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Daten für die gesundheitsbezogene Forschung

29.11.2021 12:00
Die „Interdisziplinäre Kommission für Pandemieforschung“ (IKP) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, dass Daten für die gesundheitsbezogene Forschung besser zugänglich und leichter verknüpfbar sein müssen.

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>> Die Coronavirus-Pandemie, so die DFG-Kommission, habe die für die Forschung defizitäre Situation gesundheitsbezogener Daten in Deutschland sichtbar gemacht. Um, wie in der aktuellen Situation, gesundheits-bezogene Fragen beantworten zu können, bedarf es nach Meinung der Experten einerseits des Zugangs zu und der Verknüpfung von Daten aus einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen. Dazu gehörten beispielsweise die in epidemiologischen oder klinischen Studien erhobenen oder die aus der Versorgung und Behandlung von Erkrankungen resultierenden Daten. Darüber hinaus müssen laut DFG-Kommission diese Daten durch Informationen, wie sie im Rahmen der bevölkerungsrepräsentativen Befragungsprogramme der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erhoben werden, durch Mobilitätsdaten oder Klima- und Umweltparameter ergänzt werden können.
Während drängende aktuelle Fragen zu Übertragungsdynamiken des Virus, zur Wechselwirkung mit anderen Erkrankungen oder zur Erfassung und Bewertung von Impfreaktionen in anderen europäischen Ländern, wie Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien, in der Wissenschaft bereits intensiv untersucht und beantwortet werden können, gelinge dies in Deutschland nur verzögert, mit großem Aufwand oder sei gar nicht möglich.
Die Ursache für diese Einschränkung liegt nach Ansicht der DFG dabei nicht in einem Mangel an Daten oder fehlenden methodischen Voraussetzungen. Die deutsche Forschungslandschaft sei durch ein reichhaltiges Repertoire an Daten unterschiedlicher Herkunft gekennzeichnet. Entsprechend sei der aktuell zu beobachtende Rückstand der deutschen Forschung auch nicht in erster Linie durch die Erhebung weiterer Datensätze zu überwinden. Das zugrunde liegende Problem bestehe vielmehr im häufig unzureichenden Zugang zu vorhandenen Daten, dazu gebe es erhebliche organisatorische und rechtliche Hürden bei ihrer Verknüpfung.
Mangelnder Zugang zu und erschwerte Verknüpfbarkeit von Daten sind für die IKP die zentralen Hemmnisse, die dringend notwendige Fortschritte in der gesundheitsbezogenen Forschung verhindern.  
Auf dem Weg zu einem besseren Datenzugang und zu mehr Datenverknüpfungsmöglichkeiten gibt es jedoch aus Sicht der Kommission für Pandemieforschung vielfältige Ansatzpunkte.
Die sich daraus ergebenden, im Folgenden aufgezeigten Handlungsfelder würden sich zwar in ihrer Komplexität unterscheiden, stünden aber in sachlicher und zeitlicher Wechselwirkung miteinander. Daher werde nur durch ein abgestimmtes und integrierendes Fortschreiten in allen Handlungsfeldern eine wesentliche Verbesserung der Situation möglich sein.“ <<

 

Handlungsfelder

Handlungsfeld 1: Systematisches Einwilligungskonzept
Die Aufklärung der Bevölkerung und die Weiterentwicklung eines systematischen Einwilli-gungskonzepts sind für eine rechtlich konforme und auf Vertrauen basierte Nutzung von Daten aus der Routineversorgung und anderen prozessgenerierten Daten für die Forschung von hoher Relevanz. Die elektronische Patientenakte bietet hier eine wichtige Chance für einen systematischen Ansatz. Mit Blick auf die Erfahrungen in anderen Ländern, z. B. Dänemark und Frankreich, sollte hier ein Opt-out-Ansatz für die Einwilligung in die Datenerhebung vorgesehen werden. Die Implementierung und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte bedarf zwingend der wissenschaftlichen Begleitung.  

Handlungsfeld 2: Überblick verschaffen und Vorhandenes nutzen
Der Überblick über bereits vorhandene Datensätze und deren Durchsuchbarkeit muss zwin-gend verbessert werden, um unvollständige Datenauswertungen oder Dopplungen zu vermeiden, Lücken zu erkennen und Verknüpfungspotenziale zu nutzen. Nationale Krankheitsregister oder epidemiologische Register sind hierbei wichtige Datenquellen. Die Gewährleistung eines geregelten Zugangs sowie der wissenschaftlichen Nutzbarkeit, u. a. durch Verknüpfbarkeit mit anderen Datenquellen, ist stärker als bislang beim Auf- und Ausbau von Registern und bei der Harmonisierung von Datensätzen zu berücksichtigen. Hierfür muss von politischer Seite entsprechend Sorge getragen werden. Die wissenschaftliche Begleitung dieses Prozesses ist zu empfehlen.

Handlungsfeld 3: Zentrale Datenintegra-
tionsstelle
In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, durch projektförmige Förderinitiativen die methodischen und inhaltlichen Voraussetzungen für einen besseren Datenzugang und die Datenverknüpfung zu schaffen. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von zeitlich begrenzt finanzierten Strukturen und Initiativen, die bestimmte Teilbereiche gesundheitsbezogener Daten abdecken.
Die Kommission für Pandemieforschung regt die Zusammenführung und Etablierung einer nachhaltig finanzierten zentralen Datenintegra-
tionsstelle an. Sie muss rechtlich und organisatorisch in der Lage sein, Datenzugänge zu ermöglichen und verschiedene Datensätze in der Funktion einer Treuhandstelle zu verknüpfen. An diese Stelle sollen sich Wissenschaftler:innen mit ihren Datenbedarfen wenden können. Der Forschung wird dadurch ein rechtssicherer Zugang zu dringend benötigten Daten ermöglicht. Erfolgreiche Vorbilder für eine solche zentrale Anlaufstelle, die die Leistungsfähigkeit datenbasierter Forschung erheblich steigern wird, gibt es in Finnland und dem Vereinigten Königreich.  

Handlungsfeld 4: Herstellung von Rechtssicherheit für die Forschung
Um die Voraussetzungen und Rechtssicherheit für den Zugang zu und die Verknüpfung von gesundheitsbezogenen Daten zu schaffen, sind bundeseinheitliche Regelungen erforderlich.
Die Auslegung des geltenden Datenschutzrechts muss länderübergreifend vereinheitlicht werden. Dies ist das absolut notwendige und in Deutschland immer noch nicht erreichte Minimum für eine international leistungsfähige Forschung.  
Die Kommission für Pandemieforschung ist insofern von der Notwendigkeit eines Forschungsdatengesetzes für Deutschland überzeugt, das umfassende Rechtssicherheit für datenbasierte Forschung herstellt.  

Handlungsfeld 5: Unique Identifier
Gesundheitsbezogene Fragen können nur durch die Verknüpfung unterschiedlicher individueller personenbezogener Daten beantwortet werden. In vielen anderen Ländern der Europäischen Union gelingt dies durch die Nutzung einer durchgehenden und einheitlichen Bezugsgröße, z. B. einem DSGVO-konformen „Unique Identifier“, der eine Interoperabilität von unterschiedlichen personenbezogenen Datensätzen ermöglicht und ein Schlüsselelement für die Harmonisierung und das Zusammenführen von Datensätzen darstellt. Hier sollte stärker als bisher die Erfahrung anderer Länder für die Umsetzung genutzt werden.

 

Link:

www.dfg.de/foerderung/corona_informationen/pandemie_kommission

Ausgabe 06 / 2021

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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