Sie sind hier: Startseite News GKV-Spargesetz gefährdet Versorgung mit Arzneimitteln in bereits angespannten Zeiten
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

GKV-Spargesetz gefährdet Versorgung mit Arzneimitteln in bereits angespannten Zeiten

27.07.2022 16:36
„Das GKV-Spargesetz ist eine Gefahr für die Arzneimittelversorgung“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), den Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), den das Bundeskabinett am 27. Juli 22 beschlossen hat. „Angesichts der enorm gestiegenen und absehbar weiter steigenden Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik ist eine kostendeckende Produktion für viele Arzneimittel schon heute nicht mehr möglich. Dass die Bundesregierung nun eine Verlängerung des Preismoratoriums um weitere vier Jahre vorsieht, ist völlig unverständlich und könnte zu weiteren Marktrücknahmen führen“, ergänzt Cranz.

Zwar gibt es beim Preismoratorium seit 2018 einen rückwirkenden Inflationsausgleich, über diesen können jedoch die Hersteller die derzeitigen Preissteigerungen kaum kompensieren. Im Bereich der festbetragsgedeckelten Arzneimittel (72 Prozent der generischen Arzneimittel sind festbetragsgeregelt) sind noch nicht einmal Preissteigerungen im Rahmen der Inflation möglich. „Wichtig ist daher, dass der Gesetzgeber angesichts der hohen Inflation nun nachbessert und diese Situation berücksichtigt. Ziel ist eine Stärkung und nicht weitere Schwächung des Pharmastandorts Deutschland“, so Cranz. In diesem Sinne begrüßt der BAH die Verschiebung der automatischen Substitution von biologischen Arzneimitteln auf Apothekenebene und hofft, dass eine langfristig angemessene Lösung gefunden werden kann.

Fatal sind die vorgesehenen Regelungen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. „Mit dem heutigen AMNOG-System haben wir ein etabliertes, gut funktionierendes und international anerkanntes System der Preisfindung für innovative Arzneimittel. Es ist unverständlich, warum man dies von heute auf morgen in wesentlichen Teilen verändern will.“ Hintergrund der Kritik sind die im Entwurf vorgesehenen neuen Vorgaben für Erstattungsbeträge. Diese werten unter anderem Arzneimittel, denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen nicht quantifizierbaren oder geringen Zusatznutzen zugesprochen hat, systematisch ab, obwohl diese Arzneimittel für viele Patienten hoffnungsvolle Innovationen darstellen können. „Innovative Arzneimittel, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten schrittweise verbessern, werden somit erheblich erschwert“, so der BAH-Hauptgeschäftsführer. Auch hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Belastungen für die Arzneimittel-Hersteller vor, wie etwa eine Änderung beim rückwirkenden Erstattungsbetrag für AMNOG-Arzneimittel, einen zwanzigprozentigen Abschlag auf den Erstattungsbetrag bei Anwendung in Kombination mit anderen Arzneimitteln, die Herabsetzung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs sowie die völlig inakzeptable Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel von derzeit 7 auf 12 Prozent.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031