergänzenden Bundeszuschusses im Jahr 2023, welcher 2022 noch für zusätzliche 14 Milliarden Euro in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen wird (Bundestag 2021) und somit den Gesamtbetrag auf 28,5 Mrd. Euro ansteigen lässt, entstand eine Debatte um die drohende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023. Es stellt sich somit die Frage, welche Maßnahmen geeignet sind, um eine zielgerichtete Ausgabensteuerung in der GKV zu ermöglichen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Bundesministerium für Gesundheit 2022) sind eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, welche Effizienzreserven ohne Leistungskürzungen in Höhe von rund 3 Mrd. Euro für das Jahr 2023 realisieren sollen. So soll beispielsweise die Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drugs) für die Nutzenbewertung auf 20 Millionen Euro gesenkt werden.
Projekttransfer auf Basis systematischer Übersichtsarbeiten – Konzept zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds
Ausgabe 05 / 2022
Inzwischen liegen bereits einige Ergebnisberichte und Transferbeschlüsse vor, die ein grundlegendes Problem mit dem bestehenden Transferregime offenbaren: Methodische Probleme und die teilweise sehr spezifische Projektgestaltung schränken die Generalisierbarkeit der Ergebnisse ein (BT-Drs. 20/1361, S. 152 ff.). Infolgedessen können oft keine fundierten Transferempfehlungen gemacht werden. Da fortlaufend weitere Projekte enden und die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zudem vorsieht, den Innovationsfonds zu verstetigen und einen verbindlicheren Pfad für den Projekttransfer in die Regelversorgung vorzugeben (SPD; Bündnis90/Die Grünen; FDP 2021, S. 86 f.), ist eine Entwicklung diesbezüglicher Lösungsansätze unabdingbar. Nachdem im Folgenden zunächst näher auf das Problem eingegangen wird, macht dieser Beitrag daher einen Lösungsvorschlag, der auf gängigen wissenschaftlichen Verfahren basiert: Zusammenführung von Erkenntnissen artverwandter Projekte durch systematische Übersichtsarbeiten als außerordentlicher und dauerhafter Themenschwerpunkt. Im Übrigen würde hierdurch auch die im Prognos-Gutachten identifizierte Anregung aufgegriffen, „[…] die Ergebnisse innerhalb ausgewählter Themenfelder zu synthetisieren und gemeinsam auszuwerten, um auf dieser Basis weitere Evidenz für bestimmte innovative Versorgungsformen zu schaffen (z. B. Lotsenprojekte) und um implementierungsrelevantes Wissen zu verbreiten“ (BT-Drs. 20/1361, S. 208).
Die Versorgungssituation von Patient:innen mit spastischer Bewegungsstörung in Deutschland: ein Vergleich (II)
Ausgabe 05 / 2022
Schätzungen zufolge sind jedes Jahr rund 260.000 Menschen in Deutschland von einem Schlaganfall betroffen [1]. Zahlreiche Grunderkrankungen können das spastische Syndrom (SMD; synonyme Verwendung: spastische Bewegungsstörung, Spastik, Spastizität) zur Folge haben. Dabei ist die Manifestation des spastischen Syndroms zu verschiedenen Zeitpunkten im Krankheitsverlauf der jeweiligen Grunderkrankung möglich [2,3]. Neben der Multiplen Sklerose, einem Schädel-Hirn-Trauma, einer Rückenmarksläsion oder der Zerebralparese zählt der Schlaganfall zu den häufigsten und ursächlichen Grunderkrankungen [4]. Überlebende eines Schlaganfalls haben eine fast 50%ige Wahrscheinlichkeit, dass ein bis drei Monate später eine Spastik auftritt [5,6]. Spastische Bewegungsstörungen sind Schädigungen im zentralen Nervensystem und der zentralnervösen sensomotorischen Zell- und Bahnsysteme („spastic movement disorder“, SMD). Die Erkrankung ist durch eine massive Einschränkung der Gelenkmobilität und dementsprechend der Gesamtmobilität, sowie unwillkürliche Aktivierungen von Muskeln gekennzeichnet [7]. In Deutschland sind vermutlich 250.000 Menschen betroffen und leiden unter der Erkrankung und den damit einhergehenden Einschränkungen der Lebensqualität [8].
Pandemiemanagement – Strategiewechsel notwendig und überfällig
Ausgabe 05 / 2022
8. Ad-hoc-Stellungnahme zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 - siehe OnlineFirst
Gefährdet die Corona-Pandemie die transfusionsmedizinische Versorgung?
Ausgabe 05 / 2022
In der Online-Pressekonferenz anlässlich der 55. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e.V. (DGTI) warnte Univ.-Prof. Dr. med. Hermann Eichler, Direktor des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin, Universität und Universitätsklinikum des Saarlandes, vor einem Blut-Notstand angesichts zu wenig Blutspenden und leerer Blutbanken. Die Frage „Gefährdet die Corona-Pandemie die transfusionsmedizinische Versorgung? beantworte Eichler mit einem eindeutigem Ja.