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Zahlen und Daten zu Rabattverträgen: Was wissen wir und was nicht?

05.08.2010 16:00
Roland Windt, Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. Falk Hoffmann - erschienen in Ausgabe 03/2010
Abstract

Das Instrument der Arzneimittel-Rabattverträge wurde in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) implementiert, um die Arzneimittelausgaben im ambulanten Bereich einzudämmen. Mit dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde der Weg entscheidend dafür geebnet, dass Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern Rabattverträge wirksamer als bis dahin abschließen können. Apotheker müssen seitdem bevorzugt rabattierte Medikamente abgeben. Im Idealfall können sowohl Hersteller als auch Krankenkassen von solchen Rabattvereinbarungen profitieren. Wie die Daten zeigen, wurde dieses Instrument in zunehmendem Maße von Krankenkassen genutzt. In der Vergangenheit waren dies teilweise Portfolio-Verträge über das Gesamtsortiment eines Herstellers bzw. Wirkstoff-bezogene Verträge wie im Beispiel der AOK. Während von den Krankenkassen zum Teil hohe Einsparsummen genannt werden, die aufgrund der fehlenden Transparenz allerdings nicht verifizierbar sind, liegen mittlerweile einige Untersuchungen vor, die insbesondere auch die Auswirkungen für die Patienten darstellen. Die Studien unterscheiden sich erheblich in ihren Ergebnissen. Es wurden Hinweise dafür gefunden, dass sie teilweise interessengeleitet durchgeführt wurden. Gleichzeitig mangelt es an Studien, die einen patientenrelevanten Nutzen bzw. Schaden durch Rabattverträge adäquat abbilden könnten, wie sie z.B. von Arzneimitteln verlangt werden. Die Einführung der Rabattverträge sowie anderer wettbewerblicher Elemente in die Gesundheitsversorgung erscheinen wie eine Priorisierung ökonomischer gegenüber Qualitätsaspekten.

Figures and facts on rebate contracts – what we (don't) know
Rebate contracts were introduced into the German statutory health insurance (SHI) system in order to reduce drug expenditures. The SHI Competition Strengthening Act (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-WSG), that went into effect in Germany on 1 April 2007, was the decisive step enabling SHI carriers to make rebate contracts with pharmaceutical companies. Since then, pharmacists are required, whenever possible, to dispense a preparation that contains the same active substance and for which a rebate contract is in effect. In the course of time rebate contracts were established to a greater degree. Some contracts are regarding the whole product portfolio of a company, some apply for active pharmaceutical ingredients such as those by the AOK. As long as the regulations lack transparency, an adequate evaluation of reported savings will remain practically impossible. The authors identified some studies assessing patient-related effects. However, there were indications, that studies were influenced by interests. There is an urgent, unmet need for health policy evaluation, where suitable studies analyzes benefit and harms of this implement, as it is asked for drugs itself. The results suggests that introduction of the rebate contract system prioritizes economic issues over quality issues.

Keywords

Rabattverträge, GKV, Arzneimittel, Arzneimittelausgaben, rebate contracts, statutory health insurance, drugs, drug expenditures

Autoren

Roland Windt, Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. Falk Hoffmann

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