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BPI zum TRIPS Waiver: WTO-Einigung ist nicht zielführend
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht die aktuell bei der Welthandelsorganisation WTO getroffene Einigung zum sogenannten „TRIPS Waiver“ kritisch: „Den Patentschutz bei Covid-19-Impfstoffen aufzugeben, wird die derzeitigen Herausforderungen in der globalen Impfstoffversorgung nicht lösen“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
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Reinhardt: „Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go“
„Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken.
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Gesundheit und Klima: DGIM gründet neue Arbeitsgruppe
Der Klimawandel wirkt sich wie Umwelt- und insbesondere Luftverschmutzung auch auf den menschlichen Organismus aus (1-3). Die Folgen sind auch in der Inneren Medizin in Form einer erhöhten Morbidität und Mortalität bei Extremtemperaturen nachweisbar. Doch auch das Gesundheitssystem selbst trägt zum Klimawandel bei. Um die Diskussion über die gesundheitlichen Folgen der Erderwärmung und Klimaveränderungen wissenschaftlich fundiert zu führen, hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) eine neue Arbeitsgruppe (AG) „Gesundheit und Klima“ gegründet.
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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg Johannes Bauernfeind hält die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unzureichend: „Die Maßnahmen erfüllen nur punktuell unsere Erwartungen, einzelne Punkte gehen an der Problemstellung vorbei. Wiederholt soll auf die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen und der Beitrag für die Versicherten spürbar erhöht werden, während nachhaltige Reformen ausbleiben. Dadurch können jedoch nur kurzfristig Lücken in der Finanzierung gestopft werden.“
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Krankenhausfinanzierung: Bundesländer zahlen zu wenig Investitionsmittel
Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
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Einseitige Belastung der Beitragszahler:innen nicht hinnehmbar
Die Vertreter:innen der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) massive Kritik an dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geübt. Die Maßnahmen belasteten die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über Gebühr, erklärten die Vertreter:innen der Sozialen Selbstverwaltung in einer gemeinsamen Resolution und forderten die Politik auf, die einseitige Belastung der Beitragszahler:innen zu beseitigen und Strukturreformen einzuleiten.
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Honorarkürzungen sind Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzt:innen
Zu den Forderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Honorarkürzungen in der ärztlichen Versorgung zur Deckung des Krankenkassendefizits erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: "Mit dem Vorhaben im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von Neu­patienten wieder zurücknehmen, hat der Bundesgesundheitsmi­nister bereits sein Versprechen gebrochen, keine Leistungskürzun­gen vorzunehmen."
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Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg kritisiert Finanzierungsgesetz
Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich deutlich gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit ausgesprochen. Die Pläne von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) würden die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung massiv gefährden und die Beitragszahlenden einseitig stark belasten. Zudem sei keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige und sozialgerechte Finanzierung erkennbar, bemängelt das Gremium in seiner heutigen Sitzung in Karlsruhe.
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Gesetzliche Regelung zur Zuteilung intensivmedizinischer Kapazitäten
Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesärztekammer (BÄK) bei dem am 14.06.2022 vom Bundes­ministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf, mit dem im Infektionsschutzgesetz das Verfahren im Falle pandemie­bedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizi­nischer Behandlungskapazitäten geregelt werden soll. Der Entwurf soll den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung tragen: Dieses hatte dem Gesetzgeber Ende 2021 aufgegeben, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung entsprechender Ressourcen benachteiligt wird.
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GKV-Spargesetz gefährdet Versorgung mit Arzneimitteln in bereits angespannten Zeiten
„Das GKV-Spargesetz ist eine Gefahr für die Arzneimittelversorgung“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), den Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), den das Bundeskabinett am 27. Juli 22 beschlossen hat. „Angesichts der enorm gestiegenen und absehbar weiter steigenden Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik ist eine kostendeckende Produktion für viele Arzneimittel schon heute nicht mehr möglich. Dass die Bundesregierung nun eine Verlängerung des Preismoratoriums um weitere vier Jahre vorsieht, ist völlig unverständlich und könnte zu weiteren Marktrücknahmen führen“, ergänzt Cranz.
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