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„Der Andere könnte auch Recht haben“

04.06.2018 14:00
In Anbetracht zahlreicher Pauschalangriffe auf die Komplementärmedizin und insbesondere auf die Homöopathie sowie einem „Münsteraner Memorandum Homöopathie“ (1), in dem die Abschaffung der ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie auf dem 121. Deutschen Ärztetag gefordert wird, erfolgt im Namen der Mitglieder des Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM) sowie der unten aufgeführten Institutionen und der unterzeichnenden Personen eine Stellungnahme, in der dargelegt wird, dass die Behauptung der Unwirksamkeit der Homöopathie im Hinblick auf die publizierte wissenschaftliche Evidenz nicht zutrifft (2-7 u.a.m.). Die folgende Richtigstellung erfolgt mit einem Verweis auf internationale repräsentative klinische Studien, Meta-Analysen und HTAs zur Homöopathie (8-20).

>> Das Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM) wurde im Jahr 2000 vom Präsidenten der Bundesärztekammer gegründet, um mit renommierten Ärzten und Wissenschaftlern die traditionellen Parteilichkeiten zwischen Mainstreammedizin (konventionelle Medizin) und Komplementärmedizin durch einen verstetigten Dialog zwischen ausgewiesenen Vertretern unterschiedlicher Denk- und Praxisansätzen auf Augenhöhe zu überwinden. Zu den im Dialogforum vertretenen medizinischen Ansätzen gehören neben demjenigen der konventionellen Medizin die Anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Naturheilkunde und die Chinesische Medizin (TCM). Anliegen und Ziel des DPM ist es, neben einer Trennung der Spreu vom Weizen, eine evidenzbasierte Integrative Medizin zu erarbeiten als Voraussetzung für eine vollorchestrierte Gesundheitsversorgung, durch die den individuell unterschiedlichen Bedürfnissen und Präferenzen der Bürger/Patienten besser entsprochen werden kann.
Integrative Medizin bedeutet allerdings keineswegs Beliebigkeit (21). Methodisch verfolgt wird die Frage nach dem wechselseitigen Ergänzungspotenzial, aber auch dem gegenseitigen Ausschluss der unterschiedlichen medizinischen Ansätze (22-24). Entsprechende Zielsetzungen werden auch von den vorgenannten medizinischen Einrichtungen verfolgt. Eine akribische, aber unvoreingenommene Analyse der publizierten Evidenz zur Wirksamkeit der Homöopathie ergibt, dass die therapeutische Wirksamkeit durch qualitativ hochwertige Studien wohlbegründet ist und 90% der vorhandenen klinischen Studien außer Acht gelassen werden müssten, um eine Unwirksamkeit der Homöopathie schlussfolgern zu können (14). Im Hinblick auf die von den Ärztekammern verliehene Zusatzbezeichnung Homöopathie für approbierte Ärztinnen und Ärzte zeigt sich, dass sich diese Regelung seit Jahrzehnten im Hinblick auf Qualitätssicherung und Patientensicherheit bewährt. In ärztlicher Hand ist die Homöopathie ein wichtiger Bestandteil einer Integrativen Medizin, die das Beste aus konventioneller Medizin und ärztliche Homöopathie zum Wohle des Patienten verbindet.
Nicht überraschend wurde die Einführung der Komplementärmedizin als durch die Verfassung verbrieftes Recht in der Schweiz medial nicht kommuniziert. Dies hat dazu geführt, dass die Homöopathie neben drei weiteren komplementärmedizinischen Methoden als Pflichtleistung der Krankenkassen in der Schweiz angeboten und an den Hochschulen für alle Gesundheitsberufe gelehrt werden muss (25). Dieser Entscheidung ist nicht nur eine Volksabstimmung, sondern auch eine doppelte wissenschaftliche Evaluation vorangegangen (13). Entgegen Behauptungen, es gäbe keine Studien in der Homöopathie, gibt es derer eine ganze Reihe, obwohl eine institutionelle Förderung der Homöopathieforschung nicht stattfindet.
In einem von allen Mitgliedern des DPM unterzeichneten, 2010 im „Deutschen Ärzteblatt“ publizierten Grundsatzartikel zur ärztlichen Professionalität und Komplementärmedizin ist aufgezeigt worden, dass sowohl für die konventionelle Medizin als auch für die Komplementärmedizin gleichermaßen eine Verpflichtung zur Wissenschaftlichkeit besteht (26).
Weltweit setzt sich seit einigen Jahrzehnten die Erkenntnis durch, dass eine vollorchestrierte Gesundheitsversorgung eine Integrative Medizin als Grundlage benötigt, wenn sie den vielfältigen und individuell unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und zudem einer evidenzbasierten Medizin gerecht werden will. Unter dem Konzept der Integrativen Medizin ist eine begründete und damit nachvollziehbare Koexistenz von Paradigmen im Sinne unterschiedlicher Denk- und Praxisansätze zu verstehen. In den USA wurde vom „Academic Consortium for Integrative Medicine and Health“, in dem über 60 führende medizinische Falkultäten Mitglied sind, eine Definition „Integrative Medizin” veröffentlicht: „Integrative medicine and health reaffirms the importance of the relationship between practitioner and patient, focuses on the whole person, is informed by evidence, and makes use of all appropriate therapeutic and lifestyle approaches, healthcare professionals and disciplines to achieve optimal health and healing.” (27)1. Für die Beteiligten stellt der Begriff Integrative Medizin ein Leitbild dar, durch das die Parteilichkeiten zwischen den einzelnen Richtungen in den Hintergrund treten zugunsten einer Integration, mit der ein unvoreingenommenes Ausschauhalten nach den je besten Therapieansätzen am individuellen Patienten assoziiert ist.
In Deutschland waren Ende 2015 ca. 121.000 niedergelassene Ärzte verteilt auf ca. 95.000 Praxen komplementärmedizinisch tätig, was bedeutet, dass die Hälfte der Ärzte die Komplementärmedizin bereits in die ärztliche Praxis integriert hat.
Alle diejenigen, die gegenwärtig mit eschatologischer, also endzeitgestimmter Verbissenheit den Ausschluss der Komplementärmedizin von der Erstattungsfähigkeit durch die Kostenträger und ein Verbot der Homöopathie bzw. die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie fordern, bestätigen die bereits von Thomas Kuhn (28, 29) und Ludwig Fleck (30) beschriebene Dynamik der Privilegierung des je eigenen Paradigmas durch staatliche Rechtsprechung. In einem laizistischen, also von der Kirche unabhängigen Staat wie Deutschland ist aber dem Staat gemäß §5 Abs. 3 des Grundgesetzes ein Wissenschaftsrichtertum im Sinne der Parteiergreifung für ein bestimmtes Paradigma grundsätzlich untersagt. Ausführlich wird darauf auch in dem Grundgesetzkommentar von Maunz et al. (31) hingewiesen: „Jeder, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, hat – vorbehaltlich der Treuepflicht gem. Art. 5 Abs. 3 GG – ein Recht auf Abwehr jeder staatlichen Einwirkung auf den Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnis“. Die Wissenschaft bilde einen „von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers“. Insofern ist es dem Staat verfassungsrechtlich untersagt, einen bestimmten Wissenschaftsansatz bzw. ein bestimmtes medizinisches Paradigma zu privilegieren. Dementsprechend hat anlässlich der Neuordnung des Arzneimittelrechts im Rahmen des 1976 beschlossenen Arzneimittelgesetzes (AMG 1976) der zuständige Bundestagsausschuss die Auffassung vertreten, dass es „nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein kann, bei kontrovers diskutierten wissenschaftlichen Positionen durch einseitige Festlegung bestimmter Methoden einen allgemein verbindlichen „Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ festzuschreiben, sondern im Zulassungsbereich dem in der Arzneimitteltherapie vorhandenen Wissenschaftspluralismus zu entsprechen“ (32).
Als der Nestor der hermeneutischen Philosophie in Deutschland, Hans-Georg Gadamer, im Alter von 100 Jahren in einem SPIEGEL-Interview vom 21.02.2000 gefragt wurde, ob er die Quintessenz seiner Philosophie in einem Satz zusammenfassen könne, antwortete er: „Der Andere könnte Recht haben“. Man führt kein Gespräch, wenn der Andere nicht Recht haben könnte. Im Dialogforum haben wir diesen Satz modifiziert: „Der Andere könnte auch Recht haben“ (23).
Ein monoparadigmatischer Reduktionismus führt aber – bedacht oder nicht bedacht – am Ende stets in eine totalitäre Ideologie, für die die dogmatische Ideologie alles, der Respekt vor dem Selbststimmungsrecht des Bürgers und der Achtung der Menschenwürde und des individuellen Erkenntnisstrebens nichts bedeutet. Wollen wir eine solche durch totalitäre Strukturen geprägte Entwicklung in unserem Land für die Medizin und das Gesundheitswesen?
Wir, die Mitglieder des Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM) und die unterzeichnenden Ärzte und Wissenschaftler werden uns weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer wissenschafts- und wertepluralen Medizin einsetzen als Grundlage eines freiheitlichen und demokratischen Gesundheitswesen, in dem in personaler Verantwortung unter Berücksichtigung des Gemeinwohls eine gesundheitliche Versorgung praktiziert werden kann, die in kritischer Nutzenabwägung die individuell unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen des Bürgers bzw. Patienten berücksichtigt (33). Entschieden verwahren wir uns deshalb gegen totalitäre, verfassungsrechtlich mit dem Grundgesetz kollidierende Denkstrukturen und Machtansprüche, wie sie der jetzt vom „Münsteraner Kreis“ geforderten Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie zu Grunde liegen. <<

Mitunterzeichner:
Cornelia Bajic
PD Dr. rer. nat. Stephan Baumgartner
Dr. med. Thomas Breitkreuz
Prof. Dr. rer. nat. Dirk Cysarz
Prof. Dr. med. Gabriele Fischer
Prof. Dr. med. Michael Frass
Dr. med. Michaela Geiger
Dr. med. Matthias Girke
PD Dr. med. Florian Glaser
Prof. Dr. med. Eckhart Hahn
Prof. Dr. med. Uwe an der Heiden
Sigrid Heinze
PD Dr. med. Dominik Irnich
Prof. Dr. med. Michael Keusgen
Prof. Dr. med. Karin Kraft
Dr. med. Johannes Krebs
Prof. Dr. med. Alfred Längler
Prof. Dr. med. David Martin
Prof. Dr. med. Harald Matthes
Prof. Dr. Christoph Müller-Busch
Prof. Dr. Jürgen Punnek
Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Dr. med. Klaus von Ammon
Prof. Dr. med. Matthias Wildermuth
Prof. Dr. med. Kurt Zänker

Korrespondenzadresse:
Univ.-Prof. Dr. med. Peter F. Matthiessen
Vorsitzender des Sprecherkreises des Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM), Leiter der AG Methodenpluralität in der Medizin am Institut für Integrative Medizin (IfIM) und Em. Inhaber des Gerhard-Kienle-Lehrstuhls für Medizintheorie und Komplementärmedizin an der Universität Witten/Herdecke gGmbH
Ehm. Leitender Arzt der Psychiatrischen Modellabteilung für Jugendliche und junge Erwachsene am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
Gerhard-Kienle-Weg 4, D-58313 Herdecke
e-Mail: [email protected]

Ausgabe 03 / 2018

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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