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Die Zukunft des Innovationsfonds

06.12.2017 14:00
Die gute Nachricht für den Innovationsfonds als solchem: „Wir werden den Innovationsfonds über das Jahr 2019 mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich fortsetzen“, womit es die Versorgungsforschung geschafft hat, zumindest einmal im aktuellen Koalitionsvertrag aufzutauchen. Die etwas schlechtere steht in einem Bericht in der „Ärzte Zeitung“ vom 25.09.2017, in dem steht, dass die 75 Millionen Euro pro Jahr, die zurzeit im Innovationsfonds für Projekte der Versorgungsforschung zur Verfügung stehen, nach Einschätzung Heckens zu großzügig bemessen seien: „Das ist auf Dauer zu viel, das brauchen wir nicht.“ Damit bleibt die Frage offen: Wie viel wären denn angemessen?

>> Bei dieser Frage werden sich die Geister scheiden, die sich seit einigen Monaten bereits in Stellung bringen. Aber noch ist viel Zeit für Meinungsbildung und politische Einflussnahme, um das, was im aktuellen, zwischen CDU/CSU und SPD verhandeltem Koalitionsvertrag steht, in Gesetzesform zu gießen. So äußerte der AOK Bundesverband im November 2017 eine generelle Kritik, in dem er sich gegen eine vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds aussprach. „Erst müssen die Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Förderkonzepts vorliegen, dann kann auch verantwortungsvoll über eine Fortsetzung entschieden werden“, forderte der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Damit wendet sich der mächtige Bundesverband der AOKen gegen Überlegungen – unter anderem des Bundesgesundheitsministeriums – den Innovationsfonds vorzeitig zu entfristen und damit zum dauerhaften Instrument zu machen: „Bevor aus dem Innovationsfonds eine Dauereinrichtung wird, sind noch viele Fragen zu beantworten. Zum Beispiel gibt es noch keinerlei Erkenntnisse darüber, wie effektiv der Fonds echte Innovationen im Gesundheitswesen fördert.“
Genau das hat das Bundesministerium für Gesundheit inzwischen getan. Nachdem es über § 92a „Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss“ – speziell mit dessen Absatz 5 – den gesetzlichen Auftrag erhalten hat, die wissenschaftliche Auswertung der Förderungen neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung aus dem Innovationsfonds zu veranlassen, hat das BGM im Januar dieses Jahres das renommierte Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos AG mit der Durchführung der Evaluation beauftragt. Das seit über 50 Jahren tätige Prognos-Institut, das sich selbst als „europäisches Zentrum für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung“ bezeichnet, soll nun als Gewinner eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds  konzipieren, entwickeln und durchführen sowie die daraus entstehenden Ergebnisse zuerst dem BMG präsentieren, der diese dann zum 31. März 2019 in Form eines Zwischenberichts dem Deutschen Bundestag vorlegen wird. Ein abschließender Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung soll aber erst bis zum 31. März 2021 vorgelegt werden. Was sicher auch sinnvoll – wenngleich es vielleicht sogar noch etwas zu früh sein wird – ist, denn zu diesem Zeitpunkt werden die letzten Projektmaßnahmen aus den letzten Förderwellen des Jahres 2018/2019 noch laufen.
Für Prof. Josef Hecken, der bekanntlich nicht nur unparteiischer Vorsitzender des G-BA, sondern auch Vorsitzender des Innovationsausschusses ist, wäre „ein langjähriges Engagement, wenn auch mit geringerem Fördervolumen“ sinnvoll, wie er im August 2017 im Vdek-Magazin geschrieben hat. Ebenso gab er laut eines Zeitungsberichts in der „Ärzte Zeitung“ vom 25. September über ein Seminar des Instituts für patientenorientierte Versorgungsablaufforschung in Mönchengladbach zu Protokoll, dass seiner Meinung nach zu viel Geld für Versorgungsforschung fließe und zu wenig Vorschläge Versorgungsbereichen mit großem Handlungsbedarf gelten würden. Darum sollte seinen Vorstellungen nach ein kleiner Teil der Mittel aus dem Innovationsfonds künftig in die Arbeit an wissenschaftlichen Leitlinien fließen. „Wenn der Innovationsfonds verlängert wird, möchte ich die Möglichkeit haben, fünf oder sechs Millionen Euro aus dem Bereich Versorgungsforschung herauszunehmen und in die Weiterentwicklung von Leitlinien zu stecken“, erklärte laut ÄZ Hecken.
Für eine Absenkung der Fördersumme sprach sich übrigens auch Litsch aus, indem er sagte: „Angesichts der ausgelasteten Kapazitäten bei den Instituten und Antragstellern leidet zunehmend die Qualität der eingereichten Projekte, außerdem ist mit Mitnahmeeffekten zu rechnen.“ Ebenso fragwürdig sei es seiner Meinung nach, „die Versorgungsforschung von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten durch die gesetzlichen Krankenkassen statt aus Steuermitteln zu finanzieren“. Und vollkommen offen erscheine es schließlich, ob die dauerhafte Verlagerung von Innovationsentscheidungen auf ein zentrales Gremium wie den Gemeinsamen Bundesausschuss tatsächlich das Innovationsklima im deutschen Gesundheitswesen verbessere. <<

Zu der Umfrage: https://www.monitor-versorgungsforschung.de/Innofonds-umfrage

Ausgabe 02 / 2018

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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