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In Zukunft stärkerer Fokus auf Lebensqualität

28.05.2013 10:30
Zeitlich passend zum Thieme-Diskussionsforum, das in diesem Jahr unter dem Motto „Bestandsmarkt und Versorgungsqualität“ stand, wurden erste Ergebnisse der Koalitionsvereinbarungen der Arbeitsgruppe Gesundheit bekannt. Geplant ist zum derzeitigen Standpunkt, den Aufruf für Bestandsmarktprodukte zu beenden. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, griff diese möglichen Neuerungen in seinem Vortrag direkt auf und erklärte, dass er diese Entscheidung als „beglückendes Ergebnis“ sehe. Denn er habe nicht nur rechtliche Probleme in einer solchen Bestandsmarktbewertung gesehen, sondern auch „extrem negative Auswirkungen auf die Versorgungsrealität in der Bundesrepublik“ befürchtet. Hecken machte darüber hinaus deutlich, dass der G-BA bei den Nutzendossiers in Zukunft verstärkt Wert auf den Faktor Lebensqualität legen werde. Dr. med. Antje Haas, Leiterin Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband, wagte einen Blick in die berühmt-berüchtigte Glaskugel und ging der Frage nach, wohin sich die Preisgestaltung möglicherweise in Zukunft entwickeln könnte. In ferner Zukunft könne sich laut Haas ein einheitliches europäisches Verfahren zur Nutzenbewertung etablieren.

> Die Diskussion um den Aufruf der Bestandsmarktprodukte wurde bei der Thieme-Veranstaltung aktueller denn je, da die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit genau zu dem Thema bekannt wurden. Wurde Anfang November noch verkündet, der Bestandsmarktaufruf von für die Versorgung bedeutsamen Arzneimitteln werde beendet – dies ist die eine Variante die der einschlägige § 35a Abs. 6 SGB V vorsieht. Der Wettbewerbsaufruf sollte aber noch wie vor Bestand haben. Inzwischen haben sich die Verhandlungsführer dieser Arbeitsgruppe aber darauf verständigt, den gesamten Bestandsmarktaufruf zu beenden.
Josef Hecken machte deutlich, dass er den Teilnehmern kein Geheimnis verrate, wenn er das Ergebnis der Koalitionäre als nicht bedrückend, sondern vielmehr als „erfreuliches Ergebnis“ sehe, „weil es dem entspricht, was ich eigentlich schon seit einem halben Jahr landauf und landab sage“. Diese Meinung vertrete er keineswegs, um Herrn Fahrenkamp vom BPI oder Frau Fischer vom vfa irgendwelche Geschenke zu machen. Er sehe vielmehr rechtliche Probleme beim Bestandsmarktaufruf. Und er habe auch „extrem negative Auswirkungen auf die Versorgungsrealität in der Bundesrepublik“ befürchtet.
Dazu käme eine zweite Frage bei seinen Überlegungen ins Spiel – nämlich die Frage nach dem Bewertungsverfahren. „Wie kann es nach den Kriterien heutiger Evidenzmaßstäbe möglich sein, einen


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Ausführlicher Bericht: siehe Archiv, MVF 06/13 (Zugang nur für Abonnenten)

Ausgabe 06 / 2013

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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