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ePA-Nutzung ist in der EU recht unterschiedlich

19.05.2022 04:00
Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission unter der Leitung des Unternehmens Open Evidence – ein Spinoff der spanischen Universität Oberta de Catalunya (UOC) – hat die Umsetzung der elektronischen Gesundheitsakte und den derzeitigen Grad der Interoperabilität in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen und im Vereinigten Königreich untersucht: mit recht ernüchternden Ergebnissen.

http://doi.org/10.24945/MVF.03.22.1866-0533.2403

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>> Die Ergebnisse des Berichts zeichnen ein gemischtes Bild von der Entwicklung dieses grundlegenden technologischen Systems für die digitale Gesundheit. „Die meisten Länder haben zwar digitale Gesundheitsdatensysteme eingeführt, aber in den meisten der untersuchten Systeme ist eine interoperable elektronische Patientenakte nicht in Kraft, und viele Patienten können nicht ohne weiteres auf ihre Daten zugreifen und sie nutzen oder sie zwischen Gesundheitsdienstleistern übertragen“, so Francisco Lupiáñez-Villanueva, Mitglied der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften der UOC und geschäftsführender Gesellschafter von Open Evidence.
Die Gesundheitssysteme in Europa sind sehr unterschiedlich organisiert: Sie sind zentralisiert, dezentralisiert, von öffentlichen Versicherern abhängig, privat usw. „Diese Vielfalt bedeutet, dass es schwierig ist, ein endgültiges Profil zu erstellen, da es interoperable Systeme zwischen einigen Regionen und sogar zwischen ganzen Ländern gibt, wie im Fall von Estland und Finnland, aber sie sind nicht die Mehrheit, was ein Hindernis für die Interoperabilität auf europäischer Ebene darstellt“, erklärt Lupiáñez-Villanueva.
Ein Instrument zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen
Die Hindernisse für den Austausch von Gesundheitsdaten und -informationen in Europa sind vor allem durch die Covid-19-Pandemie deutlich geworden. „Im Alltag sind die Probleme, die sich für die Bürger aus der mangelnden Interoperabilität auf europäischer Ebene ergeben, nicht besonders offensichtlich, aber die Notwendigkeit der Inter-operabilität wird immer dann deutlich, wenn es um Herausforderungen geht, die über ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region hinausgehen, wie etwa das Coronavirus“, sagt Lupiáñez-Villanueva. Diese Herausforderung gehe auch über den Bereich der öffentlichen Gesundheit hinaus und betreffe ebenso den gemeinsamen europäischen Markt. „Wenn ein Anbieter aus einem Land in den Markt eines anderen EU-Landes eintreten will, muss er sein Produkt an verschiedene Systeme anpassen, was bedeutet, dass es sich nicht um einen einheitlichen Markt handelt“, sagt das UOC-Fakultätsmitglied.
Fortschritte im Rechtsrahmen
Trotz dieser Einschränkungen zeigt der Bericht auch, dass in den meisten der untersuchten Länder gewisse Fortschritte bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem institutionellen Umfeld erzielt wurden. 80 Prozent der Länder hätten inzwischen nationale EHR-Gesetze verabschiedet, 26 Länder gewähren ihren Bürgern per Gesetz Zugang zu Daten aus elektronischen Gesundheitsakten (engl.: electronic health record, kurz EHR). Und 20 Länder hätten zudem einen obligatorischen öffentlichen Zugang in ihre Gesetzgebung aufgenommen, unabhängig von der Verfügbarkeit der Technologie, heißt es in dem Bericht.
Tatsächlich haben inzwischen laut Aussage des Berichts 18 Länder ein Gesetz verabschiedet, das den grenzüberschreitenden Austausch von EHR-Daten erlaubt. Doch mehr auch nicht: Denn lediglich die Tschechische Republik, Litauen, Lettland, Polen und die Slowakei können bisher Zusammenfassungen von Patientenakten tatsächlich an andere Länder senden oder von diesen empfangen.
Dänemark, Estland und Finnland führend bei der Nutzung von EHR
Laut des Open-Evidence-Berichts sind Dänemark, Estland und Finnland die EU-Länder mit der höchsten Nutzung elektronischer Patientenakten. Der am häufigsten genutzte Dienst ist dabei die Abfrage von Testergebnissen, gefolgt von eRezepten und Terminvereinbarungen. Auch einige Regionen in Spanien hätten dieses Niveau bereits erreicht.
Was die Zugänglichkeit klinischer Informationen angeht, so haben die meisten Länder Bedingungen für die Änderung und Archivierung elektronischer Gesundheitsdaten festgelegt, aber nur etwa ein Drittel erlaube den Bürgern, die in ihren elektronischen Patientenakten eingegebenen Daten zu korrigieren.
Die Untersuchung wurde auf der Grundlage einer vom Forschungsteam konzipierten Umfrage durchgeführt, die an 58 unabhängige Sachverständige und Mitglieder des eHealth-Netzwerks, einer freiwilligen Organisation, die von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten gegründet wurde, um Leitlinien zur Förderung des Zugangs, der Qualität und der Nachhaltigkeit in grenzüberschreitenden Gesundheitssystemen und -dienstleistungen in der EU zu entwickeln, verschickt. Der Bericht stellt jedoch fest, dass dieses europäische Netzwerk bei der Überwindung von Hindernissen für den Zugang zu Gesundheitsdaten bisher nur „eine begrenzte Wirkung“ erzielt habe, und hebt die Unverbindlichkeit seiner Leitlinien als einen der Hauptgründe dafür hervor, dass diese Empfehlungen „in den Mitgliedstaaten wenig Wirkung gezeigt haben“.
Laut Lupiáñez-Villanueva ist das Problem bei der Einführung von EHR-Systemen und ihrer Interoperabilität nicht nur technologischer, sondern auch politischer Natur. Er fügt hinzu, dass elektronische Gesundheitsdatensätze und digitale Gesundheit jedoch nicht nur als Chance für die Gesundheitssysteme gesehen werden müssen. Es handele sich auch um einen forschungs- und entwicklungsintensiven Sektor, der Arbeitsplätze schaffen kann und Europa in eine wichtige Position gegenüber den USA und China bringen könnte. <<

 

Zitationshinweis: Stegmaier, P.: „ePA-Nutzung ist in der EU recht unterschiedlich“, in
„Monitor Versorgungsforschung“ (03/22), S. 31. http://doi.org/10.24945/MVF.03.22.1866-0533.2403

Ausgabe 03 / 2022

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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