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„Gesetzlichen Anspruch auf Förderung von Patientenkompetenz“

24.01.2013 15:52
Damit die Versicherten ihre im SGB V geforderte gesundheitliche Mitverantwortung wahrnehmen können, müssen sie zunächst die Fähigkeit dazu erlangen. Deshalb sollte für sie ein gesetzlich garantiertes Recht auf entsprechende Hilfen wie zum Beispiel Patientencoaching eingeführt werden. Die DGbV fordert deshalb, einen solchen Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch zu verankern. Denn ein bürgerorientiertes Versorgungsmanagement im Gesundheitswesen nützt letztlich allen: Patienten, Versicherten, Leistungserbringern, Krankenkassen, Industrie, Dienstleistern und nicht zuletzt der Volkswirtschaft.

>> Zu den wesentlichen Voraussetzungen für gute gesundheitliche Ergebnisse (Outcomes) gehören einerseits auf der Leistungsseite eine bedarfs- und bedürfnisgerechte medizinische Infrastruktur (Strukturqualität) sowie eine adäquate Prozessqualität, andererseits bei den Versicherten und Patienten die Befähigung (Empowerment), die Angebote des Systems sinnvoll zu nutzen und Verantwortung für die Erreichung der eigenen Gesundheitsziele zu übernehmen.  Entsprechend legt der § 1 im SGB V fest:
„Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.“

Welchen immensen Einfluss das Patientenverhalten nicht nur auf die Gesundheit sondern auch auf wirtschaftliche Ergebnisse hat, wurde erneut durch die Ergebnisse einer 2012 veröffentlichten Studie von Booz und Bertelsmann verdeutlicht, nämlich dass eine bessere Therapietreue von Patienten mit chronischen Erkrankungen helfen würde, Ausgaben und Produktionsausfälle in Höhe von insgesamt 38 bis 75 Milliarden Euro in Deutschland pro Jahr zu vermeiden.

 

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Ausführliches Interview: siehe Archiv, MVF 01/13 (Zugang nur für Abonnenten)

Ausgabe 01 / 2013

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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