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„Die Länder müssen ihre Kompetenz einbringen“

24.02.2012 17:55
Wie in Nordrhein-Westfalen das neue sektorübergreifende Planungsgremium („ein Kaffeekränzchen“) eingeführt wird, was sie von der neuen vierten Säule der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung („in Gänze überflüssig“) hält und wo sie im GKVVersorgungsstrukturgesetz Nachbesserungsbedarf („wir brauchen bedarfsgerechte Arztsitzverteilungen“) sieht, beschreibt die Gesundheitsministerin von NRW, Barbara Steffens (MdL, Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Titelinterview von „Monitor Versorgungsforschung“. Ihr geht es vor allem um ein zukunftssicheres Versorgungssystem, das auf tatsächlichen Bedarfen, nicht auf hochgerechneten „ausgewürftelten“ Bedarfszahlen basiert und in dem ein neues sektorübergreifendes Miteinander und gemeinsame Verantwortung Einzug hält.

>> Beim GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben sich die Bundesländer – so heißt es jedenfalls - auf die Hinterbeine gestellt, um Schlimmeres zu verhindern. Was haben Sie denn aus ihrer Ländersicht Negatives
abgewendet?

Ein Bereich betrifft zum Beispiel die spezialfachärztliche Versorgung. Eines der größten Probleme besteht doch in der Gesundheitsversorgung darin, dass die Sektoren - ambulant, stationär und Pflege – quasi nebeneinander existieren, was hohe Schnittstellenprobleme zwischen diesen Bereichen nach sich zieht. Und nun sollte mit der
spezialfachärztlichen Versorgung eine weitere Säule in einem Umfang und einem Volumen etabliert werden, die gewiss nicht zu einer Schnittstellenminimierung, sondern aus meiner Sicht zu einer Schnittstellenpotenzierung
geführt hätte.


Aber genau das kommt doch.
Nicht ganz. Die spezialfachärztliche Versorgung wurde eingegrenzt, was die Bereiche und auch das Volumen anbelangt. Ich hätte diesen Punkt in Gänze für überflüssig gehalten. Und wenn die Länder noch mehr Einfluss gefunden oder wohl besser bekommen hätten, wäre dieser § 116 auch in der jetzt eingeschränkten Form nicht gekommen.


Die Länder wurden aber nicht in die Zustimmungspflicht genommen.
Absichtlich. Man hat den ganzen Bereich der Ärzteausbildung, für deren Regelung die Zustimmung des Bundesrats erforderlich gewesen wäre, aus dem Versorgungsstrukturgesetz heraus genommen, obwohl
auch hierüber mit den Ländern im Vorfeld geredet worden ist.


War das ein Trick der Bundesregierung?
Na klar. Das ist aber nicht nur ein Trick, sondern ein offenes Bekenntnis der Bundesregierung. Mit dem Zerstückeln von Gesetzen wurde aktiv die Zustimmungspflicht umgangen, was bei dieser Bundesregierung
anscheinend völlig normal zu sein scheint.

Wie kann ein Gesetz, das gerade in jedem einzelnen Bundesland seine Wirkung entfalten soll, so an der Zustimmung der Bundesländer – sagen wir es deutlich - vorbeigeschummelt werden?

Hier scheint ein massives Problem zu existieren...

 

Ausführliches Interview: siehe Archiv, MVF 02/12 (Zugang nur für Abonnenten)

Ausgabe 02 / 2012

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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