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Sachsen will Gesundheit gemeinsam neu denken

21.09.2022 06:55
Mit dem seit kurzem vorliegenden und zur Anhörung freigegebenen Referentenentwurf zum Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG), soll – so die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping – sichergestellt werden, dass „jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird“. Ziel sei es laut Köpping, im Freistaat Sachsen auch noch im Jahre 2030 und darüber hinaus über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft zu verfügen, die eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bietet, wofür mit dem neuen Sächsischen Krankenhausgesetz, seit dem 1. September 1993 in Kraft und zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 26. April 2018 geändert, der rechtliche Rahmen geschaffen werde.

http://doi.org/10.24945/MVF.05.22.1866-0533.2435

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>>  Das sächsische Kabinett hat im Juli (1) den Entwurf für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz verabschiedet. Damit kann nun der Entwurf in den Sächsischen Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Idealerweise wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Das neue sächsische Krankenhausgesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. Unter anderem wird eine Möglichkeit zur Ausweisung von Gesundheitszentren, was die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum sichern soll.
Neu ist auch eine Rechtsgrundlage für Mo-
dellvorhaben, wonach die Krankenhausträger neue Vorhaben erproben können. Damit soll die erwünschte sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor allem zwischen ambulantem und stationärem Bereich stärker in den Vordergrund gerückt werden. Dazu Gesundheitsministerin Köpping: „In der Novellierung werden weiterhin Themen wie die Digitalisierung im Krankenhaus aufgegriffen, die auch zur Arbeitserleichterung des Personals dienen soll. Zudem werden weitere Qualitätsanforderungen in einzelnen Versorgungsbereichen Gegenstand der Krankenhausplanung sein.“ Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll ferner die Möglichkeit für Regionalkonferenzen geschaffen werden. Diese sollen dazu dienen, dass Landkreise und Kreisfreie Städte, Krankenhausträger, Krankenkassen-Landesverbände sowie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen austauschen und gestaltend mitwirken können.
Der vorliegende Referententwurf geht zurück auf den für die 7. Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrag, in dem eine „Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz“ vereinbart war. Darunter kann man sich einen Schulterschluss aller Verantwortlichen für das sächische Gesundheitswesen – Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – vorstellen, die sich gemeinsam auf ein „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ verständigt haben. Dabei handelte es sich um einen transparenten Prozess, in dem die Akteure gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt offen und kreativ über Probleme sowie Lösungen diskutiert haben. Eine solch frühe Einbeziehung der maßgeblichen Kräfte in einen Reformprozess sei – so das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SM) – außergewöhnlich, entspreche jedoch „dem Pioniergeist, mit dem alle Beteiligten dieser Herausforderung“ begegnen.
Das gemeinsam entwickelte Zielbild wurde denn auch mit der Headline „Gesundheit gemeinsam neu denken“ (2) am 7. Februar dieses Jahres an Gesundheitsministerin Köpping überreicht. Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erläuterte anlässlich der Übergabe des Zielbilds stellvertretend für den Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dass Sachsens Krankenhauslandschaft vor großen Herausforderungen steht: „Einerseits wollen die Menschen in den Städten und Gemeinden in allen Lebensphasen bestmöglich medizinisch versorgt sein. Andererseits haben viele der 78 Krankenhäuser große Mühe Personal zu finden und den stetig steigenden Anforderungen an Qualität und Digitalisierung gerecht zu werden.“ Es brauche sowohl fortschrittliche Spitzenmedizin als auch bedarfsgerechte Grundversorgung in der Fläche. Das könne ihrer Ansicht nach aber gelingen durch eine stärkere Aufgabenteilung der Krankenhäuser, sektorenübergreifende Versorgung mithilfe von Gesundheitszentren und digitale Gesundheitsangebote.
„Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels müssen wir die Qualität der Versorgung und dafür notwendige Kooperationen ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen“, ergänzte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Und Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, setzte dazu: „Mit dem erarbeiteten Zielbild geben wir gemeinsam eine Richtung vor, wie die sächsische Versorgungslandschaft aus Ärzten, Krankenhäusern und Pflege in der Zukunft aussieht. Gerade bei dem Thema Vernetzung sehen wir die größten Chancen, die Versorgung im Freistaat vorausschauend, bedarfsgerecht, nachhaltig und effizient zu gestalten und so die Behandlungsqualität zu erhöhen und das Personal zu entlasten.“
„Im Blickpunkt der künftigen Entwicklungen steht eine qualitativ hochwertige und am Patienten orientierte Krankenhausversorgung“, betonte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des vdek, stellvertretend für die Ersatzkassen in Sachsen. Der Freistaat Sachsen müsse, so Heinke weiter,  für eine nachhaltige und auskömmliche Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser Sorge tragen. Ebenso stünden die Punkte Digitalisierung, Qualität und Spezialisierung der Krankenhausversorgung im Fokus.
Auch der Geschäftsführer der Kranken-hausgesellschaft Sachsen, Dr. Stephan Helm, zeigte sich anlässlich der Übergabe des Zielbilds überzeugt: „Das vorliegende Zielbild wurde durch die Krankenhausgesellschaft mit-
initiiert und mitgestaltet.“ Es finde die uneingeschränkte Zustimmung des sächsischen Krankenhausverbandes. Helm: „Damit existiert sowohl eine wichtige Grundlage für die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen als auch für die Schaffung der dafür erforderlichen Instrumente und Werkzeuge.“ Wichtig ist es ihm zu betonen, dass die Krankenhausversorgung – insbesondere deren Planung und investive Absicherung – „in besonderer Verantwortung der sächsischen Akteure“ liege. Dafür sei jedoch nicht nur das Sächsische Krankenhausgesetz zu novellieren, sondern es müssten darüber hinaus „wichtige Impulse in Richtung Bund“ gegeben werden.
Ebenso war die Kassenärztliche Vereini-
gung Sachsen (KVS) als Vertretung der
Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:in-nen an der Entwicklung des Zielbilds beteiligt. Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, erklärte, wie wichtig eine langfristige Sicherung der ärztlichen Ressourcen insbesondere in den ländlichen Räumen ist: „Ein wichtiger Baustein dafür ist eine sektorenübergreifende, enge Vernetzung der Akteure im medizinischen Bereich – auch digital unterstützt.“ Bereits heute kooperierten ambulant tätige Ärzt:innen mit Kliniken in vielen Bereichen. Zukünftig werde dies noch bedeutender werden, gerade auch vor dem Hintergrund einer ambulanter werdenden Medizin.
André Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages, sieht das gemeinsam erarbeitete Zielbild als „Ermutigung, über die Synergien ambulanter und stationärer Versorgungsleistungen nicht mehr nur zu sprechen, sondern diese modellhaft und pragmatisch im Freistaat Sachsen umzusetzen“. Gemeinsam werde der notwendige Transformationsprozess zu mehr Nachhaltigkeit angestoßen, der auch attraktive Arbeitswelten für das medizinische Personal schaffen solle.
Die Positionen aller Akteur:innen fasste Gesundheitsministerin Köpping zusammen, indem sie unterstrich, dass alle Akteur:innen „vereint in der Verantwortung“ stünden, einen hohen medizinischen Standard in Sachsen zu garantieren. Köpping weiter: „Daher müssen wir jetzt und in Zukunft Gesundheit gemeinsam neu denken.“ Dies sei beispielhaft mit der Zukunftswerkstatt getan und mit der Erarbeitung des Zielbildes bewiesen worden. „Für diese wichtige Arbeit bedanke ich mich und kann versichern, dass diese essenziellen Impulse im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes berücksichtigt werden“, erklärte Köpping, die in der Gesundheitsvorsorge Sachsens der allgemeinen Entwicklung immer einen Schritt voraus sein will.
Die sächsischen Koalitionsfraktionen sind da ganz auf ihrer Linie. „Für uns als Koalitionsfraktionen ist es von besonderer Bedeutung, dass sich die Versorgung in den sächsischen Krankenhäusern zukünftig noch stärker an den Bedürfnissen und Bedarfen der Patientinnen und Patienten ausrichtet und die Sicherung der Qualität in der Versorgung an erster Stelle steht“, schreiben  die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in einer gemeisnamen Erklärung (3). In dieser bitten sie den sächsischen Landtag, dass dieser folgendes beschließen  und feststellen möge:
1. Die Coronavirus-Pandemie hat das deutsche Gesundheitssystem in den vergangenen Monaten vor außergewöhnliche Herausforderungen gestellt und zugleich die große Bedeutung eines leistungsfähigen Gesundheitswesens sowie einer vernetzten Krankenversorgung deutlich gemacht.
2. Krankenhäuser sind ein wichtiger Eckpfeiler der medizinischen Versorgung in unserem Gesundheitssystem und die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine öffentliche und auch öffentlich zu finanzierende Aufgabe.
3. Um eine qualitativ hochwertige Versorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, einer angespannten Fachkräfteentwicklung sowie des digitalen Fortschritts auch in Zukunft sicherstellen zu können, müssen wir schon heute das Fundament für morgen legen.
Ebenso wird die Staatsregierung in dieser Erklärung ersucht, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungssektoren weiter voranzutreiben, um Brüche im Versorgungsverlauf der Patient:innen zu vermeiden sowie eine stärkere Kooperation und den Digitalisierungsprozess zwischen verschiedenen Krankenhäusern zu ermöglichen und zu fördern. Darüber hinaus solle geprüft werden, wie eine Einbindung der Akteure vor Ort in die strategische Planung der medizinischen Versorgung in den Regionen ermöglicht werden könne. <<
von: MVF-Chefredakteur Peter Stegmaier

Zitationshinweis: Stegmaier, P.: „Sachsen will Gesundheit gemeinsam neu denken“, in „Monitor Versorgungsforschung“ (05/22), S. 20-21. http://doi.org/10.24945/MVF.05.22.1866-0533.2435

 

SächsKHG-Schwerpunkte

Sektorenübergreifende Versorgung: Auch wenn die Regelungskompetenz für die sektorenübergreifende Versorgung grundsätzlich auf Bundesebene liegt, setzt das Sächsische Krankenhausgesetz bereits jetzt wichtige Impulse. So wird die Zusammenarbeit der Leistungserbringer stärker in den Fokus gerückt. Zudem wird das „Gesundheitszentrum“ als Untergruppe der Regelversorgungshäuser gesetzlich verankert. Damit soll die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum unterstützt werden. Außerdem können Modellvorhaben gefördert werden. Mit dieser Regelung soll eine Rechtsgrundlage für besondere Vorhaben der Krankenhausträger geschaffen werden, die bisher von der Regelfinanzierung noch nicht umfasst sind.

Qualität: Das neue Sächsische Krankenhausgesetz trifft auch Regelungen, um die Qualität stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigen zu können. So können zum Beispiel bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplanes die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses Bestandteil des Krankenhausplanes werden. Es können auch weitere Qualitätsanforderungen in ausgewählten Versorgungsbereichen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden. Deren Einführung ist im Rahmen der Krankenhausplanung genau zu prüfen und dabei Patientensicherheit und Versorgungssicherheit abzuwägen. Weiterhin können in der Pauschalförderung Anreize für gute Qualität gesetzt werden.

Regionalität:
Mit dem Krankenhausgesetz wird die Möglichkeit der Einrichtung von Regionalkonferenzen geschaffen. Diese können zu konkreten planerischen Schwerpunkten gebildet werden und sollen dabei insbesondere den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten die Möglichkeit bieten, bereits frühzeitig gestaltend mitzuwirken.
Digitalisierung: Die Digitalisierung im Krankenhaus birgt viele Chancen, um die Patientenversorgung der Zukunft zu verbessern und zu sichern, zum Beispiel mithilfe von Telemedizin. In dem Krankenhausgesetz werden Anreize für die weitere Digitalisierung gesetzt, zum Beispiel im Rahmen der Pauschalförderung.

Literatur

1: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1051508
2: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1037465
3: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10140&dok_art=Drs&leg_per=7

Ausgabe 05 / 2022

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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